Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
damit sich nicht über die Jahre große Differenzen aufbauen.
Im Zusammenhang mit der Kontokorrentbuchführung empfiehlt es sich, bestimmte Arbeiten zu sammeln und jeweils am Stück in einem bestimmten Turnus zu erledigen :
Bestimmen Sie den Turnus für die Erfassung von Eingangs- und Ausgangsrechnungen , z. B. einmal pro Woche.
Bestimmen Sie je nach der jeweiligen Zahlungsfrist Überweisungen an Lieferer , z. B. montags und freitags.
Legen Sie fest, an welchem Tag pro Monat oder Quartal die Personenkonten (Debitoren und Kreditoren) auf Fehlbuchungen abgestimmt werden. Halten Sie die Abstimmungsergebnisse fest und buchen Sie um.
Erst nach Durchführung vorgenannter Abstimmungsarbeiten ist eine erneute Auswertung der Buchhaltung sinnvoll, auf deren Basis Sie sich dann an die Mahnungen offener Kundenrechnungen begeben und die Zahlung verschleppter Lieferantenrechnungen vornehmen.
Zusammenfassung
Personenkonten werden in der Finanzbuchhaltung neben den Sachkonten als Nebenbuch geführt.
Die Personenkonten weisen den jeweiligen Stand der Forderungen (Debitoren) gegenüber den einzelnen Kunden und der Verbindlichkeiten (Kreditoren) gegenüber den einzelnen Lieferanten aus. Besteht mit einzelnen Geschäftsfreunden ein laufender unbarer Geschäftsverkehr, so wird für jeden dieser Kunden und Lieferanten ein gesondertes Einzelkonto geführt ( Debitoren- und Kreditorenbuchführung ). Auf diese Weise ist der Kaufmann stets über den jeweiligen Stand seiner Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber den Geschäftsfreunden orientiert, mit denen er in laufender Geschäftsverbindung steht.
Die Einrichtung und Pflege einer Kontokorrentbuchhaltung , die laufenden Buchungen und das Abstimmen machen sehr viel Arbeit. Die EDV-gesteuerte Offene-Posten-Buchhaltung kann dem Kontokorrent-Buchhalter hier einiges an Arbeit ersparen bzw. abnehmen.
Bei der Anschaffung von Software ist für die Offene-Posten-Buchhaltung auf eine besonders nahtlose Verbindung (Schnittstelle) zur Finanzbuchhaltung zu achten. Im Programmpaket sollten vorgeschaltete Fakturierungs-, Zahlungs- und daneben Mahnprogramme integriert sein, die auf einen einzigen Stammdaten-Stamm zurückgreifen können.
Falls Sie sich nicht für eine EDV-gesteuerte Offene-Posten-Buchhaltung entscheiden, ist auch die kontenlose OPOS-Buchhaltung in Form einer Belegablage rechtlich möglich, sofern Sie die rechtlichen Mindestanforderungen einhalten.
Mit den Zahlen aus der Offenen-Posten-Buchhaltung können Sie die kurz- und mittelfristige Finanzierung bzw. Verfügbarkeit liquider Mittel Ihres Unternehmens planen und überwachen . Dies gilt auch für das Mahnwesen.
Um Fehlerhäufungen zu vermeiden, empfiehlt es sich im Zusammenhang mit der Kontokorrentbuchführung, bestimmte Arbeiten zu sammeln und jeweils am Stück in einem bestimmten Turnus zu erledigen. Häufig gemachte Fehler, die durch ein turnusmäßiges Arbeiten leichter vermieden oder zumindest besser erkannt werden können, sind z. B.:
das Bebuchen eines falschen Personenkontos oder die Verbuchung auf der falschen Kontenseite,
ein doppeltes Erfassen von Ein- und/oder Ausgangsrechnungen oder
Ein- und/oder Ausgangsrechnungen werden gar nicht erfasst,
Probleme bei der Nummernvergabe ohne Puffer,
Abstimmungsschwierigkeiten übergroßer Positionen „Diverse“ im Bereich der Debitoren und Kreditoren.
Wenn Sie zudem beim Geschäftspartner Saldenbestätigungen einholen, können zusätzlich Fehler aufgedeckt und beseitigt werden.
Die Verbuchung von Debitoren
Debitoren sind die Forderungen eines Unternehmens an seine Geschäftsfreunde. Der Begriff „Debitoren“ geht auf den Ausdruck „Debet“ zurück und bezeichnet Schuldner, die Waren oder Dienstleistungen auf Kredit bezogen haben.
Debitoren – Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (L + L)
Der Ausdruck „Debitoren“ bezeichnet als Sammelbegriff alle Forderungen oder Außenstände, die ein Unternehmen an andere Wirtschaftssubjekte hat. Dabei handelt es sich grundsätzlich um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (L + L). Die Forderungen erstrecken sich insbesondere auf Zahlung des Kaufpreises (§ 433 Abs. 2 BGB).
Forderungen aus L + L sind Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens . Sie sind zu dem Zeitpunkt zu erfassen, zu dem die Leistung erbracht und der Anspruch auf Gegenleistung entstanden ist (siehe Kapitel „Abgrenzung der Forderungen aus L + L zu anderen Vermögensgegenständen“). Mit dem Ausweis einer Forderung aus L + L wird der Erfolg des
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