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Behandlungsfehler

Behandlungsfehler

Titel: Behandlungsfehler Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Britta Konradt
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Wenn also Fehler bei der Dokumentation vorliegen, so wäre die Verletzung der Hygienestandards zu vermuten. Dies folgt auch aus dem Rechtsgedanken des Paragrafen 280 Absatz 1 Seite 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches: »Verletzt der Schuldner
eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Das trifft nicht zu, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat«.
    Diese Vorschrift greift für alle Schuldverhältnisse. Im Bereich der Organisation und Koordination einer medizinischen Einrichtung ist dieser Rechtsgedanke schon lange gültig. Und er sollte auch konsequent auf den Bereich der Hygiene angewendet werden. Nur so kann eine Waffengleichheit zwischen Patienten und Behandelnden geschaffen und garantiert werden. Damit könnten Ansprüche wegen einer erlittenen Krankenhausinfektion durchgesetzt werden. Leider hat der Bundesgerichtshof dazu noch nicht klar Stellung bezogen. Das sollte er aber zügig tun, wie ich finde.

    Zu ändern wäre auch manches in Bezug auf Infektionen mit dem MRSA-Keim. Dieser Keim existiert nicht nur im Krankenhaus und in anderen medizinischen Einrichtungen. Er kommt vielmehr regelmäßig auch auf der Haut gesunder Menschen vor. Diese können den Keim an andere weitergeben, und der Keim kann sie krank machen, wenn ihr Immunsystem geschwächt ist. MRSA-Keime sitzen am häufigsten in der Nase, in den Achselhöhlen, im Rachen, in der Leistengegend, auf den Händen und Unterarmen sowie im Dammbereich, mitunter aber auch in Wunden, im Urin und im Blut. Am häufigsten werden die Keime über die Hände übertragen. Ein nur nasal besiedelter Patient kann, wenn er hustet oder niest, zum Ausgangspunkt einer MRSA-Kontamination werden. Wie häufig fassen wir uns allein an die Nase? Dann sind die Hände kontaminiert und schließlich alles, was wir anfassen. Ein Wettlauf mit der Zeit hat begonnen.
    Nach wie vor erkranken an MRSA-Keimen meistens Patienten, die Risikofaktoren aufweisen. Sie machen eine Langzeittherapie mit Antibiotika, befinden sich auf der Intensivstation, haben Hauterkrankungen, sind abwehrgeschwächt, alt, haben Herzprobleme und mehr.

    Gerade im Krankenhaus und anderen medizinischen Einrichtungen können Personen wie Pflegepersonal und Ärzte, die Kontakt zu besiedelten Patienten haben, mit diesem Keim selbst besiedelt werden und ihn dann von Bett zu Bett, von Patient zu Patient tragen. Erschwerend kommt hinzu, dass eine einmalige Ansteckung mit dem MRSA-Keim nicht vor einer neuen Infektion schützt, wie das bei anderen, auch bakteriellen Erkrankungen häufig der Fall ist. Und es gibt keinen Impfstoff.
    Nur durch konsequente und einheitliche Hygiene kann es gelingen die Ansteckungsrate zu reduzieren. Dafür muss im ambulanten wie im stationären Bereich zunächst konsequent der MRSA-Status von Risikopatienten erfasst werden. Das kann durch Screening-Tests geschehen: Man macht Abstriche in Nase, im Rachen und auf Wunden und prüft, ob sie mit MRSA-Keimen besiedelt sind. Zur Risikogruppe zählen Menschen, bei denen schon einmal MRSA-Keime erfasst wurden, die häufiger in Krankenhäusern waren, die mit Landwirtschaft zu tun haben oder Kontakt zu MRSA-Trägern hatten. Dialysepflicht, Geschwüre bei Diabetikern oder Menschen mit gestörter Durchblutung und Pflegebedürftigkeit sind Risikofaktoren. Wenn die Patienten besiedelt sind, müssen die Behandlungen, wenn möglich, verschoben und zunächst die Keime eliminiert werden, was zu über 90 Prozent gelingt. Eine Nasensalbe, desinfizierende Mundspülungen und antiseptische Seifen sowie Lösungen helfen, Körper und Haare keimfrei zu bekommen. Drei Tage nach der Therapie wird noch einmal kontrolliert. Wenn der Patient dann nicht mehr MRSA-Träger ist, kann er stationär behandelt werden. Für normale Keime gibt es kein Screening.
    Wenn die Behandlung nicht verschoben werden kann, der Patient stationär aufgenommen wird, muss der Patient isoliert und möglichst in ein Einzelzimmer verlegt werden. Er darf das Zimmer nur nach Rücksprache mit dem medizinischen Personal verlassen. Gemeinschaftsräume sind zu meiden. Vor Verlassen des Raumes muss er die Hände desinfizieren.
Tische und Stühle müssen vermehrt desinfiziert werden. Die Patienten müssen auch nach der Entlassung weiter betreut werden – zumindest dann, wenn die De-Kolonialisierung noch nicht abgeschlossen ist – damit sie die Keime nicht an andere weitergeben.
    Dass dieser Weg richtig ist, sieht man bei

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