8 Science Fiction Stories, Eine Anthologie der Berühmten, 3te Folge
hinausgezögert, weil Pomfrey die Anwälte der Arbeiter-Co. erst davon überzeugen mußte, daß er als Sachverständiger anerkannt wurde. Sie wollten ihn ablehnen, aber das ging nicht gut – schließlich war er ihr eigener Forschungsleiter. Außerdem besaß er die gesamten Mars-Aktien der Firma, eine Tatsache, die zwar nicht erwähnt wurde, aber doch sehr hinderlich wirkte.
Mit einer weiteren Verzögerung wurde ein Dolmetscher herbeigeschafft. B’na Kreeth, selbstbewußt wie alle Marsianer, hatte sich nie die geringste Mühe gemacht, Englisch zu lernen.
Auf die Aufforderung, er solle die Wahrheit, die reine Wahrheit und nichts als die Wahrheit sagen, zwitscherte er erregt auf den Dolmetscher ein. Der sah das Hohe Gericht gequält an.
»Er sagt, das kann er nicht«, informierte er das Gericht.
Pomfrey verlangte eine wortgetreue Übersetzung. Der Dolmetscher sah den Richter unbehaglich an.
»Er sagt, wenn er die volle Wahrheit sagte, würdet ihr Narren es nicht verstehen – Narren sagte er nicht wörtlich. Er benutzte einen marsianischen Ausdruck, der eine Art kopflosen Wurm bezeichnet.«
Das Gericht beschäftigte sich ein paar Minuten mit der Beleidigung. Als man dem Marsianer schließlich zu verstehen gab, daß man ihn eventuell einen Monat lang in seinen Reisetank sperren würde, stieg er von seinem hohen Roß herunter und bequemte sich zu dem Zugeständnis, die Wahrheit so genau wie möglich zu sagen. Er wurde als Zeuge akzeptiert.
»Sind Sie ein Mensch?« fragte Pomfrey.
»Nach euren Gesetzen und Normen bin ich ein Mensch.«
»Und auf welche Theorie berufen Sie sich? Ihre Körperform hat mit der unseren nicht das geringste gemeinsam. Sie können nicht in unserer Atmosphäre leben. Sie sprechen unsere Sprache nicht, und Ihre Gedankenverbindungen sind uns fremd. Wie können Sie ein Mensch sein?«
Der Marsianer ging genau auf diese Frage ein. »Ich zitiere den Terra-Mars-Vertrag, der von euch anerkannt wird: ›Alle Mitglieder der Großen Rasse besitzen, wenn sie sich auf dem Zweiten Planeten aufhalten, die Rechte und Privilegien der Eingeborenenrasse des Dritten Planeten.‹ Diese Klausel ist von dem Obersten Zweiplanetengericht dahingehend ausgelegt worden, daß sich Mitglieder der Großen Rasse Menschen nennen dürfen, ganz gleich, was sie darstellen.«
»Weshalb bezeichnen Sie die Marsianer als ›Große Rasse‹?«
»Wegen ihrer überlegenen Intelligenz.«
»Eine den Menschen überlegene Intelligenz?«
»Wir sind Menschen.«
»Eine den Erdenmenschen überlegene Intelligenz?«
»Das versteht sich von selbst.«
»Also ein ähnliches Intelligenz Verhältnis wie das zwischen den Erdenmenschen und den Anthropoiden?«
»Nein, das ist durchaus nicht, das gleiche.«
»Danke, ich brauche den Zeugen nicht mehr.« Pomfrey schien zufrieden.
Die gegnerischen Anwälte hätten es lieber dabei belassen sollen. Statt dessen verlangten sie von B’na Kreeth eine genaue Definition des Intelligenzunterschiedes zwischen Terranern und Anthropoiden. Doktor B’na Kreeth stellte mit peinlicher Genauigkeit fest, daß der Unterschied, wenn es überhaupt einen gäbe, auf dem kulturellen Gebiet läge, daß aber sowohl Terraner als auch Anthropoiden so wenig Gebrauch von ihrer potentiellen Intelligenz machten, daß man heute noch nicht voraussagen könne, welche Rasse die überlegene sei.
Er hatte gerade angefangen, einen Vortrag über geschickte Kreuzungen zwischen Terranern und Anthropoiden zu halten, als man ihn hastig zum Schweigen brachte.
»Hohes Gericht«, begann Pomfrey wieder, »ich bin mit meiner Theorie noch nicht zu Ende. Bis jetzt steht lediglich fest, daß der Begriff ›Mensch‹ weder von einer bestimmten Körperform noch von einem bestimmten Intelligenzgrad abhängt. Man möge nun den Antragsteller wieder vor die Schranken bitten, damit das Hohe Gericht feststellen kann, ob es sich bei ihm um einen Menschen handelt oder nicht.«
»Wenn das geschätzte Gericht …« Seit man B’na Kreeths Reisetank wieder aus dem Saal geschafft hatte, hatten die Rechtsanwälte der Gegenpartei die Köpfe zusammengesteckt und beraten. Nun erhob sich der Hauptverteidiger.
»Der Hauptpunkt des Antrags scheint dahin zu gehen, daß das Eigentum unserer Firma bittet, man möge sein Leben schützen. Es hat keinen Sinn, die Verhandlung unnötig in die Länge zu ziehen. Deshalb ist der Beklagte damit einverstanden, daß der Antragsteller bis zu seinem natürlichen Tod in Händen seiner gegenwärtigen Bewacherin
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