Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften an. Vielfach erstellen die Auskunfteien auch zusätzlich eine Risikoanalyse.
Bedeutende Auskunfteien in Deutschland, die häufig auch regional organisiert sind, sind u. a. der Verband der Vereine Creditreform e. V. und die Dun & Bradstreet Deutschland GmbH.
Eine andere Informationsquelle sind die sog. Schuldnerverzeichnisse . Die bekannteste Institution ist die SCHUFA („Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“): Diese ist eine Gemeinschaftseinrichtung der kreditgebenden deutschen Wirtschaft.
Aber auch Gerichte führen Schuldnerverzeichnisse, welche Auskunft über abgegebene eidesstattliche Versicherungen geben oder aufzeigen, ob ein Insolvenzverfahren bei einem Unternehmen gegeben ist.
Weitere Informationsquellen ergeben sich aus dem Elektronischen Bundesanzeiger bzw. Unternehmensregister bzw. Handelsregister (www.handelsregisterauszug-online.de bzw. www.handelsregister.de) oder über sogenannte Adressermittler (z. B. Firma Supercheck). Auch Veröffentlichungen des potenziellen Geschäftspartners, z. B. im Internet, Erfahrungen der Außendienstmitarbeiter, interne Daten aus dem Rechnungswesen und gegebenenfalls Bankauskünfte stellen weitere Möglichkeiten der Informationsbeschaffung dar.
Nach der Auswertung der gewonnenen Informationen wird der sog. Bonitätsindex errechnet. Die Auskunftei Creditreform wählt bspw. als Bonitätsindex eine dreistellige Nummer, welche die Einschätzung des Bonitätsrisikos wiedergibt. Je höher der Wert des Indexes ist, desto höher ist das Ausfallrisiko des Kunden. Hierbei reicht das Spektrum vom Index 100 (sehr gute Bonität – geringes Risiko) bis zum Indexwert 600 (schlechte Bonität – hohes Ausfallrisiko).
Anhand des Bonitätsindexes erfolgt eine Einteilung in sieben Risikoklassen . Die Risikoklasse spielt dann bei der zukünftigen Entscheidung über einen Lieferantenkredit eine maßgebende Rolle.
In Anlehnung an diese Einteilung können Sie in Ihrem Unternehmen ein vergleichbares System installieren. Hierbei entscheiden Sie individuell, wie viele Risikoklassen angemessen sind, wie die Einteilung erfolgt und ab welcher Klasse es zu welchen Sicherungsmaßnahmen oder sogar zu einer Liefersperre kommt.
Es hängt demzufolge von der zuvor getätigten Risikoanalyse ab, ob Sie mit dem überprüften Geschäftspartner überhaupt eine Geschäftsbeziehung eingehen und in welcher Intensität.
Entsprechend der Risikoklasse des Kunden setzen Ihre unternehmensinternen Sicherungsmaßnahmen an, und zwar sehr häufig bereits bei der Vertragsgestaltung mit dem Kunden. Hier können Sie eine Reihe von Punkten regeln, z. B.
Lieferung nur unter Eigentumsvorbehalt oder verlängertem Eigentumsvorbehalt,
Leistung nur gegen Vorkasse/Vorschuss oder
Einsatz von (Grund-)Pfandrechten, Sicherungsübereignung oder -abtretung.
Zudem vergeben Sie interne Kreditlimite , d. h., Sie legen den Rahmen fest, bis zu welcher Höhe die Außenstände einzelner Kunden noch akzeptiert werden. Dies hinterlegen Sie bei den Stammdaten in der Buchhaltung bzw. Warenwirtschaft. Bei einer Überschreitung des festgelegten Limits sollte automatisiert das Kundenkonto für weitere Aufträge gesperrt werden. Weiterhin ist es nötig, dass Sie vor jeder neuen Auftragsfreigabe die Einhaltung des Kreditlimits überprüfen.
Das Kreditlimit ist nur eine Form der Risikosteuerung. Wenn die Kundenbonität nicht ausreicht oder sich verschlechtert, können weitere Maßnahmen angezeigt sein.
Eine Liefersperre kann auch dann beschlossen werden, wenn der Kunde, unabhängig von seinem Kreditlimit, seinen Zahlungsverpflichtungen aus früheren Geschäften nicht nachgekommen ist oder sie nicht fristgerecht erfüllt hat. Hier bietet sich dann an, nur noch bei Vorkasse Lieferungen zuzulassen, was ebenfalls in den Stammdaten zu hinterlegen ist.
Um sich gegen Risiken abzusichern , können Sie folgende Maßnahmen durchführen:
eine Warenkreditversicherung zum Schutz vor einem Ausfall kurzfristiger Forderungen aus erbrachten und abgenommenen Warenlieferungen und Dienstleistungen gegen gewerbliche Kunden abschließen,
die Lieferung auf Akkreditivbasis vornehmen, bei der sich eine Bank verpflichtet hat, unter Vorlage eindeutig definierter Dokumente einen im Voraus festgelegten Geldbetrag an Sie als Begünstigten zu zahlen, oder
Factoring anwenden (zu Factoring siehe Kapitel „Forderungsverkauf“ und „Factoring“).
Korrekte Rechnungsstellung und -bearbeitung
Ist
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