Das Lexikon der daemlichsten Erfindungen
Jahren, Tagen, Stunden, Minuten und Sekunden. Wenn das nicht Lebensmut macht!
Eine wesentliche Komponente fragt der Ticker allerdings nicht ab: Wie lange tragen Sie das Gerät schon? Denn es ist anzunehmen, dass allein der ständige Gebrauch dieser merkwürdigen Spezialuhr die Lebenserwartung drastisch senkt.
Leerverkäufe
Herr Meier besitzt eine läufige Hündin, die vor Kurzem ein Rüde gedeckt hat. Es ist also demnächst mit Welpen zu rechnen. Die gibt es aber noch nicht. Dennoch verkauft Herr Meier den ganzen Wurf an einen Züchter. Der zahlt einen stolzen Preis, denn die Hündin ist ein reinrassiges Tier. Als die Welpen auf die Weltkommen, stellt sich heraus, dass der Deckrüde ein ziemlich räudiger Mischling gewesen sein muss. Auch kamen nur zwei Tiere lebend zur Welt. Der Käufer will sie nicht, aber sie gehören ihm nun einmal. Entgegenkommenderweise erwirbt sie Herr Meier von ihm zurück, aber nur noch für den halben Preis, denn die Mischlinge sind nicht viel wert. Herr Meier freut sich, denn er hat bei dem eigenwilligen Deal viel verdient, genau genommen die Spanne zwischen Verkaufs- und Rückkaufspreis. Wirklich verkauft wurde am Ende gar nichts. Dennoch war das Geschäft legal, denn die Hündin war schließlich gedeckt. Fachleute nennen so einen Handel deshalb einen gedeckten Leerverkauf. Wäre die Hündin nicht gedeckt gewesen und Herr Meier hätte nur behauptet, er erwarte Welpen, und hätte diese fiktiven Tiere seinem Käufer erst angedreht und später billiger zurückgekauft, dann würde es sich um einen ungedeckten Leerverkauf handeln. Die Hündin war ja schließlich gar nicht gedeckt.
Allerdings hat diese Geschichte einen Haken. Kein vernünftiger Mensch würde Herrn Meier die noch nicht oder gar nicht vorhandenen Hundebabys abkaufen. Völlig anders verhält es sich bei börsennotierten Aktien. Für die braucht man keinen Käufer zu suchen. Man verhökert sie einfach per Computer an der Börse und kauft sie später, wenn ihr Kurs gesunken ist, auf gleiche Weise von dieser zurück. Dabei muss man nur ein gutes Gespür dafür haben, ob die Kurse der erworbenen Aktien demnächst steigen oder fallen werden. Steigen wäre in diesem Fall natürlich ungünstig. Also sind bei dem angestrebten Leerverkauf entweder Insider-Informationen hilfreich oder das Streuen dubioser Gerüchte, die möglichst viele Anleger veranlassen, sich gerade von diesen Papieren zu trennen, um die Kursentwicklung negativ zu beeinfussen.
Auch Aktien-Leerverkäufe können gedeckt oder ungedeckt sein. Ungedeckt sind sie dann, wenn der Spekulant Aktien verkauft und wieder zurückkauft, die er gar nicht besitzt, ja, diees gar nicht gibt. Gedeckt sind sie, wenn er tatsächlich über die gehandelten Aktien verfügt. Trotzdem müssen sie nicht sein Eigentum sein. Er leiht sie sich einfach für die Dauer des dubiosen Handels. Nun fragt sich, wer in aller Welt ihn bei seinem unlauteren Tun durch Ausleihen seiner eigenen Aktien unterstützen könnte. Ganz einfach: Der Verleiher wird mit einer Leihgebühr und dem Versprechen geködert, dass er seine Aktien garantiert bald zurückerhält.
Einen klassischen Leerverkauf beschreibt schon das Märchen »Des Kaisers neue Kleider« von Hans Christian Andersen.
Dieses Treiben ruiniert nicht nur die Finanzmärkte, sondern auch die Wirtschaft und sogar ganze Volkswirtschaften, denn es ist nichts anderes als das Wetten auf den Niedergang einer Aktiengesellschaft oder gar eines ganzen Staats. Und den versuchen diese Finanzhasardeure mit allen Tricks zu beschleunigen.
Erfinder des Leerverkaufs ist übrigens kein Finanzhai unserer Tage, sondern der holländische Kaufmann Isaac Le Maire. Er investierte anno 1602 die Summe von 85 000 Gulden in die Niederländische Ostindien-Kompanie ( VOC ). Als 1609 die Geschäfte der VOC stagnierten und die Gesellschaft keine Dividenden an ihre Geldanleger mehr ausschüttete, verkaufte Le Maire seine Anteile – und zwar mehr davon, als er jemals besessen hatte. Die holländischen Behörden fanden das unmoralisch und verboten solche Leerverkäufe, ließen sie aber schon wenige Jahre danach unverständlicherweise wieder zu.
Auch später wurden ungedeckte Leerverkäufe in verschiedenen Ländern mehrfach verboten; vor allem in der Folge der Finanzkrise verschärften viele Staaten 2008 die Sanktionen, meist allerdings nur kurzfristig oder, wie im Mai 2010 in Deutschland, beschränkt auf den Handel mit den Aktien der zehn größten börsengehandelten
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