Bücher online kostenlos Kostenlos Online Lesen
Berthold Beitz (German Edition)

Berthold Beitz (German Edition)

Titel: Berthold Beitz (German Edition) Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Joachim Käppner
Vom Netzwerk:
auf einen Sitz im Kuratorium haben, das gibt nur Ärger.« Zeuge dieses Gesprächs am 23. Juli 1967, nachmittags um halb fünf, ist der frühere nordrhein-westfälische Kultusminister Paul Mikat, der zu Beitz’ Beraterkreis für die Gründung und Rechtsstellung der Stiftung gehört und einige Jahre später ebenfalls zu den Testamentsvollstreckern zählen wird. Er hat das Gespräch protokolliert: »Im Verlauf dieser Sitzung schnitt ich gegenüber Herrn Alfried Krupp auch die Frage an, ob nach Ausscheiden des Stifters aus dem Kuratorium immer ein Mitglied der Familie von Bohlen und Halbach im Kuratorium vertreten sei.« Und weiter: »Herr Alfried Krupp lehnte unmißverständlich eine Vertretung seiner Familie im Kuratorium ab. Mit sehr bestimmten Worten erklärte er, § 8 Abs. 3 des vorliegenden Entwurfes, der eine Berücksichtigung der Familie vorsah, fände nicht seine Billigung«, und »er entschied, daß die Stiftungssatzung entsprechend seinem Wunsche zu korrigieren sei«.
    Das widerlegt eindeutig die Behauptung von Bertha Krupps Enkelin Diana Maria Friz, wonach Beitz’ Version bloß eine »Legende« sei. Ebenso falsch ist ihre Darstellung, »ein ominöser Strich« von Alfrieds Stift, im Entwurf der Stiftungssatzung quer durch jenen Passus gezogen, der der Familie einen Kuratoriumssitz einräumte, sei das einzige – und aus ihrer Sicht gewiss wenig hinreichende – Indiz, dass Alfried das so gewollt habe: »Der berüchtigte Strich hält nun bereits seit über 20 Jahren [1988; J. K.] dafür her, daß Berthold Beitz keinen weiteren Versuch machte, einen von Bohlen in das Stiftungskuratorium zu berufen.« Vom »Strich-Gespenst« war nachher in der Familie die Rede. Dabei ist Mikats Bericht unmissverständlich. Alfried Krupp wollte die Familie nicht dabeihaben, und er hat die Satzung deshalb ändern lassen. Am Ende sieht die Satzung ein geschäftsführendes Mitglied des Kuratoriums vor, das nicht nur den Vorstand führt, sondern auch den Vorsitz im obersten Stiftungsorgan, dem Kuratorium. Ausgestattet mit besonderen Rechten und Vollmachten, wird Beitz diese Position einnehmen, um über den Tod des Stifters hinaus das fortzusetzen, was mit der Generalvollmacht für ihn begann: eine unumschränkte Handlungsfreiheit orientiert am Willen Alfried Krupps.
    Die Ansprüche der Familie gehen ohnehin weit über einen Sitz im Stiftungsrat hinaus. Nach Alfried Krupps Tod fordert sie, gestützt auf ein Gutachten des Frankfurter Erbrechtsexperten Professor Helmut Coing, »eine finanzielle Abfindung in Höhe von mindestens 100 Millionen Mark«. Außerdem erhebt sie Anspruch darauf, »daß die Mehrheit der Mitglieder des obersten Organs der Stiftung von der Familie bestimmt wird«. Mit anderen Worten: Sie will das Geld, und sie will die Macht. Sie wirft Beitz den Fehdehandschuh hin.
    Gemeinsame Ansprüche bringen Alfrieds Geschwister Berthold, Harald, Irmgard und Waldtraud sowie sein Neffe Arnold vor. Beitz aber bleibt für immer bei der Linie, die er schon im August 1969 einem der Anwälte der Familie, Otto Kranzbühler, darlegt. Der Anwalt kommt in die Stiftung, um im persönlichen Gespräch mit Beitz und Krupp-Justitiar Dedo von Schenck einen Vergleich oder ein Verfahren vor einem Schiedsgericht auszuhandeln. Doch die beiden lehnen rundheraus ab und lassen ihn später schriftlich wissen: »Als Testamentsvollstrecker sind wir an den im Testament niedergelegten Willen des Erblassers gebunden und können nicht über das Vermögen der Stiftung verfügen. Schon deshalb sehen wir uns nicht in der Lage, nur zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung einen Vergleich anzustreben.« Alfried Krupp habe dies so gewollt, obwohl er »über die von seinen Geschwistern … 1967 angemeldeten Ansprüche durchaus unterrichtet gewesen ist«.
    Noch 1995 wird die Familie Sitze im Kuratorium der Stiftung fordern, noch 1997 werden Alfrieds Neffen Eckbert und Friedrich und weitere Familienmitglieder deshalb vor Gericht ziehen und verlieren. Beitz ist bei seiner Haltung geblieben, er sei Vollstrecker von Alfrieds letztem Willen »und kein Testamentsveränderer«.
    DER LETZTE RITTER
    Und Arndt? Er wird am Ende nicht gegen den Willen des Vaters aufbegehren, wird seine eigene Entscheidung nicht revidieren. Vor allem wird er dem juristischen Feldzug gegen Berthold Beitz fernbleiben, mit dem die Familie Alfrieds letzten Willen anzufechten sucht.
    Zunächst ist Arndt, bei allen Terminen seriös im Anzug gekleidet und ohne feminine Accessoires,

Weitere Kostenlose Bücher