Das Ungeheuer von Florenz
Gesamtbevölkerung Italiens zur Blutgruppe 0 und ein großer Teil zur Blutgruppe B gehört, schien es wenig angebracht, bei weiteren Mitgliedern der Familie Vargius, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sein konnten, eine Blutuntersuchung vorzunehmen.
Da der Lappen nicht wissenschaftlich untersucht wurde, kann er nicht als Beweismittel gegen Silvano Vargius verwendet werden, seine Existenz bleibt jedoch ein sich gegen ihn richtendes Verdachtsmoment. Wenn der Stoff nicht als Beweisstück gegen ihn akzeptiert werden kann, kann er aber auch nicht zu seiner Entlastung verwendet werden, wie es die Anklagebehörde vorschlug (»Es ist wenig wahrscheinlich, daß Vargius, dessen Haus ja bereits durchsucht wurde usw….«).
7.4. Die Pulverspuren Daß dem Stoffstück Pulverspuren anhaften, ist aus wissenschaftlicher Sicht klar erwiesen. Daß diese Spuren Rückstände jener Beretta 22 sind, mit der die Verbrechen verübt wurden, ist nur schwer festzustellen, wie die Staatsanwaltschaft zum Ausdruck gebracht hat. Dieser Auffassung können wir uns nur anschließen, denn im Bericht über die ballistische Untersuchung heißt es: »Die derzeit zur Verfügung stehenden wissenschaftlichen Tests lassen keine eindeutige Bestimmung der Munition zu, aus der dieses Pulver stammt.«
Tatsache bleibt aber, daß Pulverspuren an dem Stoff nachweisbar sind und daß für diese noch keine schlüssige Erklärung vorliegt. Silvano Vargius räumte bei der Befragung ein, daß es sich bei dem Blut auf dem Stoff durchaus um menschliches Blut handeln, daß Pulverspuren sich aber keinesfalls darauf befinden könnten eine erstaunliche Einlassung, da er doch ebenfalls erklärt, Tasche und Inhalt gehörten nicht ihm, und er wisse nichts darüber.
Die von den Experten angefertigten Testberichte über den blutbefleckten Lappen stellen also keinen gerichtsverwertbaren Beweis dafür dar, daß der Stoff in irgendeiner Weise mit den fraglichen Verbrechen in Zusammenhang steht.
7.5. Das Alibi und seine Überprüfung Das von Silvano Vargius für die Nacht des Mordes in Vicchio vorgelegte Alibi wurde überprüft. Hier ergeben sich bemerkenswerte Übereinstimmungen mit den Ermittlungsergebnissen nach dem Mord im Jahre 1968.
Nach Vargius' eigenen Angaben verließ er das Haus gegen halb zehn Uhr abends und kehrte eine Stunde später zurück. Er habe mit seiner derzeitigen Lebensgefährtin und deren kleiner Tochter im Stadtzentrum von Florenz Eis gegessen. Die Frau gab auf Befragen an, Unternehmungen zu dritt seien so selten vorgekommen, daß sie sich an jede einzelne erinnern müßte, an eine zu dem fraglichen Datum aber nicht erinnern könne. Sie seien, sagte die Frau aus, nur ein einziges Mal Eis essen gewesen. Sie erinnere sich gut daran, und es sei an einem anderen Abend gewesen. Die Merkmale dieses Alibis stimmen mit denen aus dem Jahre 1968 überein, als Vargius behauptete, mit einem Freund Billard gespielt zu haben, und dieser später rekonstruierte, daß er mit Vargius in der fraglichen Woche tatsächlich gespielt habe, nicht jedoch an dem behaupteten Tag.
Silvano Vargius verließ sein Haus in der Nacht des Mordes in Vicchio ein zweites Mal, und zwar zwischen zehn und halb elf Uhr abends, um seinen Hund zu suchen. Ein drittes Mal verließ er das Haus dann zwischen drei und halb vier Uhr morgens, um zu »joggen«.
Wie schon im Jahre 1968 bestätigte Vargius' Lebensgefährtin den sie betreffenden Teil des Alibis, gab jedoch später zu, daß er dies von ihr verlangt habe. Als sie den Abend für sich selbst habe rekonstruieren wollen, sei ihr klargeworden, daß sie an dem fraglichen Abend nicht zum Eisessen gegangen seien. Es kann nicht ausgeschlossen werden, daß Silvano in der Mordnacht nach Vicchio fuhr und die Tat beging. Die Überprüfung des Alibis ergab zumindest keinen zweifelsfreien Gegenbeweis.
Als Silvano in der Folge aufgefordert wurde, ein Alibi für den Mord im Jahre 1985 vorzuweisen, entstand dieselbe Beweislage. Auch in diesem Falle hätte Silvano Zeit und Gelegenheit gehabt, den Mord zu begehen.
Schlüsse konnten hieraus jedoch nicht gezogen werden, da die Tatzeit bei diesem Mord nicht eindeutig festgestellt werden konnte. Die Leichen waren erst am Montagnachmittag entdeckt worden, so daß als Tatzeit die Nacht von Samstag auf Sonntag oder von Sonntag auf Montag in Betracht kommen.
7.6. Schlußfolgerungen Die über Silvano Vargius zusammengetragenen Informationen sind höchst aufschlußreich: Der Tod seiner jungen Frau im Jahre 1960,
Weitere Kostenlose Bücher