Das Rote Kreuz - Geschichte einer humanitaeren Weltbewegung
gleiche Fahne in allen Ländern für die Spitäler angenommen werde.
Das internationale Erkennungszeichen. Wie soll man Verwundete und ihre Helfer effektiv schützen, wenn man nicht weiß, wer sie sind und wo sie sind? Tatsächlich verwendete zur damaligen Zeit jede Armee noch eine eigene Kennzeichnung für ihre Sanitätsdienste: Weiß in Österreich, Rot in Frankreich, Gelb in Spanien und Schwarz in anderen Staaten. Einigkeit bestand daher darüber, dass es insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Neutralisierung bestimmter Plätze und Personen unabdingbar sei, hier eine Vereinheitlichung herbeizuführen. Dass ein solches Zeichen zudem die «corporate identity» der im Entstehen begriffenen internationalen Bewegung entscheidend zu stärken geeignet war, wird schon im Vorwort der ersten Nummer des seit 1869 in Genf erscheinenden «Bulletin International» hervorgehoben und war sicher ein nicht unerwünschter Nebeneffekt. Die in den Beschlüssen der Genfer Konferenz erfolgte Festlegung auf eine «weiße Armbinde mit einem roten Kreuz» als eines, wenn auch später durch Alternativen (Roter Halbmond, Roter Kristall) ergänzten «gleichförmigen Erkennungszeichens» sollte nicht nur für den Kriegseinsatz dauerhaften Bestand haben. Auch auf dem «Wohlfahrtsmarkt» ist das Rote Kreuz aufweißem Grund heute weltweit eines der wertvollsten Markenzeichen überhaupt.
Die Ursprünge des Zeichens liegen bis heute im Dunkeln. Die entscheidende Stelle im Protokoll der Genfer Konferenz beschränkt sich auf folgenden Satz: «Nach einiger Diskussion wurde schließlich der Vorschlag von Appia angenommen, modifiziert in der Weise, dass die [von Appia zuvor in die Diskussion gebrachte] weiße Armbinde ein rotes Kreuz tragen soll.» Mehr wissen wir schlichtweg nicht. Weder die Hypothese, dass es sich um eine schlichte Umkehrung des Schweizer Wappens, noch diejenige, wonach es sich um eine Bezugnahme auf christliche Symbolik handeln sollte, lässt sich definitiv bestätigen. Zwar stellen die Genfer Konventionen seit 1906 einen Zusammenhang zum eidgenössischen Wappen her («zu Ehren der Schweiz …»). Dies kann aber durchaus auch nur der Versuch einer nachträglichen Sinngebung gewesen sein, die es vor allem islamischen Staaten erleichtern sollte, der Bewegung beizutreten. Wilde Spekulationen, wonach «das Rote Kreuzzeichen aus dem Wappen der Stadt Hamburg entnommen sei» (Henning, 1914) oder «von der Frau des holländischen Arztes Basting gefunden und nach der Schweiz übermittelt worden ist» (Neumann-Elberfeld, 1914), entbehren jedenfalls jeglicher Grundlage.
Die Diplomatische Konferenz (1864). Die zehn Beschlüsse der Genfer Konferenz von 1863 konnten im Prinzip von den Staaten selbst ohne weiteres Zusammenwirken auf internationaler Ebene verwirklicht werden. Dies galt insbesondere für die Bildung nationaler Hilfsgesellschaften, zu der es ja dann auch in rascher Folge kam. Der von der Konferenz formulierte «Wunsch» nach Neutralisierung der Sanitätsdienste und Verwundeten hingegen veränderte die bestehenden Regeln legitimer Kriegführung und bedurfte zu seiner Realisierung daher einer förmlichen Staatenübereinkunft. Wiederum ging die Initiative hierzu vom Genfer Komitee aus: Ein bereits am 15. November 1863, also gerade einmal zwei Wochen nach Beendigung der Genfer Konferenz, versandtes Rundschreiben lotetedie Erfolgsaussichten einer diplomatischen Konferenz zum Zwecke des Abschlusses eines entsprechenden Abkommens aus und fand erneut ein positives Echo in der Staatenwelt. Dies war alles andere als eine Selbstverständlichkeit, waren die Staaten, was die Art und Weise der Kriegführung anging, damals doch allenfalls an vage gewohnheitsrechtliche Mindeststandards gebunden. Die Übernahme echter vertraglicher Verpflichtungen hatte demgegenüber eine ganz andere Qualität.
Die am 8. August eröffnete und am 22. August 1864 mit der Unterzeichnung der «Genfer Konvention betreffend die Linderung des Loses der im Felddienst verwundeten Militärpersonen» abgeschlossene diplomatische Konferenz war in der Sache ohne Zweifel ein großer Erfolg: Der Grundstein des gesamten heute geltenden Humanitären Völkerrechts war gelegt und damit auch die zweite Forderung des Dunantschen Programms verwirklicht worden. Auch das Symbol des Roten Kreuzes auf weißem Grund selbst hatte als einheitliches Kennzeichen der freiwilligen Helfer Eingang in diese (Erste) Genfer Konvention gefunden. Ein Wermutstropfen war allenfalls, dass es
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