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Das Lexikon der daemlichsten Erfindungen

Das Lexikon der daemlichsten Erfindungen

Titel: Das Lexikon der daemlichsten Erfindungen Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Felix R. Paturi
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Mäuse stellen. »Hedonistisches Kalkül« nennen Justizwissenschaftler dieses Prozedere heute.
    Kanada und andere Staaten entschieden sich allerdings gegen das Patent an der Krebsmaus. Begründung: Höhere Lebensformen dürfen generell nicht patentfähig werden, da sie »keine Anfertigung oder Zusammensetzung im Sinne einer Erfindung« seien. Vor diesem Hintergrund ist es allerdings verwunderlich, dass gentechnisch veränderte Mikroorganismen und auch mit einem Onkogen (also bösartige Geschwülste bewirkendem Gen) injizierte Eizellen in Kanada dann doch patentiert werden dürfen.
    Das Europäische Patentamt ( EPA ) wiederum vergibt seit 1989 Patente auf transgene Pflanzen, allerdings   – und das ist eine juristische Spitzfindigkeit   – nicht auf die Pflanzensorten selbst, sondern nur auf die biotechnischen Verfahren, mit denen sie erzeugt werden. In der Praxis läuft das meist auf dasselbe hinaus. Und neue Tierrassen dürfen nach dem Willen des EPA schon gar nicht patentiert werden. Jetzt aber wird es wirklich raffiniert im europäischen Recht: Was das Patentrecht nicht vermag, wurde durch die Hintertür mittels Sortenschutzrecht eingeführt. Und das greift noch viel weiter, denn es betrifft nicht nur genetisch veränderte Organismen, sondern auch klassische Neuzüchtungen, wie sie schon seit Jahrtausenden üblich sind, etwa bei Zierblumen, Obstsorten, Kartoffeln oder auch Hunden, Hühnern, Schweinen oder Schafen.
    Dank des Sortenschutzrechts kann ein Züchter, aber auch der Entdecker einer neuen Sorte, einen Alleinnutzungsanspruch anmelden, und zwar entweder beim Bundessortenamt oder gleich europaweit beim Gemeinschaftlichen Sortenamt im französischen Angers. In der Praxis bedeutet das, dass zum Beispiel Kartoffelbauern die gute alte und allseits beliebte Kartoffelsorte Linda von einem Tag auf den anderen nicht mehr auf ihren Feldern kultivieren dürfen. Der Hintergrund ist folgender: 30 Jahre lang hatte die Firma Europlant Pflanzenzucht GmbH aus Lüneburg eine Zulassung samt Sortenschutz für die Kartoffelsorte Linda. Dieser Schutz ist 2004 abgelaufen. Man müsste meinen, dass nun jedermann Linda frei anbauen und Saatgut weiterverkaufen könne. So jedenfalls würde es das Patentrecht regeln. Ein abgelaufenes Patent ist frei nutzbar. Anders beim Sortenschutz. Zwar hat Europlant den Sortenschutz verloren. Aber das bedeutet zugleich, dass damit die Zulassung dieser Sorte auf dem Markt erloschen ist. Und das wiederum heißt, dass Linda überhaupt nicht mehr angebaut und vermarktet werden darf! Dem Geschäftsführer von Europlant, Jürgen Renatus, erscheint das sinnvoll und logisch, wenn nämlich nun jedermann Linda anbauen dürfte, seine Firma aber keine Kontrolle und keinen Einfluss mehr habe, dann führe das möglicherweise zu Überangebot und Preisverfall. Mit dem Patentrecht wäre diese Denkweise des Sortenschutzes nicht vereinbar.
    Ähnlich absurde Blüten treibt die Rechtsprechung mit dem Symbol ®, der Registered Trademark bzw. dem Eingetragenen Warenzeichen. Haben Sie schon einmal eine Kombination wie diese gesehen: Bernhardiner ® ? Was auf den ersten Blick wie ein schlechter Scherz wirkt, ist es leider ganz und gar nicht. Wenn sich Hunde verschiedener Rassen unbeaufsichtigt auf der Straße paaren, gibt es nicht selten Mischlinge, die der Volksmund verächtlich Scherenschleifer nennt. Dabei sind diese Hybride nicht selten besonders intelligente und besonders gesunde Tiere.
    Diese Hunde dürfen Sie nicht züchten, ohne tüchtig Lizenz zu zahlen: Elos ® .
    Dieses Prinzip machen sich einige Züchter zunutze, so zumBeispiel Heinz und Marita Zobries, die 1987 begannen, in mehreren Hundegenerationen Eurasier, Bobtails und Chow-Chows miteinander zu kreuzen. Dabei ergaben sich sehr sympathische, aufmerksame und auch recht hübsche Welpen, die sich allerdings, der vielen verschiedenen Gene wegen, nicht gerade sehr ähnlich sind. Die Zobries versuchten, diese »Neuzucht« als neue Rasse bei der Fédération Cynologique Internationale, dem weltweit größten Hundezucht-Dachverband, eintragen zu lassen. Die Organisation lehnte das aber ab, denn das Erscheinungsbild des Eloschaboro, wie die Züchter ihre neuen Mischlinge nannten, war zu inhomogen, zumal inzwischen auch noch Samojeden und Dalmatiner mit von der Partie waren. Aber das geschäftstüchtige Ehepaar gab sich nicht geschlagen. Es beantragte für die wuscheligen Hunde kurzerhand Markenschutz und kam damitdurch! Heute heißt diese Hunderasse   – oh

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