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Das Günter-Prinzip für einen fitten Körper

Das Günter-Prinzip für einen fitten Körper

Titel: Das Günter-Prinzip für einen fitten Körper Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Stefan Frädrich
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sein.

5. UNSERE ERNÄHUNG – genauer hingeschaut
Was ist was? Unser tägliches Essen
    Bislang war viel von Fetten, Kohlenhydraten, Eiweißen und Ballaststoffen die Rede. Doch wo stecken diese Stoffe überhaupt in deiner Nahrung drin? Es wäre schließlich sinnlos, etwas reduzieren zu wollen, ohne zu wissen, was … Also konzentrieren wir uns nun auf die Lebensmittel selbst! Was enthält was? Und wie viel?
    Die meisten Nahrungsmittel enthalten mehrere Stoffgruppen gleichzeitig. So besteht etwa ein Steak vor allem aus Eiweißen (tierische Muskelzellen) und Fetten (tierisches Speicherfett, also Triglyceride). Ein Cappuccino enthält Wasser, Eiweiße (Milch), Fette (Milch) und Kohlenhydrate (weißer Haushaltszucker). Oder Weintrauben bestehen aus Ballaststoffen, Kohlenhydraten (Fruchtzucker) und ebenfalls viel Wasser. Und bei Lebensmitteln aus dem Supermarkt kann man auf der Verpackung nachlesen, was drin ist – meist als »durchschnittliche Nährwerte pro 100 Gramm«. So enthalten zum Beispiel 100 Gramm Kartoffelchips etwa 500 Kalorien, 6 Gramm Eiweiß, 50 Gramm Kohlenhydrate und 33 Gramm Fett. 100 Gramm ungekochte Spaghetti dagegen enthalten etwa 350 Kalorien, 11 Gramm Eiweiß, 72 Gramm Kohlenhydrate, 2 Gramm Fett und 3 Gramm Ballaststoffe.
Die Zutatenliste
    Auch aus welchen einzelnen Zutaten die Lebensmittel bestehen, steht häufig auf der Verpackung drauf – übrigens nach ihrer Menge geordnet, von viel nach wenig. So besteht etwa eine Tiefkühlpizza »Frutti di Mare« häufig aus »Weizenmehl, Tomaten (18 %), Garnelen (15 %), Edamer Käse (14 %), Wasser, Zwiebeln, Margarine …« und so weiter. Daraus kannst du also schließen, dass diese Pizza mehr Weizenmehl als Tomaten enthält, oder eben weniger Margarine als Wasser. »Ich kann also auf vielen Packungen nachlesen, was im Essen drinsteckt?« Genau, Günter, Nachlesen lohnt sich.

    VORSICHT – Essensfälscher und WERBELÜGEN!
    Es ist kompliziert geworden mit dem lieben Essen: Täglich sind wir den unterschiedlichsten Täuschungsmanövern durch die Lebensmittelindustrie ausgesetzt. Interessante Infos hierzu fasst Foodwatch-Gründer Thilo Bode in seinem Buch »Die Essensfälscher« zusammen. Die Irreführungen und Mogelpakete reichen von Lebensmittelimitaten, falschen Versprechen zu angeblichen Gesundheitswirkungen bis hin zu Fachchinesisch auf den Packungsbeilagen, um Qualitätseinbußen zu verschleiern. Die Möglichkeiten zur systematischen Täuschung von Verbrauchern sind vielfältig und gehören zum normalen Handwerk der Industrie.
    Und weil die Märkte der Lebensmittelkonzerne in den Industrieländern längst gesättigt sind, versuchen uns die Hersteller mit billigeren Füll- oder Ersatzstoffen abzuspeisen – und mit millionenschweren Werbekampagnen um den Finger zu wickeln. So ist Wachstum auch weiterhin möglich.
    Doch seien wir nicht naiv: Derlei systematische Unehrlichkeit gegenüber den Verbrauchern ist keinesfalls illegal. Die »Bibel« der deutschen Nahrungsmittelindustrie, das Lebensmittelbuch, erleichtert den Herstellern aufgrund zu schwammiger »Leitsätze« die zielgerichtete Irreführung der Verbraucher. So regelt beispielsweise das Lebensmittelbuch, dass in Fruchtcremefüllungen keine Früchte enthalten sein müssen, dass Wurstsalat mit Mayonnaise nur 25 Prozent Wurst beigefügt werden muss, dass Heringssalat auch Rindfleisch beigemischt werden darf und in Wurst- und Käseregalen bald auch fleischloser Schinken und Mogelkäse verkauft werden kann. Wir werden nach Strich und Faden belogen undein Ende dieser Entwicklung ist nicht in Sicht. Die Ernährungsbranche ist zum Wachstum verdammt. Wer aber weiß, wie die Hersteller Verbraucher manipulieren, kann sich vor dem ausgeklügelten System selbst schützen.
Essensimitate
    Lebensmittelimitate (sogenannte »Aliuds«) sind Produkte, die so weit von dem eigentlichen Charakter des Lebensmittels abweichen, dass es nicht einmal mit derselben Verkehrsbezeichnung wie das ursprüngliche Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden darf. So darf beispielsweise Analogkäse (Käseimitat aus Nicht-Milchprodukten) nicht mit der Bezeichnung »Käse« verkauft werden, sonst macht sich der Hersteller strafbar. Trotzdem gibt es für Produzenten legale Möglichkeiten, Analogkäse dem Kunden im Supermarkt unterzujubeln. Dazu muss der

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