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Wolkentöchter

Wolkentöchter

Titel: Wolkentöchter Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Xinran
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unauffindbar sind; oder
Kinder, deren Eltern sich aufgrund besonderer Umstände nicht in der Lage sehen, für sie zu sorgen.
    Paragraf 5 : Folgende Bürger oder Institutionen sind berechtigt, Kinder zur Adoption freizugeben:
    Vormunde von Waisenkindern;
Wohlfahrtseinrichtungen;
Eltern, die sich aufgrund besonderer Umstände nicht in der Lage sehen, für ihre Kinder zu sorgen.
    Paragraf 6 : Adoptierende müssen folgende Voraussetzungen ausnahmslos erfüllen:
    kinderlos;
fähig, das angenommene Kind aufzuziehen;
keine Erkrankung, die eine Adoption aus medizinischer Sicht ungeeignet macht; und
ein Mindestalter von dreißig Jahren.
    Paragraf 7 : Für die Adoption des Kindes eines kollateralen Blutsverwandten derselben Generation bis zum dritten Verwandtschaftsgrad gelten die Einschränkungen von Paragraf 4 Absatz 3 , Paragraf 5 Absatz 3 und Paragraf 9 dieses Gesetzes ebenso wenig wie die Einschränkung, dass das Kind das Alter von 14  Jahren noch nicht erreicht haben darf.
    Auslandschinesen, die das Kind eines kollateralen Blutsverwandten derselben Generation bis zum dritten Verwandtschaftsgrad adoptieren, müssen nicht die Voraussetzung erfüllen, kinderlos zu sein.
    Paragraf 8 : Der Adoptierende darf nur ein Kind adoptieren. Vollwaisen, behinderte Kinder oder ausgesetzte Neugeborene sowie Kinder, die in Sozialeinrichtungen heranwachsen und deren leibliche Eltern nicht festgestellt werden können oder unauffindbar sind, dürfen adoptiert werden ungeachtet der Einschränkung, dass der Adoptierende kinderlos sein muss und nur ein Kind adoptiert.
    Paragraf 9 : Wenn eine unverheiratete männliche Person ein weibliches Kind adoptiert, darf der Altersunterschied zwischen Adoptierendem und adoptiertem Kind 40  Jahre nicht unterschreiten.
    Paragraf 10 : Eltern, die ihr Kind zur Adoption freigeben möchten, müssen ihre Absicht einvernehmlich bekunden. Falls ein Elternteil nicht festgestellt werden kann oder unauffindbar bleibt, ist der andere Elternteil berechtigt, das Kind allein zur Adoption freizugeben.
    Eine verheiratete Person kann ein Kind nur mit Einverständnis des Ehepartners adoptieren.
    Paragraf 11 : Sowohl die Adoption eines Kindes als auch die Freigabe eines Kindes zur Adoption müssen auf freiwilliger Basis erfolgen. Falls das zur Adoption stehende Kind älter als 10  Jahre ist, muss dessen Einwilligung eingeholt werden.
    Paragraf 12 : Falls die Eltern eines Minderjährigen beide nur beschränkt geschäftsfähig sind, darf der Vormund des Minderjährigen das Kind nicht zur Adoption freigeben, es sei denn, die Eltern stellen eine ernsthafte Gefährdung für das Kind dar.
    Paragraf 13 : Wenn ein Vormund beabsichtigt, ein verwaistes Kind zur Adoption freizugeben, muss der Vormund die Einwilligung der Person einholen, die dem Waisenkind gegenüber unterhaltspflichtig ist. Falls die Person, die dem Waisenkind gegenüber unterhaltspflichtig ist, eine Adoption des Kindes ablehnt und der Vormund seine Vormundschaft nicht länger ausüben will, wird ein Austausch des Vormundes gemäß den Grundsätzen des Zivilrechtes der Volksrepublik China erforderlich.
    Paragraf 14 : Ein Stiefvater oder eine Stiefmutter kann mit Einwilligung der Eltern des Stiefsohnes oder der Stieftochter den Stiefsohn oder die Stieftochter adoptieren; eine solche Adoption ist von den in Paragraf 4 Absatz 3 , Paragraf 5 Absatz 3 und Paragraf 6 dieses Gesetzes festgelegten Einschränkungen ebenso befreit wie von der Einschränkung, dass das adoptierte Kind nicht älter als 14  Jahre sein darf und dass der Adoptierende nur ein Kind adoptieren kann.
    Paragraf 15 : Jede Adoption muss bei der Behörde für Zivile Angelegenheiten der überkommunalen Volksregierung registriert werden. Das Adoptionsverhältnis tritt mit dem Tag der Registrierung in Kraft.
    Die für die Registrierung zuständige Behörde für Zivile Angelegenheiten muss die Adoption von ausgesetzten Säuglingen und Kindern, deren leibliche Eltern nicht festgestellt werden können oder unauffindbar sind, bekanntmachen.
    Ein Adoptionsvertrag zwischen den am Adoptionsverhältnis beteiligten Parteien muss in schriftlicher Form vorliegen.
    Auf Wunsch einer der am Adoptionsverhältnis beteiligten Parteien muss die Adoption notariell beurkundet werden.
    Paragraf 16 : Nach der Begründung eines Adoptionsverhältnisses führt die für die öffentliche Sicherheit zuständige Behörde entsprechend den gültigen Vorschriften des Staates die Anmeldung des Wohnsitzes für das adoptierte Kind

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