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Das Ungeheuer von Florenz

Das Ungeheuer von Florenz

Titel: Das Ungeheuer von Florenz Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Magdalen Nabb
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Nutzen sein könnten. Die Weigerung des Vertreters der Anklagebehörde, die Tests auf informeller Ebene weiterzuführen, wurde in dem Begleitschreiben wie folgt begründet: »…Es ist wenig wahrscheinlich, daß Vargius, dessen Haus ja (nach dem vorausgegangenen Mord) bereits durchsucht wurde und der weiterhin als Verdächtiger gilt, in seinem Schlafzimmer einen blutbefleckten Lappen aufbewahren sollte, der ihn in einen Zusammenhang mit dem neusten Mord bringt.«
    Eine Tatsache ist eine Tatsache. Ein Beweisstück bleibt ein Beweisstück, unabhängig davon, ob wir beim derzeitigen Stand der Ermittlungen die damit im Zusammenhang stehenden Gründe und Folgerungen verstehen oder nicht. Wird ein Beweisstück nicht untersucht, bleibt jede Vermutung über dessen Nutzen eine Vermutung.
    7.2. Herkunft Silvano beharrte, was angesichts der Beschaffenheit des Gegenstandes nicht unvernünftig ist, auf der Aussage, daß die Strohtasche einer der Frauen gehöre, die in seinem Hause verkehrten. Er gab an, daß die Tasche vermutlich seiner ehemaligen Lebensgefährtin gehört habe. Diese Frau war jedoch ein Jahr zuvor aus seinem Haus ausgezogen. Als man ihr die Tasche zeigte, verneinte sie ein Eigentum daran.
    Vargius' zweite Frau hatte ihn im Jahre 1981 verlassen, auch sie verneinte, die Tasche jemals gesehen zu haben.
    Seine derzeitige Lebensgefährtin hatte die Tasche ebenfalls noch nie gesehen. Die einzige Person, die behauptete, die Tasche wiederzuerkennen, war die Putzfrau, die angab, sie im vorausgegangenen Winter und Frühjahr im Haus gesehen, jedoch keine Kenntnis von ihrem Inhalt gehabt zu haben.
    Wer Eigentümer der Strohtasche ist, hat im Grunde wenig Bedeutung. Die Tasche stand Silvano ungeachtet der daran geknüpften Besitzverhältnisse in seinem Haus zur Verfügung, und nur das zählt.
    Auf die Bemerkung des Staatsanwalts, es sei wenig wahrscheinlich, daß der Verdächtige Silvano Vargius ein so gefährliches Beweisstück in seinem Haus aufbewahre, könnte man erwidern, es sei ebensowenig wahrscheinlich, daß ein solches Stück Stoff zwischen zwei andere, saubere Stücke gelegt, in eine Tasche gesteckt und unter Decken in einem Schrank aufbewahrt werde, wenn es sich um nichts anderes als einen schmutzig gewordenen Lappen handele. Es ist nicht auszuschließen, daß sofortige angemessene Tests das Rätsel gelöst hätten.
    7.3. Die Blutflecken Erste in Florenz durchgeführte Laboruntersuchungen erwiesen, daß es sich bei den Flecken um Blut der Blutgruppe 0 handelt. Weitere, ein Jahr und zehn Monate nach Übersendung des Beweisstücks an das Büro des Staatsanwalts im Mai 1986 in Rom durchgeführte Tests ergaben, daß die Flecken zwei verschiedenen Blutgruppen zugeordnet werden könne, nämlich B und 0 Rh. pos. Die Identifikation der Blutgruppe B war weniger zuverlässig als die der Gruppe 0, da die Stoffprobe zuvor durch andere Substanzen (beispielsweise durch Waschpulver) verunreinigt worden war.
    Im Abschlußbericht, der im Dezember 1987, drei Jahre und fünf Monate nach Übersendung des Beweisstücks, vorgelegt wurde, hieß es, daß die Blutflecken bereits sehr alt seien und daß auf dieser Grundlage keine neuen Schlußfolgerungen gezogen werden konnten.
    Zu diesem Zeitpunkt waren dank des wissenschaftlichen Fortschritts DNA-Tests möglich geworden. Solche Tests waren zwar in Italien noch nicht gebräuchlich, hätten aber in Großbritannien durchgeführt werden können, wo der Erfinder des Testverfahrens persönlich versicherte, daß er mit einer Probe von der Größe der vorliegenden arbeiten könne. Alle Mordopfer waren zwar bestattet worden, ohne daß man Gewebeproben der Leichen konserviert hätte, doch es wäre immerhin möglich gewesen, Vergleiche zwischen der Stoffprobe und dem genetischen Fingerabdruck des Verdächtigen Vargius und seiner derzeitigen Lebensgefährtin anzustellen.
    Die DNA-Tests wurden nicht durchgeführt. Als Beweismittel blieben nur die ermittelten Blutgruppen.
    Die Feststellung der Staatsanwaltschaft, daß sich auf dem Stoffstück nur Blut einer Blutgruppe befinde, zu der Silvanos Lebensgefährtin gehöre, ist unannehmbar. Als das Beweisstück noch frisch war, wurden zwei Blutgruppen identifiziert. Silvanos ehemalige Lebensgefährtin hatte die Blutgruppe B, wohnte aber seit einem Jahr nicht mehr bei ihm. Carlo Salvini, eines der Mordopfer von Vicchio, hatte die auf dem Stoff zuerst identifizierte Blutgruppe 0. Silvano Vargius gehört jedoch ebenfalls zu dieser Blutgruppe. Da die Hälfte der

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