Das Rote Kreuz - Geschichte einer humanitaeren Weltbewegung
Schlachtfelder unterschiedslos Hilfe zu leisten, bemüht sich in ihrer internationalen und nationalen Tätigkeit, menschliches Leiden überall und jederzeit zu verhüten und zu lindern. Sie ist bestrebt, Leben und Gesundheit zu schützen und der Würde des Menschen Achtung zu verschaffen. Sie fördert gegenseitiges Verständnis, Freundschaft, Zusammenarbeit und einen dauerhaften Frieden unter allen Völkern.
Unparteilichkeit. Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung unterscheidet nicht nach Nationalität, Rasse, Religion, sozialer Stellung oder politischer Überzeugung. Sie ist einzig bemüht, den Menschen nach dem Maß ihrer Not zu helfen und dabei den dringendsten Fällen den Vorrang zu geben.
Neutralität. Um sich das Vertrauen aller zu bewahren, enthält sich die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung der Teilnahme an Feindseligkeiten wie auch, zu jeder Zeit, an politischen, rassischen, religiösen oder ideologischen Auseinandersetzungen.
Unabhängigkeit. Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist unabhängig. Wenn auch die Nationalen Gesellschaften den Behörden bei ihrer humanitären Tätigkeit als Hilfsgesellschaften zur Seite stehen und den jeweiligen Landesgesetzen unterworfen sind, müssen sie dennoch eine Eigenständigkeit bewahren, die ihnen gestattet, jederzeit nach den Grundsätzen der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung zu handeln.
Freiwilligkeit. Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung verkörpert freiwillige und uneigennützige Hilfe ohne jedes Gewinnstreben.
Einheit. In jedem Land kann es nur eine einzige Nationale Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaft geben. Sie muss allen offenstehen und ihre humanitäre Tätigkeit im ganzen Gebiet ausüben.
Universalität. Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist weltumfassend. In ihr haben alle Nationalen Gesellschaften gleiche Rechte und die Pflicht, einander zu helfen.
Natürlich ist eine Doktrin immer auch ein Ideal, das in der Realität bisweilen nur unvollständigen Niederschlag findet. Pictet zeigt dies in seinem 1979 zu den Grundsätzen verfassten Kommentar ebenso auf wie der teilweise sehr kritische und entsprechend kontrovers diskutierte «Tansley-Bericht» von 1975. Die hier beschworene Gefahr einer Desintegration der Bewegung ist bis heute nicht eingetreten – auch dies wohl nicht zuletzt ein Zeichen für die fortdauernde Tragfähigkeit der Rotkreuzgrundsätze. Trotz der sich in einem weltweiten Kontext ständig wandelnden politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen haben diese Grundsätze die ihnen zugedachte Rolle als Kern einer beständigen und universalen Doktrin des Roten Kreuzes bis heute erfolgreich ausgefüllt.
VII. Die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung: Ein institutionelles Gefüge besonderer Art
«Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt das Wahrzeichen des roten Kreuzes auf weißem Grund oder die Bezeichnung ‹Rotes Kreuz› oder ‹Genfer Kreuz› benutzt» – so bestimmte es schon 1902 ein Reichsgesetz und so können wir es heute in § 125 des deutschen Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten nachlesen. Gleiches gilt für «Wahrzeichen oder Bezeichnungen […], die nach Völkerrecht dem Wahrzeichen des roten Kreuzes auf weißem Grund oder der Bezeichnung ‹Rotes Kreuz› gleichstehen». Unter Schutz gestellt werden damit auch Roter Halbmond (islamische Welt), der gegenwärtig nicht verwendete Rote Löwe (früher Kaiserreich Iran) sowie seit 2005 schließlich auch der Rote Kristall. Graphisch eingebettet in dieses neutrale Schutzzeichen ist damit nach jahrzehntelangem Streit endlich ein Weg gefunden worden, dem Roten Davidstern, Symbol der israelischen Hilfsgesellschaft Magen David Adom, internationale Anerkennung zu verschaffen. «Unter außergewöhnlichen Umständen» dürfen fortan auchandere Gesellschaften, die sich nicht mit Kreuz oder Halbmond identifizieren können oder eine Kombination beider Symbole anstreben, den Roten Kristall verwenden: An einem Streit über Symbole soll die weltweite Akzeptanz der Rotkreuzidee nicht scheitern, so die klare Botschaft.
Einen ähnlich umfassenden Schutz wie in Deutschland genießen die Symbole der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung praktisch überall auf der Welt: Hierzu haben sich alle Staaten in den Genfer Konventionen von 1949 verbindlich verpflichtet. Das Symbol weckt in der Tat Begehrlichkeiten. Als etabliertes und mit vielen positiven Assoziationen verknüpftes Markenzeichen verspricht seine Verwendung allen auf dem Wohlfahrtssektor tätigen Akteuren wirtschaftlichen
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