Coq Rouge
ist.«
»Dann ist Ihnen dies Beweismaterial also zweifellos bekannt, oder wie wollen wir es nennen, ich meine diese Patronen, die in der Wohnung Hedlunds gefunden worden sind.«
»Ja.«
»Wann wurden sie gefunden?«
»Bei einer Hausdurchsuchung, die nach der Festnahme des Verdächtigen erfolgte. Ich nehme an, daß Sie darauf hinauswollen, Herr Anwalt.«
»Die Polizei soll hier keine Annahmen äußern, Sie sollen nur auf Fragen antworten, ist das klar?«
»Ja.«
»Kommt es oft vor, daß man nach einer Hausdurchsuchung solche Funde macht?«
»Nein.«
»Normalerweise findet man solche Dinge gleich?«
»Ja.«
»Ist Ihre Ermittlungsgruppe zu dem Schluß gekommen, daß mein Klient etwas mit dem Mord an Ihrem Kommissar, Verzeihung, an Ihrem Polizeipräsidenten zu tun hat?«
»Wir haben keine bestimmten Schlußfolgerungen gezogen.«
»Seien Sie so nett und beantworten Sie meine Frage. Sehen Sie diesen Fund als eine wichtige Spur bei der Jagd nach dem Mörder an?«
»Nein.«
»Haben Sie erklären können, wie diese Pistolenmunition in Hedlunds Wohnung gelandet ist?«
»Nein.«
»Kann man sie nachträglich, nach der Festnahme meines Klienten, in die Wohnung geschafft haben?«
»Ja.«
»Ist das in Wahrheit nicht die Schlußfolgerung, zu der Sie selbst gelangt sind?«
An dieser Stelle folgte ein erregtes Palaver. Die Staatsanwaltschaft wandte ein, es gebe für den Sicherheitsdienst keinerlei Grund, öffentlich bekanntzugeben, zu welchen Schlußfolgerungen eine einzelne Ermittlungsgruppe komme. Das sei schon aus fahndungstechnischen Gründen höchst unangebracht. Die Verteidigung solle nur das Recht haben, Fragen zu stellen, die unmittelbar mit dem Tatverdacht gegen den Festgenommenen zu tun hätten.
Das Gericht vertagte sich, um sich zur Beratung zurückzuziehen, die etwa zehn Minuten dauerte. Nachdem sich alle wieder im Gerichtssaal versammelt hatten - nachdem der Staranwalt unter den draußen wartenden Journalisten wie eine Sonne gestrahlt hatte -, teilte das Gericht mit, »es dürften keine unnötigen Fragen gestellt werden, welche die Fahndungsarbeit der Sicherheitspolizei gefährdeten«. Und mit diesem etwas unklaren Bescheid durfte der Anwalt das Verhör des unglücklichen und bald noch unglücklicheren Appeltoft wieder aufnehmen.
»Dann wollen wir uns strikt an die gegen meinen Klienten vorgebrachten Beschuldigungen halten. Sie erinnern sich doch an Ihre letzte Vernehmung meines Klienten, am Tag vor Heiligabend.«
»Ja.«
»Welchen Grund hatten Sie für diese Vernehmung, wissen Sie das noch?«
»Ja.«
»Nun, lassen Sie uns hören.«
»Das Motiv war …«
Appeltoft seufzte und blickte auf den Tisch, bevor er fortfuhr, »daß wir sehen wollten, ob Hedlund eine Erklärung dafür hatte, wie die Patronen in seinem Papierkorb gelandet waren.«
»Sie meinen, Sie glaubten nicht, daß es seine Munition war?«
»Nein, das glaubten wir nicht.«
»Und warum nicht?«
»Weil das Beschlagnahmeprotokoll sehr genau ist. Alles, was zum Zeitpunkt der Festnahme in dem Papierkorb gelegen hatte, ist aufgeführt. Es erschien uns unglaubhaft, daß die Beamten diese Buchseiten hätten übersehen können.«
»Aha. Sehr interessant. Hat diese Vernehmung meines Klienten Ihrer Auffassung nach wichtige Erkenntnisse gebracht?«
»Ja.«
»Welche denn? Lassen Sie sich doch nicht immer so bitten, Herr Kommissar, wir sind ja nur hier, um die Wahrheit ans Licht zu bringen und um einen unschuldigen Menschen freizubekommen. Also bitte, welche!«
»Da war diese Sache mit dem Buch. Es handelte sich also um ein kostbares Buch, das jemand zerschnitten hatte, um dieses Versteck zu schaffen. Und es ist kaum wahrscheinlich, daß der Verdächtige gerade ein solches Buch ausgesucht haben sollte.«
»Aha, genau das hat mein Klient auch gesagt. Sie haben ihm also geglaubt, obwohl er ein Mordverdächtiger sein soll?«
»Nein. Aber ich habe seine Angaben überprüft.«
»Aha, das haben Sie getan. Und wie?«
»Ich habe ein paar Antiquariate angerufen. Ich erhielt die Auskunft, daß dieses Buch mehr als 3000 Kronen kostet. Der Verdächtige hatte noch eine Reihe anderer biblio … ja, solche teuren Bücher. Er schien eine Art Büchersammler zu sein.«
»Was meinen Sie mit dem Ausdruck schien, man hat ihn doch noch nicht hingerichtet?«
»Nein, ich bitte um Entschuldigung. Seine Angaben haben sich jedenfalls als richtig erwiesen. In unserer Gruppe gehen wir nicht mehr davon aus, daß er die Munition selbst am Fundort untergebracht
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