Coaching - Eine Einfuehrung fuer Praxis und Ausbildung
Sitzungen,
den Sitzungsort,
das jeweilige Setting mit seiner Teilnehmerzahl,
die Ziele und Inhalte des Coaching und
seine zeitliche Ausdehnung.
|321| Außerdem sollte der Coach gerade in dieser Rollenkonstellation dem Klienten unbedingte Vertraulichkeit im Hinblick auf die
Inhalte der Sitzungen zusichern. Diese ersten Vereinbarungen zwischen Berater und Klient erhalten allerdings beim organisationsinternen
Coaching immer vorläufigen Charakter; denn nun ist es Aufgabe des Klienten, bei seinen Vorgesetzten wegen einer entsprechenden
zeitlichen Freistellung für die Sitzungen vorstellig zu werden.
Formale Kontrakte beim organisationsexternen Coaching mit Einzelnen
Beim externen Coaching nimmt die Kontraktgestaltung automatisch einen höheren Stellenwert ein. Die Relation zwischen einem
externen Coach und seinem Klienten, der ihn von sich aus aufsucht und ihn auch selbst honoriert, ist ja nicht schon automatisch
durch einen institutionellen Rahmen gestützt. Aus diesem Grund hat diese Rollenkonstellation einen potenziell unverbindlichen
Charakter. Dieses Sicherungsdefizit sollen Kontrakte zumindest in wesentlichen Teilen kompensieren. Hier dienen sie also nicht
nur der Herstellung einer professionellen Ausgangssituation, sondern ihnen kommt auch eine Funktion zur Existenzsicherung
des Coach zu. Deshalb hat der externe, anders als der interne Coach dem Klienten schon zu Beginn der gemeinsamen Arbeit eine
klare Rollendifferenzierung zwischen sich als Geschäftsfrau bzw. Geschäftsmann auf der einen Seite und Beraterin bzw. Berater
auf der anderen deutlich zu machen (
Kallabis
1992). Dementsprechend ist auch der formale Kontrakt nach zwei Gesichtspunkten zu gliedern in einen Teil, der, vergleichbar
dem internen Coaching, die Arbeitsbedingungen festlegt, und einen anderen, der die Honorierung betrifft. Zur Kontraktierung
des Honorars gehört:
die Höhe des Honorars,
die evtl. Vergütung sonstiger Aufwendungen,
die Art der Rechnungsstellung,
die Art der Bezahlung und
finanzielle Regelungen für den Ausfall von Sitzungen.
Auch in diesem Setting verzichten viele Berater auf schriftliche Fixierung und begnügen sich mit mündlichen Absprachen. Manche
entwickeln |322| kleine Merkblätter, und wieder andere schließen auch bei diesem Setting sehr formal gehaltene schriftliche Verträge mit Klienten
ab. Dabei sei allerdings bemerkt, dass sich nie alle Aspekte eines Kontraktes vorab fixieren lassen (
Lippenmeier
1992), auch die formalen nicht.
Formale Drei- bzw. Viereckskontrakte
Bei diesen Kontrakten handelt es sich um Konstellationen, in denen ein externer Berater mit zwei bzw. drei Partnern Verträge
abschließt, mit einem Klienten sowie Instanzen, die das Coaching zu finanzieren oder zu bewilligen haben. Formale Kontrakte
mit Klienten haben, ähnlich dem organisationsinternen Coaching, auch in diesem Rahmen immer nur vorläufigen Charakter. Auch
hier müssen ja übergeordnete Instanzen noch zustimmen.
(a)
Vorläufige formale Kontrakte mit Klienten:
Die formalen Kontrakte mit Klienten handelt der Coach im Anschluss an die Eingangsdiagnostik aus. Sie sind analog zu den Kontrakten
mit Klienten beim organisationsinternen Coaching zu gestalten. Sie betreffen:
die Sitzungsdauer,
die Sitzungszahl,
die Zeitabfolge der Sitzungen,
den Sitzungsort,
das jeweilige Setting mit seiner Teilnehmerzahl,
die Ziele und Inhalte der Beratung sowie
seine zeitliche Ausdehnung.
Beim Team-Coaching ist noch zu bedenken, ob die Leitung an der Beratung teilnehmen soll oder nicht. Und bei Teams mit Schichtdienst
ist zu vereinbaren, wie diejenigen, die an einer jeweiligen Sitzung gerade nicht teilnehmen können, beim nächsten Mal wieder
in den Beratungsprozess integriert werden.
Da aber nun diese Kontrakte, soweit sie institutionelle und finanzielle Belange berühren, der Zustimmung durch übergeordnete
Instanzen bedürfen, muss der Coach schon bei der Kontraktgestaltung mit Klienten eine gewisse Variationsbreite einkalkulieren.
So empfiehlt es sich, in diesem Rahmen immer »vorbehaltlich der Zustimmung durch XY«, |323| d. h. die bewilligenden Instanzen, zu kontraktieren. Bei diesen Kontrakten werden Vereinbarungen mit den Klienten in der Regel
auch nicht schriftlich fixiert.
(b)
Formale Kontrakte mit vorgesetzten Instanzen:
Kontrakte mit Vorgesetzten von Klienten beziehen sich inhaltlich auf institutionelle und finanzielle Regelungen. Die institutionellen
sind im Allgemeinen nur Gegenstand
Weitere Kostenlose Bücher