1.000 Euro für jeden
spricht daher von moderner Sklavenhaltung.
Die Institution Ehe in der
Single-Gesellschaft
Vollkommen unverständlich und jenseits aller Leistungsbeurteilung ist die Tatsache, dass man mehr Geld für seine Arbeit bekommt, wenn man verheiratet ist. Beschäftigte im öffentlichen Dienst, Beamte wie Angestellte, können überall dort, wo die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes (BAT) angewandt werden, einen Ortszuschlag bekommen, unter der verschwurbelten Bezeichnung »Verheiratetenbestandteil im Familienzuschlag« oder unter »Familienzuschlag Stufe 1«. Dazu berechtigt ist, wer verheiratet ist oder war, also auch Verwitwete und Geschiedene – wenn der Beamte oder die Angestellte im öffentlichen Dienst dem ehemaligen Ehepartner zum Unterhalt verpflichtet ist.
Die Frage des Unterhalts wird auf der Basis komplexester Bestimmungen geregelt. Seine Höhe hängt davon ab, wer wie viel verdient, wer mit wem wie lange verheiratet war und wie viele Kinder in welchem Alter aus dieser Beziehung hervorgegangen sind, wo diese Kinder leben und so weiter und so fort.
Dabei ist die Staatshaushaltskasse bekanntlich leer und die Ehe keineswegs mehr das selbstverständliche Leitmodell für ein Zusammenleben in der Gegenwart, obwohl sie seit 1949 unverändert im Artikel 6 des Grundgesetzes den »besonderen Schutze der staatlichen Ordnung« genießt. Hier stellt sich die Frage, warum die Gesellschaft die Institution Ehe überhaupt noch steuerlich belohnen sollte? Und warum Ehepaare ohne Kinder besser gestellt sind als unverheiratete Eltern und Alleinerziehende? Obwohl uns die Demoskopie jeden Tag damit auf die Nerven geht, dass es nicht genügend Kindergibt. Erreicht man einen demographischen Aufschwung durch die Erschwerung der Bedingungen?
Laut dem Forschungsinstitut DIW sind 43 Prozent aller Ehen, die vom Splitting profitieren, kinderlos. Am stärksten profitieren klassische Ehen, mit einem Partner, der Spitzenverdiener ist, und einem, die zu Hause bleibt. Mehr als alles andere in unserer Gesellschaft zementiert diese überkommene »Steuerveranlagung« die Geschlechterverhältnisse zu Lasten der Frauen, da sie lebenslange Abhängigkeit vom Spitzenverdiener bedeutet, während die Ehen nur noch selten ein Leben dauern. Fünfzig Prozent aller in Deutschland geschlossenen Ehen werden innerhalb der ersten sieben Jahre wieder geschieden.
Welche Befreiung aus solcher Abhängigkeit ein Grundeinkommen für Frauen bedeuten würde, weil es individuell ausgezahlt würde und nicht an romantische Versprechungen gebunden wäre wie die Ehe, bedarf kaum der Erklärung. Es würde das Ende von Zwangsgemeinschaften bedeuten und soziale Gemeinschaften von Gleichberechtigten ermöglichen. Ehegattensplitting, kostenlose Mitversicherung von Partnerinnen und Bedarfsgemeinschaften passen nicht mehr in eine von solchen Zwangsstrukturen emanzipierte Gesellschaft.
Seit 2005 werden auch »Eltern-Kind-Gemeinschaften«, die keine klassische Familie sind, vom Statistischen Bundesamt erfasst: Damit sind Ehepaare, nichteheliche und gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften oder alleinerziehende Mütter und Väter gemeint, die mit Kindern in einem Haushalt zusammenleben. Die Kinder können leibliche Kinder, Stief-, Pflege- oder Adoptivkinder von beiden oder von einem der beiden Elternteile sein. Der Mikrozensus sieht auch die »Haushaltsfamilie« vor, für Personen, die generationenübergreifend in einem Haushalt zusammenleben.
Doch selbst dieses erweiterte Familienverständnis wird heute als zu eng angesehen: Schließlich leben immer öfter Erwachsene mit gemeinsamen Kindern nicht unbedingt in einem gemeinsamen Haushalt. Oder Menschen, die in einem Haushalt leben, sind nicht verwandt, oder Kinder aus Patchworkfamilien haben nicht nur ein Zuhause.
Entscheidend ist die Kultur einer sozialen wechselseitigen Verantwortung. Entscheidend ist für die Beteiligten, dass sie sich als Teil einer Gemeinschaft verstehen und diese auch praktisch leben, sich gegenseitig helfen und füreinander eintreten. Die Mitglieder einer solchen Gemeinschaft können nach diesem Familienverständnis auch in verschiedenen Haushalten leben. Die Wissenschaften sprechen von der »multilokalen Mehrgenerationenfamilie« und halten sie für das zukünftige Modell des Zusammenlebens.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes leben derzeit allerdings neunzig Prozent der 16,5 Millionen Alleinstehenden in einem Einpersonenhaushalt – mit steigender Tendenz. Das Statistische Bundesamt
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