Bücher online kostenlos Kostenlos Online Lesen
Abofallen im Internet - Kostenfallen im Internet und Mobile Payment

Abofallen im Internet - Kostenfallen im Internet und Mobile Payment

Titel: Abofallen im Internet - Kostenfallen im Internet und Mobile Payment Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Stefan Lutz
Vom Netzwerk:
erfolgen. Sofern Sie das Musterschreiben an den Abofallenbetreiber versendet haben und auch gegenüber der Inkassofirma die Forderung noch einmal bestritten haben, kommt eine Übermittlung der Daten auf Grundlage des § 28a Abs. 1 Nr. 4 BDSG jedenfalls nicht in Betracht.
69 Forderung auch gegenüber Inkassounternehmen bestreiten
    Es kann aber passieren, dass der Betreiber der Kostenfalle dem Inkassounternehmen das Bestreiten der Forderung durch Sie nicht mit übermittelt hat. Daher sollten Sie die Forderung zusätzlich gegenüber dem Inkassounternehmen vorsorglich noch einmal bestreiten und eine Datenweitergabe an Auskunfteien ausdrücklich – außer in den gesetzlich zulässigen Fällen – untersagen.
    Hierzu können Sie gegenüber dem Inkassounternehmen folgendes Musterschreiben verwenden.
    Musterschreiben
    Max Mustermann
    Musterstraße 1
    12345 Musterstadt
    Inkassofirma XY
    Musterstr. 11
    54321 Testhausen
    Ort, Datum
    Ihre Rechnung/Zahlungsaufforderung/Mahnung vom xx.xx.xx
    Rechnungsnummer: xxx, Kundenummer: xxx
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom xx.xx.xx und teile Ihnen mit, dass die Forderung bereits gegenüber Ihrer Auftraggeberin 70 vollumfänglich bestritten wurde. Der guten Ordnung halber wird die Forderung auch Ihnen gegenüber noch einmal ausdrücklich bestritten. Es liegt kein wirksamer Vertrag vor, sodass auch keine Zahlungspflicht meinerseits besteht. Ich werde daher keinerlei Zahlung leisten und bitte, von weiteren Zahlungsaufforderungen Abstand zu nehmen, da diese auch zukünftig an meiner Zahlungsverweigerung nichts ändern werden.
    Zu Ihrer Androhung des SCHUFA-Eintrags erlaube ich mir auf Folgendes hinzuweisen:
    Ich habe zu keinem Zeitpunkt eine Einwilligung zur Übermittlung meiner Daten gegeben. Eine solche Einwilligung wird es auch zukünftig nicht geben. Hiermit untersage ich Ihnen ausdrücklich die Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an die SCHUFA Holding AG, den Fraud Prevention Pool, andere Wirtschaftsauskunfteien oder sonstige Dritte.
    Weiterhin bedarf es der Voraussetzungen des § 28a Abs. 1 Nr. 1, Nr. 4a), d) BDSG, welche ebenfalls nicht vorliegen. Weder ist die Forderung durch ein rechtskräftiges oder für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil festgestellt worden noch liegt ein Schuldtitel nach § 794 ZPO vor. Zudem ist die Forderung weder fällig noch wurde ich zweimal gemahnt noch ist die Forderung unbestritten.
    Ich habe Sie daher aufzufordern, bis zum
    xx.xx.xx
    hier eingehend schriftlich zu erklären, dass Sie es unterlassen, mich wegen der streitigen behaupteten Forderungen aus Ihrem Schreiben vom xx.xx.xx bei der Schutzgemeinschaft 71 für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) oder dem Fraud Prevention Pool zu melden, bevor Ihre Mandantin einen rechtskräftigen Titel über die behauptete Forderungen erwirkt hat.
    Sollten Sie oder Ihre Mandantin gleichwohl eine Meldung bei der SCHUFA oder beim Fraud Prevention Pool vornehmen, so kündige ich bereits jetzt an, dass ich den hieraus resultierenden Schaden vollumfänglich gegenüber Ihnen bzw. Ihrer Mandantin geltend machen werde.
    Mit freundlichen Grüßen
    Max Mustermann
    Damit sollte dem seriös arbeitenden Inkassounternehmen unmissverständlich klargemacht worden sein, dass es sich um eine bestrittene Forderung handelt und Sie sich gegen eine unberechtigte Meldung bei der SCHUFA zur Wehr setzen werden.
    Seriöse Inkassounternehmen werden hieraufhin antworten, dass selbstverständlich keine Datenübermittlung erfolgen wird. Eine Unterlassungserklärung stellt dies zwar nicht dar, sollte Sie aber ausreichend vor einer Übermittlung Ihrer Daten schützen.
    Ob Sie sodann den Unterlassungsanspruch weiter verfolgen (notfalls mit gerichtlicher Hilfe), muss im Einzelfall geprüft werden. Denn es kommt hier entscheidend auch darauf an, ob die Androhung rechtswidrig gewesen ist. Sie sollten auch nicht auf eigene Faust weitere Schritte versuchen, sondern eine geeignete Anwältin oder einen geeigneten Anwalt mit der Prüfung und Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs beauftragen.
    72 Da Abofallenbetreiber bei der Beauftragung eines Inkassounternehmens oder eines Rechtsanwalts meistens lediglich die der Forderung zugrunde liegenden Daten wie Name und Anschrift des „Kunden“ sowie die Rechnungs- und Mahnungsdaten übermitteln, bleibt ein Hinweis auf die bereits bestrittene Forderung meist aus. Da eine unbestrittene Forderung jedoch bei der SCHUFA gemeldet und somit zu einem negativen Eintrag

Weitere Kostenlose Bücher