Zivilcourage - Keine Frage
können sollten:
• Beobachten Sie die Situation genau!
• Wer hat tatsächlich geschlagen?
• Wer hat die Täter angefeuert?
• Wer hat versucht die Täter zu stoppen?
• Wer hat welche Waffe benutzt?
Prägen Sie sich das Aussehen der Täter genau ein, und achten Sie auf:
• die Kleidung,
• die Größe,
• das Alter,
• die Sprache,
• Tätowierungen, Bart, Brille usw.,
• die Fluchtrichtung,
• das Fluchtmittel (Fahrrad, Skateboard, U-Bahn).
Wenn aus Helfern Täter werden
Wird der Helfer in einer Notsituation handgreiflich, kann das rechtliche Folgen haben. Der Staat belangt ihn unter Umständen wegen Körperverletzung strafrechtlich. Das Opfer kann zivilrechtlich gegen ihn vorgehen. Im Paragraf 32 des Strafgesetzbuches heißt es: » Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. Notwehr ist diejenige Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwehren. « In Notwehr dürfen Leben, Gesundheit, Eigentum und Ehre verteidigt werden. Sollten Sie es beim Verteidigen des Opfers jedoch übertreiben, indem Sie den Täter zusammenschlagen oder eine Waffe benutzen, wird das ein rechtliches Nachspiel für Sie haben.
Hannover, Dezember 2009 . Tim G. ( 16 ) wollte zwei Freunde vor einem Schläger schützen, trat den Angreifer – und muss sich jetzt dafür vor Gericht verantworten: Die Staatsanwaltschaft Hannover hat ihn wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Nach Ansicht der Staatsanwälte hat der – folgenlos gebliebene – Fußtritt in den Hintern des Angreifers die Grenze zivilcouragierten Handelns überschritten.
Der Nichthelfer
Falls Sie bei einem Unglücksfall tatenlos zusehen, kann das strafrechtliche Konsequenzen für Sie haben. Denn wer bei Unglücksfällen keine Hilfe leistet, obwohl diese erforderlich und dem potenziellen Helfer zuzumuten ist, den kann das Gericht zu einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe verurteilen. Die konkrete Strafzumessung bestimmt der Richter anhand der Tatumstände (Schwere, Folgen etc.) und Ihrer persönlichen Umstände (Vorstrafen, Verhalten nach der Tat, persönliches und wirtschaftliches Umfeld etc.).
6.3 | Zehn Tipps des sicheren Handelns
So helfen Sie richtig, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen oder mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten:
1. Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick über das Geschehen. Versuchen Sie abzuschätzen, ob die Situation eskalieren könnte.
2. Stellen Sie Öffentlichkeit her. Ziehen Sie die Aufmerksamkeit von Passanten auf die Situation und sich selbst, indem Sie zum Beispiel » Hilfe! « oder » Feuer! « rufen und mit lauter Stimme sprechen.
3. Halten Sie Abstand zum Angreifer. Er kann Ihnen nur etwas tun, wenn Sie Körperkontakt haben. Solange Sie sich von ihm fernhalten, sind Sie in Sicherheit. Das gilt insbesondere, wenn Waffen im Spiel sind oder es mehrere Gegner gibt.
4. Duzen Sie den Täter nicht. Dadurch könnte er sich provoziert fühlen – und die Situation eskalieren. Passanten könnten außerdem glauben, dass es sich um eine private Auseinandersetzung handelt und Ihnen deshalb nicht zu Hilfe eilen.
5. Fassen Sie den Täter nicht an. Dadurch haben Sie Körperkontakt – und können direkt von ihm angegriffen werden. Für die Umstehenden ist die Situation nicht mehr eindeutig, sie werden daher wahrscheinlich nicht eingreifen.
6. Rufen Sie per Handy die Polizei ( 110 ) und/oder den Rettungsdienst ( 112 ). Achten Sie beim Absetzen des Notrufes immer auf die sieben Ws.
7. Sitzen Sie in einer U- oder S-Bahn, dann ziehen Sie im Fall eines Ereignisses die Notbremse. In Bus oder Straßenbahn wenden Sie sich direkt an den Fahrer.
8. Prägen Sie sich genau ein, wie der Täter aussieht, ob er prägnante Merkmale hat, wie zum Beispiel eine schiefe Nase, und was für Kleidung er trägt. Im besten Fall fertigen Sie schnell ein Gedächtnisprotokoll an, denn selbst auffällige Details vergisst man rasch.
9. Stellen Sie sich als Zeuge zur Verfügung. Ihnen erwachsen daraus keine Nachteile, auch wenn sich ein Verdacht als unbegründet, eine Beobachtung als unzutreffend herausstellt.
10. Beschränken Sie Ihre Hilfe darauf, eine Straftat zu verhindern. Werden Sie nicht selbst handgreiflich.
6.4 | Zuckerbrot und Peitsche
Interview mit Johann Krieten, Jugendrichter am Amtsgericht Hamburg, zuständig für den Stadtteil St. Pauli.
Herr Krieten, die aktuelle Polizeistatistik
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