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Arbeitslosengeld II Hartz IV von A-Z: Hilfe für Betroffene in über 300 Stichworten

Arbeitslosengeld II Hartz IV von A-Z: Hilfe für Betroffene in über 300 Stichworten

Titel: Arbeitslosengeld II Hartz IV von A-Z: Hilfe für Betroffene in über 300 Stichworten Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Renate Kreitz
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wie ein Hinweis auf die einmonatige Frist.
    Tipp:
    Fehlt die Rechtsmittelbelehrung läuft die Frist nicht und man hat nicht nur einen Monat, sondern ein Jahr Zeit, um Klage zu erheben.
    Aus der Klage muss hervorgehen, wer Kläger und wer Beklagter ist, gegen welche Entscheidung man sich wendet (das ist die ablehnende Entscheidung des Jobcenters) und möglichst auch, was man will.
    Die Klage kann man selber erheben oder sich von einem Anwalt, einer Gewerkschaft oder ggf. einem Verband vertreten lassen.
    Es gibt verschiedene Arten von Klagen. Soll ein Bescheid angefochten werden, etwa weil dadurch eine Leistung entzogen (ganz oder teilweise) worden ist, wird dagegen eine sog. Anfechtungsklage erhoben. Diese kommt insbesondere in Betracht bei Aufrechnungen, Rückforderungen, Kürzungen, usw. Eine solche Klage hat eine aufschiebende Wirkung, die Folgen des Bescheides treten also nicht sofort ein. Es gibt auch noch Verpflichtungsklagen (Untätigkeitsklage), Leistungsklagen und Feststellungsklagen (z. B. über Erwerbsunfähigkeit).
    Tipp:
    Bei einer Klage, die man selbst beim Sozialgericht einreicht, muss man weder die Art der Klage benennen noch die juristische Fachsprache im Einzelnen. Das Sozialgericht ist bei der Formulierung behilflich.
    Muster (für den Fall, dass ALG-II komplett versagt wurde)
    Sozialgericht Musterstadt
    Beispielsweg 5
    12345 Musterstadt
    Ort, Datum
    Klage
    des Herrn Max Mustermann, Adresse….
    gegen
    das Jobcenter Musterstadt, Adresse…….
    Hiermit erhebe ich Klage und beantrage,
    den Bescheid des Beklagten vom ………….. Az…………………. in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom …………….. Az……………… abzuändern und mir ab ………. ALG-II zu gewähren.
    Begründung:
    ………Kurz begründen, warum man meint, die Leistung bekommen zu müssen und das Jobcenter zu Unrecht abgelehnt hat………….
    Kopien der angegriffenen Bescheide sind anliegend beigefügt.
    Unterschrift
    Rechtsgrundlage:
    § 87 SGG
    Weitere Hinweise: → Rechtsberatung ; → Gerichtskosten ; → Prozesskostenhilfe ; → Aufschiebende Wirkung ; → Widerspruch/Widerspruchsverfahren ; → Anwaltskosten
    Klassenfahrt
    Schüler unter 25 Jahren, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten, sowie Kinder in Kindertageseinrichtungen erhalten einen Zuschuss für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten.
    Die Kosten werden in tatsächlich anfallender Höhe übernommen. Es gibt keine Begrenzung nach oben. Leistungsberechtigte erhalten entweder Gutscheine oder die Kosten werden direkt an den Anbieter bzw. die Schule gezahlt.
    Es ist in jedem Fall ein Antrag erforderlich und zwar vor Beginn der Fahrt.
    Rechtsgrundlage:
    § 28 Abs. 2 Nr. 2 SGB II
    Weitere Hinweise: → Bildungsgutscheine/Teilhabegutscheine ; → Schüler
    Kleidung
    Die Kosten für Kleidung sind aus der pauschalierten Regelleistung zu erbringen. Ausnahmsweise gibt es Zuschüsse für die Erstausstattung der Bekleidung in der Schwangerschaft, bei Geburt oder in besonderen Fällen, wie z. B. nach einem Wohnungsbrand.
    Rechtsgrundlage:
    § 24 Abs. 3 SGB II
    Weitere Hinweise: → Regelbedarf/Regelleistung ; → Erstausstattung ; → Mehrbedarf/Mehraufwendungen ; → Härtefall
    Kochtöpfe
    Die Anschaffungskosten für Kochtöpfe hat ein Leistungsberechtigter aus den pauschalierten Regelleistungen zu erbringen.
    Zuschüsse hierfür kann man nur im Rahmen der sog. Erstausstattung erhalten, da Kochtöpfe zu den notwendigen Haushaltsgegenständen zählen. Die Kosten für Kochtöpfe sind jedoch meist in einer Hausratspauschale enthalten.
    Rechtsgrundlage:
    § 24 Abs. 3 SGB II
    Weitere Hinweise: → Erstausstattung
    Konto und -kosten
    Die ALG-II Leistungen werden in der Regel auf ein inländisches Konto bei einem Geldinstitut überwiesen und zwar so rechtzeitig, dass sie am letzten Tag vor dem Monat, in dem der Anspruch eigentlich entstehen würde, zur Verfügung stehen. Umstritten ist, ob es auch ausreicht, wenn die Leistungen am Ersten eines Monats zur Verfügung stehen.
    Tipp:
    Sofern ALG-II ohne Grund nicht rechtzeitig auf das Konto überwiesen wird und beim Leistungsberechtigten dadurch Kosten entstehen, wie z. B. Rücklastschriftgebühren, müssen diese ggf. vom Jobcenter getragen werden. Diese Ansprüche können im Wege eines sog. Amtshaftungsanspruches beim zuständigen Landgericht mit Hilfe eines Rechtsanwaltes eingeklagt werden.
    Die Kontoführungskosten hat ein

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