Das Salz der Erde: Historischer Roman (German Edition)
bzw. Kaiser, dessen Gebiet im 12. und 13. Jh. ungefähr das heutige Deutschland, die Schweiz, Liechtenstein, Österreich, Norditalien, die Beneluxländer, Tschechien, Slowenien und natürlich (Ober-)Lothringen umfasste
H ERDSTEUER : jährliche Steuer, die sich nach der Größe eines Haushalts und dem Vermögen des Hausherrn bemisst
H ÖRIGER : siehe Leibeigener
H OFTAG : wichtige Institution des hochmittelalterlichen Reisekönigtums; Fürstenversammlung, der der König bzw. Kaiser vorsaß
H UNDSWUT : mittelalterliche Bezeichnung für Tollwut
I NTERDIKT : Kirchenstrafe, die gegen Einzelpersonen, aber auch gegen Städte und ganze Landstriche verhängt werden konnte und in der Verweigerung kirchlicher Dienste bestand
J UDENREGAL : königliches Hoheitsrecht, das den Schutz der jüdischen Bevölkerung regelte (vgl. »Regal«)
K ANONIST : Rechtsgelehrter für Kirchenrecht
K ASTELLAN : oberster Verwalter einer Burg oder eines herrschaftlichen Anwesens
K OMPLET : siehe Stundengebete
K ONTOR : Bezeichnung für einen Handelshof oder gar ein ganzes Kaufmannsviertel
L AUDES : siehe Stundengebete
L EGIST : Rechtsgelehrter für Römisches Recht
L EIBEIGENER : unfreier Bauer, Handwerker oder Arbeiter, der einem adligen Herrn unterstand (entspricht weitgehend dem »Hörigen«)
L EPROSORIUM : Siechenhaus und meist isoliert gelegene Pflegestation für Leprakranke
L IRA : (ital.) siehe Pfund
M ANGE : Katapult
M ATUTIN : siehe Stundengebete
M EILE : Längenmaß; die sogenannte »Deutsche Meile« entspricht ca. 7,5 km
M ESSIN : (Plural Messins) Bezeichnung für die Bewohner der Stadt Metz
M INISTERIALE : Lehnsmann und/oder Beamter eines weltlichen oder geistlichen Herrn
M ORGEN : altes Flächenmaß, hier etwa 2000–2500 qm (die Maße wichen regional teilweise voneinander ab)
M ÜNZE : Kurzform für mittelalterliche Münzprägeanstalt
M ÜNZREGAL : das Recht, eigene Münzen prägen zu dürfen (vgl. »Regal«)
M UNT /M UNTGEWALT : mittelalterlicher Rechtsbegriff, bezeichnet die Herrschafts- und Gerichtsgewalt des Hausherrn über Ehefrau, Kinder, unmündige Geschwister und häusliches Gesinde
N AZAR : Amulett, das im orientalischen Volksglauben vor dem bösen Blick schützt
N ONE : siehe Stundengebete
O UTREMER : (altfranz. »jenseits des Meeres«) mittelalterliche Bezeichnung für die vier Kreuzfahrerstaaten im Heiligen Land
P ALAS : Wohngebäude einer Burg
P ATRIZIER : Angehöriger der reichen Oberschicht einer mittelalterlichen Stadt
P AX TECUM /P AX VOBISCUM : (lat.) »Friede sei mit dir« bzw. »Friede sei mit euch«
P FENNIG (ital. »Denaro«, franz. »Denier«, engl. »Penny«): im europäischen Hochmittelalter gebräuchlichste Silbermünze
P FUND (ital. »Lira«, franz. »Livre«): Geldeinheit, entspricht 240 Pfennigen
P ODESTÀ (ital.): hoher Amtsträger in einer italienischen Stadtrepublik des Mittelalters; gewählter Vorsteher einer Gemeinde
P RIM : siehe Stundengebete
R EGAL : (Plural »Regalien«; lat. »königliches Recht«) vom König verliehenes Hoheitsrecht, beispielsweise das Recht einer Stadt, eigene Befestigungsanlagen bauen zu dürfen
S ACRUM I MPERIUM : lateinische Bezeichnung für das Heilige Römische Reich
S ARAZENEN : alte abendländische Bezeichnung für Muslime und Araber, oft abwertend gebraucht
S ARJANT : Edelknecht, manchmal rechte Hand eines Ritters
S ARWÜRKER : mittelalterliche Bezeichnung für Rüstungsmacher
S CHEFFEL : Raummaß, meist etwa 50 l
S CHILLING : (ital. »Solido«, franz. »Sou«) Geldeinheit, entspricht 12 Pfennigen
S CHOLAR : fahrender Gelehrter
S CHULTHEISS : Amtsträger oder Gemeindevorsteher mit niederen polizeilichen Befugnissen
S CHWERTLEITE : Zeremonie, bei der ein Knappe zum Ritter geschlagen wurde
S ELDSCHUKEN : türkische Fürstendynastie
S ENDGERICHT : kirchliches Sittengericht, das über sexuelle Verfehlungen und Verstöße gegen das Kirchenrecht richtete
S ENNO : (ital.) kaufmännischer Verstand, Geschäftssinn, Gespür für Risiken
S EXT : siehe Stundengebete
S ILBERPFUND : siehe Pfund
S OU : (franz.) siehe Schilling
S PANN : altes Längenmaß; etwa 20–25 cm
S TAUFER : schwäbisches Adelsgeschlecht, das im Hochmittelalter mehrere deutsche Kaiser hervorbrachte, darunter Friedrich Barbarossa und Heinrich VI.
S TUNDENGEBETE : kirchliche Zeiteinteilung, die den Tag strukturierte. Im Mittelalter fand die Prim gegen 6:00 statt, die Terz um 9:00, die Sext um 12:00, die None um 15:00, die Vesper um 18:00, die Komplet um 21:00, die
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