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Wolfsangriffe. Fakt oder Fiktion? (German Edition)

Wolfsangriffe. Fakt oder Fiktion? (German Edition)

Titel: Wolfsangriffe. Fakt oder Fiktion? (German Edition) Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Elli H. Radinger
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öfter miteinander gespielt. Kurze Zeit später sah sie, wie der Mischling etwas schüttelte. Er hatte ihrem Kind die Kehle durchgebissen. Das (vorerst) letzte Kind wurde im April 2003 in Boise, Idaho, von einem Hybriden getötet. Der 13 Monate alte Andre Angel Thomas wurde über 100 Mal gebissen und starb, als das Tier seine Schlagader zerriss. Der Junge hatte auf der Couch geschlafen und wurde erst gegen Morgen entdeckt. Die Mutter des Kindes hatte mit dem Besitzer des Wolf-Malamute-Mischlings die ganze Nacht hindurch getrunken und von dem Angriff nichts gemerkt.
    Natürlich werden unzählige Kinder jährlich von ganz normalen Haushunden gebissen und einige von ihnen auch getötet. Dennoch ist es gerade die Mischung aus Hund und Wolf, die diese Tiere so gefährlich macht. Denn die Beißkraft eines Wolfes ist deutlich stärker als die eines Hundes und seine Reaktionen sehr viel schneller und unberechenbarer.
    Jetzt werden zahlreiche Hybridenbesitzer behaupten, dass ihre Tiere wunderbar sind und keiner Fliege was zuleide tun. Ja, es mag Ausnahmen geben. Dennoch eignen sich Wölfe und Hybriden grundsätzlich NICHT als Haustiere. Die Verhaltensforscherin Dorit Feddersen-Petersen bezeichnet sie als »Kunstprodukt« des Menschen und rät dringend von der Haltung ab: »Ein Verbot dieser Züchtungen ohne vernünftigen Grund ist überfällig: aus Tierschutzgründen und aus Gründen des Menschenschutzes.«
     
    Gefahr: ausgesetzte Hybriden
    Eine unbekannte Anzahl von Wolfshybriden wird jährlich in die Freiheit entlassen, weil die Besitzer mit ihnen nicht mehr klarkommen. Von diesen Tieren geht eine sehr viel größere Gefahr für den Menschen aus als von wilden Wölfen. Sie haben nie gelernt, selbstständig zu überleben, fürchten den Menschen weniger und sind in ihrem Verhalten sehr viel schwerer einzuschätzen. Äußerlich ähneln sie oft einem wilden Wolf. Zu beurteilen, ob es sich bei einem solchen Tier um einen »harmlosen«, neugierigen, wilden Wolf oder um einen Wolfsmischling handelt, ist schon für den Fachmann äußerst schwer und für den Laien völlig unmöglich. Bedauerlicherweise werden aber viele Vorfälle mit einem Wolfsmischling als »Wolfsangriff« klassifiziert und so sehr viel Aufklärungsarbeit zunichte gemacht.
    In Sachsen paarte sich 2003 in Ermangelung eines geeigneten Geschlechtspartners (alle Wölfe im Gebiet waren mit ihr verwandt) eine Wölfin des Muskauer-Heide-Rudels mit einem Haushund und zog Hybridenwelpen auf. Von den anfänglich neun Welpen überlebten vier bis zum Winter 2003/2004. Zwei von ihnen wurden im Januar 2004 eingefangen und in einem Gehege untergebracht. Keines der Tiere überlebte die Gefangenschaft. Die anderen beiden Jungwölfe sind verschwunden und vermutlich tot.
    Ein ausgesetzter Hybride oder ein ausgebrochener Zoowolf stellen auch eine Gefahr für den Bestand von wilden Wolfspopulationen dar, die durch Hundegene möglicherweise ihren Artenschutz verlieren könnten.
     
    Gesetzeslage: Haltung von Wolfshybriden
    Da sie unter Artenschutz stehen, wird die Haltung von Wölfen durch staatliche Behörden reguliert. Hierzu gehören nach dem Gesetz auch Hybriden. Für den gesetzlichen Schutz eines solchen Tieres ist es ausreichend, wenn ein Elternteil nach Anhang II des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (WA) geschützt ist.
    Nach deutschem Recht handelt es sich hierbei um besonders geschützte Tierarten im Sinne des § 20 e Bundesnaturschutzgesetz. Dabei ist der Anteil des Wolfsmischlings unbedeutend, da jeder Hybride ein »geschütztes Exemplar« darstellt. Laut Bundesamt für Naturschutz gilt der Hybride auch bei geringer werdendem Wolfsanteil nicht als »domestiziert«, da eine Domestikation erst über Hunderte von Generationen erreicht wird. Dementsprechend sind vom deutschen Gesetzgeber strenge Richtlinien erlassen worden. So braucht man für den Transport und den Verkauf von Hybriden ein Nachweisdokument in Form einer CITES-Bescheinigung. Die Haltung eines Mischlings muss gemäß § 10 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung gegenüber der zuständigen Landesbehörde angezeigt werden. Es werden strenge Auflagen gestellt, wie zum Beispiel größerer Raumbedarf, besondere Gehegeeinrichtungen, Ernährung etc.
    Zuständig für die Überwachung ist die Untere Naturschutzbehörde, also jeder Landkreis. Das bedeutet, dass der jeweilige Amtsveterinär eines Landkreises über die Hybridenhaltung entscheidet. Wenn er es für nötig hält, kann er mit seinen Anforderungen an die

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