Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
Mahnverfahren
Seit dem 12.12.2008 ist ein Europäisches Mahnverfahren als Alternative zum deutschen Verfahren eingeführt worden (§§ 1087 bis 1096 ZPO). Dieses auf grenzüberschreitende Rechtssachen beschränkte Verfahren ist im Gegensatz zum nationalen Mahnverfahren einstufig ausgestaltet und führt zum Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls.
Hat dagegen der Schuldner gegen den Mahnbescheid fristgerecht Widerspruch erhoben , geht das gerichtliche Mahnverfahren in ein normales Gerichtsverfahren über.
Dies gilt auch dann, wenn der Schuldner noch innerhalb von vierzehn Tagen nach Zustellung des Vollstreckungsbescheids dagegen Einspruch eingelegt hat.
Als Gläubiger können Sie aber auch ohne ein abgewiesenes gerichtliches Mahnverfahren direkt Klage erheben. Hierbei haben Sie aber zu beachten, dass bei Forderungen über 5.000 EUR Anwaltszwang besteht, da die Forderung vor dem Landgericht begründet werden muss. Daher sollten Sie hier noch zusätzlich ein Anwaltshonorar einplanen. Unter diesem Wert können Sie selbst agieren. Auf jeden Fall sollten Sie die Erfolgsaussichten auf einen erfolgreichen Prozess in Ihre Überlegungen mit einbeziehen.
Dies gilt umso mehr, je schlechter die Bonität des Gegners ist. Sollte der Schuldner verlieren und kann die Prozesskosten nicht aufbringen, dann haben Sie als Kläger nicht nur für die entstandenen Rechtsanwaltsgebühren selbst aufzukommen, sondern haften dem Staat auch für die Gerichtskosten. Dieses Risiko sollten Sie bei Ihrer Entscheidung bedenken.
Allerdings besteht die Möglichkeit, dieses Risiko zu minimieren, indem Sie einen „ Prozessfinanzierer “ wählen, der Ihnen das Risiko im Falle einer Niederlage oder schlechten Bonität des Gegners abnimmt. Der Preis dafür ist eine Erfolgsbeteiligung in Höhe von 20 bis 30 %. Durch diesen Abschlag reduzieren Sie Ihr Prozessrisiko dann aber auf null.
Erfolgreiche Liquiditätsplanung
Liquidität bezeichnet die Fähigkeit eines Unternehmens, seinen Zahlungsverpflichtungen stets nachzukommen. Bei fehlender Liquidität ist die Stabilität des Unternehmens gefährdet. Hinzu kommt, dass infolge von Zinsbelastungen auch die Rentabilität abnimmt. Liquidität ist somit eine wichtige Voraussetzung für eine selbstbestimmte und flexible Unternehmensentwicklung und letztlich für den Unternehmenserfolg insgesamt.
Der Begriff der Liquiditätsplanung umfasst die Planung der betrieblichen Ein- und Auszahlungen sowie der betrieblichen Zahlungsmittelbestände (Kontostände, Liquiditätsreserven) über einen kurz- bis mittelfristigen Zeitraum. DieLiquiditätsplanung hat die Aufgabe, Liquidität, Rentabilität und Sicherheit in ihrer Wechselwirkung optimal aufeinander abzustimmen.
Die Grundstruktur eines Liquiditätsplans sieht wie folgt aus:
Grundsätzlicher Aufbau eines Liquiditätsplans
Grundstruktur der Liquiditätsplanung über eine Planperiode t
Anfangsbestand an liquiden Mitteln t (= Endbestand an liquiden Mitteln t-1)
+
Einzahlungen t
–
Auszahlungen t
=
Endbestand an liquiden Mitteln t
Planperioden: Monate und Jahre, in besonderen Fällen (z. B. Sanierung) auch Wochen oder Tage, üblicherweise über Betrachtungszeiträume von drei bis fünf Jahren.
Grundsätzlich werden die Ein- und Auszahlungen aus einer Ergebnisplanung bzw. einer Plan-GuV, basierend auf der operativen Planung (Absatz-, Produktions-, Beschaffungs- und Personalplanung), abgeleitet.
Bei der Planung der Ein- und Auszahlungen gibt es zwei Methoden, nach denen Sie vorgehen können:
Direkte Methode: Bei dieser Methode wird vom Ist ausgegangen, die Ergebnisplanung wird in jeweils zwei getrennte Planungen, eine Ein- und eine Auszahlungsplanung, umgewandelt und miteinander verglichen. Bei den beiden Planungen wird Zahlungswirksamkeit der Ein- und Auszahlungen berücksichtigt. Es werden z. B. Verzögerungen durch Zahlungsziele bei Kunden und Lieferanten berücksichtigt; zur Ermittlung der liquiden Mittel werden die Ergebnisse aus der Kapitalbedarfs- und Kapitalbedarfsdeckungsplanung ergänzt.
Indirekte Methode: Hier wird der Liquiditätsplan erstellt, indem man von der Plan-GuV und von der geplanten Bilanz bzw. den geplanten Bilanzpositionen und der Ableitung der Einzahlungs- bzw. Auszahlungsüberschüsse über Cashflow-Betrachtungen bzw. über Kapitalflussrechnungen ausgeht.
Hinzuweisen ist noch auf die Problematik , dass es eine gegenseitige Abhängigkeit von Ergebnis-, Liquiditäts- sowie Kapitalbedarfs- und Kapitalbedarfsdeckungsplanung gibt. Diese ist
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