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Berthold Beitz (German Edition)

Berthold Beitz (German Edition)

Titel: Berthold Beitz (German Edition) Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Joachim Käppner
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Jahren nach Alfrieds Tod vernehmlich. Niemand von ihnen hält Anteile an der Firma Krupp, so wie Alfried es gewollt hat. Nur Beitz ist immer noch da, und Hundhausen kann die Einflüsterer geradezu hören: Wo bleibt die Familie? Warum ist sie nicht an der Stiftung beteiligt? Warum bekommt sie keinen Sitz im Kuratorium der Stiftung und damit Einfluss in dem Großunternehmen, mit dem sie über mehr als 150 Jahre so eng verbunden war? Berthold von Bohlen, so Arndt, möchte der Familie anscheinend ebendiesen Sitz verschaffen.
    Die Geschwister wurden, wie sich Ludger Linnemann, Abteilungsdirektor in der Krupp-Verwaltung, erinnert, »von Alfrieds Entscheidung, das gesamte Krupp-Unternehmen in eine Stiftung einzubringen, überrascht. Die Entscheidung wurde von ihnen mit Entrüstung und allen Vorbehalten zur Kenntnis genommen.« Waldtraut Burckhardt, Alfrieds Schwester, klagt Anfang 1967 in einem Brief an Alfried, »daß ein sachliches Gespräch unter den Geschwistern unmöglich ist … Ich kann mich mit dem Gedanken nicht abfinden, daß nun durch diese Stiftung wir und unsere Kinder getrennt sein sollen von einem Werk, das unsere Eltern und Großeltern aufgebaut haben.« Waldtrauts zweiter Mann, Walter Burckhardt, droht offen mit einer Klage vor Gericht. Zu Linnemann sagt er, niemals hätten die Geschwister eine Abfindungserklärung unterschrieben, wenn sie damals schon von Alfrieds Stiftungsplan gewusst hätten: »Alfrieds Handeln ist den Geschwistern gegenüber unverantwortlich.« Sie alle seien »mit der Einbringung des gesamten Krupp-Vermögens in eine Stiftung wesentlich geschädigt worden«.
    Wie die Geschwister nach Alfried Krupps Tod in einem Schriftsatz formulieren lassen, ist »im Jahre 1953 das Vermögen des Familienunternehmens Fried. Krupp aufgrund alliierter Anordnungen an Herrn Alfried Krupp von Bohlen und Halbach übertragen worden, ohne daß eine geregelte Auseinandersetzung mit den dadurch ausscheidenden Familienmitgliedern stattgefunden hätte«; folglich bestünden erhebliche weitere »Geldansprüche«. Dass Alfried die Geschwister damals, aufgrund des Mehlemer Abkommens von 1953, schon mit je fast elf Millionen Mark abgefunden hat, lassen sie nicht gelten. Dabei geht es um zwei Dinge: Zum einen fechten sie die Übertragung des Gesamtvermögens an die Stiftung an, zum anderen verlangen sie eine Beteiligung an deren Kuratorium. Der Zorn richtet sich nun gegen Beitz.
    Noch 1988 wird Diana Maria Friz, Waldtrauds Tochter, schreiben: »Niemand konnte fortan BB widersprechen, wenn er – aus der vollen Überzeugung seines Herzens heraus – erklärte, was er sei oder was er tue, entspreche Alfrieds Willen … Beitz wollte in seiner Hand alle Macht vereinen, die Alfried besessen hatte. Er wollte, auch ohne den Namen, ein Krupp sein.«
    Diese Schuldzuweisung macht die Sache für die Unterlegenen psychologisch einfacher: Ein Sündenbock ist immer gut. Hier entsteht, so Beitz zu Golo Mann, »eine Dolchstoß-Legende«, ein Mythos, der Teile der Familie von Bohlen und Halbach noch über viele Jahre in immer neue Attacken und Prozesse gegen Berthold Beitz treibt, die sie am Ende alle verliert. Sie verkennt nämlich, dass es Alfried Krupp selbst gewesen ist, der die Familie aus der Firma heraushalten wollte und der dies in seinem Testament festschrieb. Den Platz, den sein Testamentsentwurf für persönliche Legate enthält, lässt er bewusst frei.
    Beitz, den Alfried Krupp gemeinsam mit Arndt und dem Krupp-Juristen Dr. Dedo von Schenck zum Testamentsvollstrecker ernannt hat, ist es sogar, der, wie er später sagt, den »Versuch eines Entgegenkommens« macht: Im ersten Entwurf für die Satzung der Stiftung will er der Familie einen Sitz im Kuratorium einräumen. Noch zu Alfrieds Lebzeiten trifft sich die Krupp-Spitze, freilich ohne den Firmenchef, am 9. Juni 1967 im Gästehaus der Villa Hügel, um eine Satzung für die Stiftung zu entwerfen. Den Vorsitz hat Beitz. Nach längerer Debatte soll ein Passus aufgenommen werden, der besagt, dass »nach dem Ausscheiden des Stifters [gemeint ist wohl: nach dem Tod des Stifters; J. K.] nach Möglichkeit immer mindestens ein männlicher Abkömmling von Gustav und Bertha Krupp von Bohlen und Halbach … dem Kuratorium angehören« solle.
    Alfried Krupp jedoch lehnt ab, als Beitz mit diesem Vorschlag zu ihm kommt. »Als Alfried Krupp den Entwurf sah«, erinnert sich Beitz später, »hat er die entsprechende Passage gestrichen und gesagt: Keiner von der Familie soll einen Anspruch

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