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Zwischen Rom und Mekka

Titel: Zwischen Rom und Mekka Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Heinz-Joachim Fischer
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entgegenstand.
    Zugleich kann Gegenstand des Dialogs mit anderen Religionen und Staaten nur Gegenseitigkeit sein. So formulieren Papst und Bischöfe weit vorausschauend Leitlinien, die nur mit gegenseitigem Einverständnis zwischen Christen und Muslimen gelten können:
    »4. In gleicher Weise steht den religiösen Gemeinschaften das Recht zu, dass sie nicht durch Mittel der Gesetzgebung oder durch verwaltungsrechtliche Maßnahmen der staatlichen Gewalt daran gehindert werden, ihre eigenen Amtsträger auszuwählen, zu erziehen, zu ernennen und zu versetzen, mit religiösen Autoritäten und Gemeinschaften in anderen Teilen der Erde in Verbindung zu treten, religiöse Gebäude zu errichten und zweckentsprechende Güter zu erwerben und zu gebrauchen. Auch haben die religiösen Gemeinschaften das Recht, keine Behinderung bei der öffentlichen Lehre und Bezeugung ihres Glaubens in Wort und Schrift zu erfahren. Man muss sich jedoch bei der Verbreitung des religiösen Glaubens und bei der Einführung von Gebräuchen allzeit jeder Art der Betätigung enthalten, die den Anschein erweckt, als handle es sich um Zwang oder um unehrenhafte oder ungehörige Überredung, besonders wenn es weniger Gebildete oder Arme betrifft.«

Recht auf Freiheit in religiösen Dingen
    Und ebenso:
    »6. Wenn in Anbetracht besonderer Umstände in einem Volk einer einzigen religiösen Gemeinschaft in der Rechtsordnung des Staates eine spezielle bürgerliche Anerkennung gezollt wird, so ist es notwendig, dass zugleich das Recht auf Freiheit in religiösen Dingen für alle Bürger und religiösen Gemeinschaften anerkannt und gewahrt wird. Endlich muss die Staatsgewalt dafür sorgen, dass die Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz, die als solche zum Gemeinwohl der Gesellschaft gehört, niemals entweder offen oder auf verborgene Weise um der Religion willen verletzt wird und dass unter ihnen keine Diskriminierung geschieht.«
    Damals war der Islam mit seiner Geschichte der Expansion noch nicht in den Blick der Konzilsväter geraten. Sie hielten jedoch in einem historisch-theologischen Rückblick fest, dass das Christentum von seinen Ursprüngen her gewaltlos sei:
    »11. Gott ruft die Menschen zu seinem Dienst im Geiste und in der Wahrheit, und sie werden deshalb durch diesen Ruf im Gewissen verpflichtet, aber nicht gezwungen. Denn Christus, unser Meister und Herr und zugleich sanft und demütig von Herzen, hat seine Jünger in Geduld zu gewinnen gesucht und eingeladen […], nicht aber um einen Zwang auf sie auszuüben […]. Er lehnte es ab, ein politischer Messias zu sein, der äußere Machtmittel anwendet. Die staatliche Gewalt und ihre Rechte erkannte er an, als er befahl, dem Kaiser Steuern zu zahlen, mahnte aber deutlich, dass die höheren Rechte Gottes zu wahren seien: ›Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist‹ (Mt 22,21). Er gab der Wahrheit Zeugnis, und dennoch wollte er sie denen, die ihr widersprachen, nicht mit Gewalt aufdrängen. Sein Reich wird ja nicht mit dem Schwert beschützt, sondern wird gefestigt im Bezeugen und Hören der Wahrheit […]. Die Apostel sind, belehrt durch das Wort und das Beispiel Christi,
den gleichen Weg gegangen. Schon in den Anfängen der Kirche haben sich die Jünger Christi abgemüht, die Menschen zum Bekenntnis zu Christus dem Herrn zu bekehren, nicht durch Zwang und durch Kunstgriffe, die des Evangeliums nicht würdig sind […].«

Als universale Prinzipien nicht mehr verhandelbar
    Das Zweite Vatikanische Konzil war die Versammlung einer universalen Kirche, einer in allen Staaten und Nationen, in allen Kulturen und politischen Systemen operierenden Institution. Der älteste »Global Player« war damit zugleich auch der erste in einer zusammenrückenden Welt, im anbrechenden Medienzeitalter. Von allen Kontinenten brachten die Bischöfe ihre Erfahrungen mit und erlebten in Rom die Einheit der Menschheit. Wie sie dann formulierten:
    »Denn es ist eine offene Tatsache, dass alle Völker immer mehr eine Einheit werden, dass Menschen verschiedener Kultur und Religion enger miteinander in Beziehung kommen und dass das Bewusstsein der eigenen Verantwortlichkeit im Wachsen begriffen ist. Damit nun friedliche Beziehungen und Eintracht in der Menschheit entstehen und gefestigt werden, ist es erforderlich, dass überall auf Erden die Religionsfreiheit einen wirksamen Rechtsschutz genießt und dass die höchsten Pflichten und Rechte des Menschen, ihr religiöses Leben in der Gesellschaft in

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