BKA - Die Jaeger des Boesen
bettelnden Stimmen gehört hat und weiß, dass dies die Pädosexuellen und Pädophilen angebotene Realität, dass dies echter Horror ist und kein inszenierter, ist spontan bereit, jedes Gesetz zu brechen, um die Kinder zu befreien. Das darf nur ich denken und sagen. Alle Beamten, mit denen ich darüber sprach, bewegen sich selbstverständlich im Rahmen der bestehenden und sie verpflichtenden Gesetze. Dass sie eigene Meinungen haben über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, nach dem die Vorratsdatenspeicherung in der vom Gesetzgeber festgelegten Form verfassungswidrig ist, ist aber anzunehmen. Die Statistik ist neutral. Seit die Vorratsdatenspeicherung in der bisherigen Form ausgesetzt wurde, können die Provider nur noch bei vierzig Prozent der Anfragen der Polizei Auskünfte über IP-Adressen geben, die zu möglichen Tätern führen. Davor waren es über neunzig Prozent.
Es ist die selbstverständliche Pflicht der Polizei in einem Rechtsstaat, sich an Gesetze zu halten und wie in diesem Fall an ein Urteil des obersten deutschen Gerichts, das die Verfassung zu hüten hat. Ebenso selbstverständlich aber ist es die Pflicht des Gesetzgebers,
ein besser formuliertes, ein eindeutiges Gesetz zu beschließen. Denn nur das haben die Richter in Karlsruhe in ihrer Begründung verlangt:
»Eine sechsmonatige, vorsorglich anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten durch private Diensteanbieter […] ist mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar; auf einen etwaigen Vorrang dieser Richtlinie kommt es daher nicht an. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt, dass die gesetzliche Ausgestaltung einer solchen Datenspeicherung dem besonderen Gewicht des mit der Speicherung verbundenen Grundrechtseingriffs angemessen Rechnung trägt. Erforderlich sind hinreichend anspruchsvolle und normenklare Regelungen hinsichtlich der Datensicherheit, der Datenverwendung, der Transparenz und des Rechtsschutzes […]. Hinsichtlich der Datensicherheit bedarf es Regelungen, die einen besonders hohen Sicherheitsstandard normenklar und verbindlich vorgeben. Es ist jedenfalls dem Grunde nach gesetzlich sicherzustellen, dass sich dieser an dem Entwicklungsstand der Fachdiskussion orientiert, neue Erkenntnisse und Einsichten fortlaufend aufnimmt und nicht unter dem Vorbehalt einer freien Abwägung mit allgemeinen wirtschaftlichen Gesichtspunkten steht.
Der Abruf und die unmittelbare Nutzung der Daten sind nur verhältnismäßig, wenn sie überragend wichtigen Aufgaben des Rechtsgüterschutzes dienen. Im Bereich der Strafverfolgung setzt dies einen durch bestimmte Tatsachen begründeten Verdacht einer schweren Straftat voraus. Für die Gefahrenabwehr und die Erfüllung der Aufgaben der Nachrichtendienste dürfen sie nur bei Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für eine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für eine gemeine Gefahr zugelassen werden.
Eine nur mittelbare Nutzung der Daten zur Erteilung von Auskünften durch die Telekommunikationsdiensteanbieter über
die Inhaber von Internetprotokolladressen ist auch unabhängig von begrenzenden Straftaten- oder Rechtsgüterkatalogen für die Strafverfolgung, Gefahrenabwehr und die Wahrnehmung nachrichtendienstlicher Aufgaben zulässig. Für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten können solche Auskünfte nur in gesetzlich ausdrücklich benannten Fällen von besonderem Gewicht erlaubt werden.«
Gesetzliche Regelungen – genau das brauchen die Ermittler, die Fahnder, die Staatsanwälte für ihren Kampf gegen das moderne Verbrechen. Ohne den Vergleich mit gespeicherten Daten, dem Vorrat an Erkenntnissen, ist die Jagd auf Pädosexuelle erschwert, manchmal sogar unmöglich, weil man nur durch die IP-Adresse im Internet die nötigen Ermittlungsansätze hat, um die Täter zu erwischen. Die Kriminalbeamten, sowohl die hier beim BKA in Wiesbaden als auch die in Den Haag bei EUROPOL, haben sich mit den Opfern solidarisiert. Das macht sie stark. Das hilft gegen Anfälle von Resignation.
Der Kriminalmathematiker Max-Peter Ratzel lobt nicht von ungefähr die zentrale Datenbank bei Interpol – entsprechende Sammlungen gibt es auch bei EUROPOL und im Bundeskriminalamt – , auf der alle Bilder gespeichert sind, die bei Ermittlungen im Internet anfielen. Nicht nur wegen der Möglichkeit des schnellen Vergleichs, sondern auch, um einschlägige Hacker abzuwehren, die ja sonst sozusagen eine
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