Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
kommt nur in Frage, sofern Forderungen bzw. Verbindlichkeiten bestehen
gegen verbundene Unternehmen oder
gegen Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht,
und bei Forderungen bzw. Verbindlichkeiten
gegen Gesellschafter sowie
bei solchen, die für das Unternehmen absolut oder relativ von Bedeutung sind.
Der Ersteller bzw. der Abschlussprüfer entscheidet nicht nur über die Methode der Bestätigungsanfrage der anzuschreibenden Debitoren und Kreditoren, sondern auch über die Auswahl der Kunden bzw. Lieferanten. Hierbei spielt die Höhe der einzelnen Forderung oder Verbindlichkeit, der Umfang des Geschäftsverkehrs, die Überschreitung des Zahlungsziels und die Struktur und Ordnungsmäßigkeit des Kontokorrents eine Rolle. Sofern eine gesetzliche Abschlussprüfung gegeben ist, ist der Abschlussprüfer berufsrechtlich dazu verpflichtet, die Auswahl, den Versand und den Rücklauf der Saldenbestätigungen unter seiner alleinigen Kontrolle durchzuführen.
Entsprechend wird in dem Saldenbestätigungsanschreiben darauf hingewiesen, dass die Bestätigungen unmittelbar dem Abschlussprüfer zuzuleiten sind. Sofern der Abschlussprüfer keine Antwort auf sein Bestätigungsersuchen erhält oder irgendwelche Zweifel hat, sind alternative Prüfungshandlungen angezeigt, beispielsweise durch Prüfung der Zahlungseingänge bzw. Zahlungsausgänge in der Folgezeit oder des Geschäftsvorfalles, welcher der Forderung oder Verbindlichkeit zugrunde liegt.
Sofern die Erstellung des Jahresabschlusses delegiert wurde, findet Auswahl, Versand und Rücklauf ebenfalls unter Regie des externen Sachverständigen (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc.) statt.
Es gibt drei Methoden der Bestätigungsanfrage , die entweder einzeln oder kombiniert angewendet werden können:
Bei der positiven Methode werden die befragten Personen gebeten, entweder die Übereinstimmung oder Nichtübereinstimmung mit einer angegebenen Information oder einer nachgefragten Information schriftlich mitzuteilen.
Bei der negativen Methode der Bestätigungsanfrage werden die befragten Personen gebeten, nur dann zu antworten, wenn sie mit der angegebenen Information nicht einverstanden sind. Bei diesem Verfahren besteht allerdings das Risiko, dass der Adressat auch dann nicht antwortet, wenn der Saldo nicht übereinstimmt, und dass daher die bei der Auswertung getroffenen Schlussfolgerungen nicht zutreffen.
Bei der offenen Methode wird der Adressat um die Mitteilung des Saldos ersucht.
Nach der wohl herrschenden Meinung stellt die zur Erstellung des Jahresabschlusses eingeholte positive Saldenbestätigung ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis dar (vgl. z. B. OLG München, Urt. v. 02.10.1996, 7 U 3605/96, NJW – RR 1997, 945).
Nach § 782 BGB und dem Handelsbrauch des kaufmännischen Bestätigungsschreibens gelten danach die Abrechnungen in Saldenbestätigungen als Schuldversprechen bzw. Schuldanerkenntnis.
Sollten Sie also im Rahmen der positiven Bestätigungsanfragen keine Antwort erhalten, so gilt demnach der Saldo auch zivilrechtlich als genehmigt.
Nach meiner Auffassung ist allerdings die rechtliche Bedeutung der Saldenbestätigung für den Geschäftspartner – soweit ersichtlich – noch nicht höchstrichterlich geklärt. Die positive Saldenbestätigung könnte auch lediglich die Beweisführung erleichtern, ohne ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis darzustellen. Die weitere Entwicklung bleibt hier abzuwarten.
Zusammenfassung
Bevor der Jahresabschluss aufgestellt wird, müssen folgende Arbeiten ausgeführt werden:
Abstimmungsarbeiten , insbesondere hinsichtlich der Debitoren und Kreditoren
Periodenabgrenzungen und Wertigkeitsüberprüfungen
Bestandsnachweise erbringen
Für die genannten Arbeiten werden die IKS einbezogen. Saldenbestätigungen stellen Ist-Bestandsnachweise der Debitoren und Kreditoren dar. Hinsichtlich der rechtlichen Bedeutung einer Saldenbestätigung für den Geschäftspartner gibt es allerdings – soweit ersichtlich – keine gesicherte höchstrichterliche Rechtsprechung.
Forderungs- und Liquiditätsmanagement
Unter dem Begriff Forderungsmanagement , auch Kreditmanagement und Konditionenmanagement genannt, sind alle Maßnahmen zusammengefasst, die sich mit der Bearbeitung, Absicherung und Realisierung von Forderungen befassen. Ziel ist es, Forderungsausfälle so gering wie möglich zu halten und die notwendige Liquidität des Unternehmens jederzeit zu wahren, eine Verbesserung der Bonität zu bewirken und damit
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