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Das Ungeheuer von Florenz

Das Ungeheuer von Florenz

Titel: Das Ungeheuer von Florenz Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Magdalen Nabb
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aufgeben und umkehren, als ihm einfiel, den Rat zu befolgen, den er immer anderen gab.
    »Prüfe alles. Nimm nichts als gegeben hin.«
    Er hatte es den ihm anvertrauten jungen Carabinieri oft genug gepredigt. Ohne große Hoffnung stieg er aus dem Auto aus und ging auf die Brücke zu.
    »Was nur beweist…«
    Das Vorhängeschloß war offen. Er mußte die Kette nur zu Boden fallen lassen. Mit beschleunigtem Schritt ging er zurück, überfuhr die Kette und vergaß auch nicht, noch einmal anzuhalten und sie hinter sich wieder einzuhängen, da er immer noch Di Mairas stählernen Blick im Rücken spürte.
    Da! Das letzte kleine Stück des vor ihm liegenden Weges mündete vor ihm auf die Straße nach Pistoia. Und ihm direkt gegenüber stand das große weiße Haus mit der Außenbeleuchtung. Nummer 154.
    Mit einem befriedigten Seufzer blinkte er und bog in die Hauptstraße nach Florenz ein. Das war seine Welt, die wirkliche Welt, in der man Aussagen überprüfte, die sich als wahr oder falsch herausstellten. Seine Zufriedenheit stand in keinem Verhältnis zu dem, was er erreicht hatte. Sie rührte aus der Erleichterung darüber, nicht unbesehen Unglaubwürdigem Glauben schenken zu müssen, und aus seiner tiefen Überzeugung, daß er, wenn er auch noch andere verschlungene Wege von beiden Seiten her prüfte, den richtigen zu guter Letzt doch fand.
    12
    TEIL SIEBEN Der blutbefleckte Lappen
    7.1. Der Lappen Am 30. Juli 1984, am Tag nach dem Mord in Vicchio, der, falls dies möglich ist, sogar noch entsetzlicher war als die vorausgegangenen Morde, wurden bei allen bisher als Verdächtige betrachteten Personen Hausdurchsuchungen durchgeführt. Zu diesen Verdächtigen gehörte auch Silvano Vargius.
    Bei der Durchsuchung seines Hauses wurde eine flache, runde Strohtasche gefunden, die unter schweren Decken in einem Schrank lag. Die Tasche enthielt drei Stück Stoff. Zwei davon waren mit gelben Blumen bedruckt. Dazwischen lag ein drittes weißes Stück, das graue und blutrote Spuren trug. Da die Carabinieri den Verdacht hegten, daß es sich bei den roten Flecken um Blut handelte, beschlagnahmten sie die Tasche und ihren Inhalt. Silvano Vargius war bei der Durchsuchung zugegen und wirkte völlig desinteressiert. Der Durchsuchungsbericht wurde nebst der Tasche an das Büro des Staatsanwalts weitergeleitet, und Silvano wurde zu seinem Alibi für die vorausgegangene Nacht befragt.
    Danach vergingen mehrere Monate, doch aus der Staatsanwaltschaft erfolgte keine Reaktion auf die dorthin übermittelte Tasche und den Durchsuchungsbericht. Im April 1985 wurde die Tasche schließlich zu Tests geschickt. Die durchgeführten Laboruntersuchungen bestätigten, daß es sich bei den Flecken um Blut handelte und daß die Tasche außerdem Pulverspuren aufwies. Silvano Vargius konnte kein überzeugendes Alibi vortragen, und vom Büro des Untersuchungsrichters wurde vorgeschlagen, die Staatsanwaltschaft solle um Erhebung einer formellen Anklage nachsuchen. Dieser Vorschlag wurde mit der Begründung abgelehnt, der blutbefleckte Lappen könne nicht zur Grundlage einer formellen Anklage in einem Einzelfall gemacht werden, weil er bereits ein Beweisstück in einer allgemeinen Voruntersuchung zu der gesamten Mordserie gewesen und weil die besagte Hausdurchsuchung richterlich nicht angeordnet gewesen sei.
    Das Büro des Untersuchungsrichters forderte daraufhin die gesonderte Dokumentation des Beweisstücks. Der leitende Staatsanwalt lieferte diese mit einem Begleitschreiben, in welchem er seine Zweifel am Wert des betreffenden Beweisstücks darlegte und ausgehend davon, wie hier niedergelegt, die Einstellung der Ermittlung forderte.
    Eine solche Forderung verhindert zwar die Fortführung der hier dokumentierten Untersuchung, ändert indes nichts an der Tatsache, daß der blutbefleckte Lappen ein Beweisstück von eingeschränktem Wert bleibt, solange weitere Tests nicht das Gegenteil beweisen.
    Das Stück Stoff wurde im Haus eines Verdächtigen gefunden, gegen den im Zusammenhang mit dem Mord von 1968 bereits andere entscheidende Beweisstücke vorliegen. Es wurde am Vormittag nach einem Doppelmord gefunden, welcher mit der bereits 1968 verwendeten Waffe verübt worden war. Der Verdächtige besaß kein Alibi.
    Da nichts über die Herkunft des Stoffstücks und die Gründe seines Vorhandenseins im Haus des Verdächtigen bekannt war, schien es geboten, die Ermittlungen und Tests durchzuführen, selbst wenn deren Ergebnisse für die Verteidigung des Angeklagten von

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