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Zivilcourage - Keine Frage

Titel: Zivilcourage - Keine Frage Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Beate Wagner , Constanze Loeffler
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rechtswidrigen Taten, die beispielsweise Leben, Eigentum und Sicherheit seiner Bürger gefährden. Das Zivil- oder Privatrecht klärt Schuld und Unschuld zwischen Menschen. Hier verklagt nicht der Staat den Täter, sondern der einzelne Bürger. Die folgende Auflistung gibt einen Überblick über die relevanten Gesetze. Sie ist nicht vollständig und soll keine Rechtsberatung ersetzen. Sobald ein Ermittlungsverfahren gegen Sie angestrengt wird, sollten Sie sich deshalb anwaltlich beraten lassen.
    Das Opfer
    Zivilklage
    Opfer eines Gewaltdelikts, die eine körperliche oder seelische Schädigung erlitten haben, können den Täter zivilrechtlich belangen und Schmerzensgeld fordern. Das Problem: Der Kläger, also das Opfer, ist in der Bringschuld und muss damit die Tat beweisen.
    Opferentschädigungsgesetz (OEG)
    Opfer eines Gewaltdelikts haben einen Anspruch auf Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG). Den Antrag auf Opferhilfe gemäß OEG stellen Sie bei der Versorgungsverwaltung Ihres Bundeslandes. Die Entschädigung wird durch den Staat geleistet. Die Ansprüche erstrecken sich auf Ersatz der Heil- und Krankenbehandlung sowie auf Rentenleistungen oder Hinterbliebenenrente. Liegt die Straftat länger als ein Jahr zurück, wird erst ab Antragstellung bewilligt. Allerdings stellen nur zehn Prozent der Gewaltopfer einen entsprechenden Antrag: Weil sie das Gesetz nicht kennen, weil die Antragstellung langwierig ist und weil die Anträge häufig abgelehnt werden. Im vergangenen Jahr wurden nur knapp 40 Prozent der Anträge bewilligt. Die Entschädigungen sind relativ niedrig: Bei einer Erwerbsminderung um 100 Prozent erhält der Geschädigte beispielsweise eine Einmalzahlung von 6000 Euro.
    Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)
    Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) bringt Opfer und Täter außergerichtlich an einen Tisch. Außerdem ist immer eine dritte unparteiische Person anwesend: vom Jugendamt, der Rechtsbeihilfe oder ein Bewährungshelfer. Hier soll sich der Täter mit seiner Tat und dem Leid des Opfers auseinandersetzen. Der TOA wird selten praktiziert. Denn die Täter haben oft keine Lust und viele Opfer scheuen sich, dem Täter noch einmal gegenüberzutreten. Täter und Opfer können sich bei einem TAO auf eine Entschuldigung, Schmerzensgeld, Schadensersatz oder Arbeitsleistung einigen, um den Schaden zu mildern. Ein vor einer Verhandlung stattgefundener TOA wirkt sich häufig mildernd auf das Strafmaß aus.
    Tipps für Opfer:
    • Informieren Sie schnell die Polizei und erstatten Sie Anzeige.
    • Fertigen Sie ein Gedächtnisprotokoll an, denn Details vergisst man rasch.
    • Nehmen Sie einen Anwalt, der auf Strafrecht spezialisiert ist.
    • Streben Sie ein sogenanntes Adhäsionsverfahren an. Hier können zivilrechtliche Ansprüche, die aus einer Straftat erwachsen, statt in einem eigenen zivilgerichtlichen Verfahren gleich im Strafprozess verhandelt werden.
    Der Helfer
    Auch der Helfer kann eine Zivilklage gegen den Täter anstreben sowie OEG und TOA in Anspruch nehmen, um für sein Leid entschädigt zu werden. Zusätzlich greift beim Helfer die gesetzliche Unfallversicherung.
    Gesetzliche Unfallversicherung (GUV)
    Wer als Nothelfer anderen beisteht und dabei selbst geschädigt wird, ist durch die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) geschützt. Die GUV erstattet die Kosten für Heilbehandlungen, erfüllt Rentenansprüche und leistet Schadensersatz für die Sachschäden, die Ihnen als Helfer durch den Einsatz entstanden sind. Dazu zählen beispielsweise die Kosten für die Reinigung eines verschmutzten Mantels, den Sie einem Verletzten untergelegt haben, oder die Arzt- und Behandlungskosten, falls Sie sich beim Helfen verletzt haben. Den Antrag stellen Sie bei der Gemeinde. Sie sollten grundsätzlich beides – GUV und OEG – beantragen. Beide bewilligen unterschiedliche Leistungen. Bei einem positiven Bescheid haben Sie Anspruch auf die jeweils höhere Leistung.
    Tipps für Helfer:
    • Erstatten Sie gegebenenfalls Anzeige.
    • Konsultieren Sie eventuell einen Anwalt für Strafrecht.
    • Fertigen Sie ein Gedächtnisprotokoll an, denn Details vergisst man rasch.
    Wenn Sie weitere Informationen und Tipps brauchen, können Sie sich beispielsweise an die Opferhilfe » Weißer Ring « wenden. Der gemeinnützige Verein unterstützt Opfer und Nothelfer dabei, ihre Ansprüche durchzusetzen. Er bietet außerdem eine persönliche Betreuung sowie Sachleistungen.
    Wichtige Fragen, die Sie als Zeuge beantworten

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