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Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung

Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung

Titel: Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Bernd Urban
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739).
    Praxis-Beispiel: Erhaltener, nachträglich eingeräumter Rabatt
    Unternehmer Mustermann kauft Rohstoffe im Wert von 5.000 EUR netto (zzgl. 19 % USt) ein.
    Vor dem vereinbarten Zahlungstermin gewährt ihm der Lieferant 10 % Rabatt.
    Buchungssatz bei Rechnungserhalt
Rohstoffe

Verbindlichkeiten L + L
SKR 03
3000
5.000,00 EUR
an
– Kreditor 70000
5.950,00 EUR
SKR 04
5000

Vorsteuer
SKR 03
1570
950,00 EUR
SKR 04
1400
    Buchungssatz bei Rabatterhalt und Bezahlung
Verbindlichkeiten L + L

Bank
SKR 03
– Kreditor 70000
5.950,00 EUR
an
1200
5.355,00 EUR
SKR 04
1800

Erhaltene Rabatte
SKR 03

3770
500,00 EUR
SKR 04

5770

Vorsteuer
SKR 03

1570
95,00 EUR
SKR 04

1400
    Der Bonus (= Umsatzvergütung) ist vorwiegend an einen Mindestumsatz oder an den Einkauf bestimmter Warenmengen gebunden. Er bietet die Möglichkeit,einem Kunden nachträglich Nachlass zu gewähren. Der Bonus kann in monatlichem, vierteljährlichem, halbjährlichem oder jährlichem Turnus als Umsatz-, Treue- oder Mengenprämie zugeteilt werden.
    Erhält man Boni für den Wareneinkauf, so werden diese auf einem besonderen Ertragskonto gesammelt und am Ende der Abrechnungsperiode über das GuV-Konto abgeschlossen.
    Praxis-Beispiel: Erhaltener Bonus auf Vorräte
    Unternehmer U erhält von einem Lieferanten im August 01 auf seinen Rohstoffeinkauf eine Gutschriftanzeige für einen Bonus:
    Bonus auf Rohstoffeinkauf
20.000,00 EUR
+ 19 % USt
3.800,00 EUR
= Gesamtgutschrift
23.800,00 EUR
    Buchungssatz
Sonstige Forderungen*

Erhaltener Bonus
SKR 03
1500
23.800,00 EUR
an
3769
20.000,00 EUR
SKR 04
1300
5769

Vorsteuer
SKR 03

1570
3.800,00 EUR
SKR 04

1400
* Sofern über einen Kreditor der Bonus gebucht wird, hat eine Umbuchung wegen des Ausweises zum Bilanzstichtag zu erfolgen (siehe Kapitel „Debitorische Kreditoren“).
    Aufgrund dieser Buchung werden die Wareneinkaufskosten indirekt gemindert. Es erfolgt keine Korrektur der Vorräte. Zusätzlich wird die Vorsteuer im August 01 korrigiert (siehe hierzu auch das BMF-Schreiben v. 03.08.2004, a. a. O.).
    Skonto darf von der Rechnung abgezogen werden, wenn die Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist geleistet wird. Der Kunde zieht erst bei der Bezahlung Skonto ab, erst dann ergibt sich, ob er innerhalb der Frist gezahlt hat und daher zum Skontoabzug berechtigt ist. Der zur Zahlung Verpflichtete zahlt ein um das Skonto vermindertes Entgelt. In Höhe des Skontoabzugs wird das bei Abschluss des Kaufvertrags vereinbarte und nach der Lieferung zu zahlende Entgelt nicht vereinnahmt. Zahlt der Kunde rechtzeitig innerhalb der Frist, für die das Skonto eingeräumt ist, liegen bereits die Voraussetzungen für die Vorsteuer-Berichtigung nach § 17 Abs. 1 UStG vor.
    Bei Inanspruchnahme von Lieferantenskonti besteht der Erfüllungsbetrag der Verbindlichkeit in Höhe des Barpreises (Ansatz in der Handelsbilanz ). Sofern demnach am Bilanzstichtag der Skontoabzug beabsichtigt ist und bis zur Bilanzaufstellung auch durchgeführt wurde, müsste die Verbindlichkeit (ebenso wie die Gegenleistung) mit dem Barwert bewertet werden.
    In der Steuerbilanz mindert Skonto den Rückzahlungsbetrag der Verbindlichkeit dagegen erst mit Inanspruchnahme der Skonti; eine Absicht hierzu reicht für eine Kürzung der Verbindlichkeit in der Steuerbilanz nicht aus (vgl. z. B. BFH-Urt. v. 27.02.1991, I R 176/84, BStBl. II 1991, 456).
    In der Praxis wird aus Vereinfachungsgründen sehr häufig auch in der Handelsbilanz nach der vorgenannten BFH-Entscheidung verfahren und auf einen Skonto-Abzug zum Bilanzstichtag verzichtet.
    Skonto wird beim Lieferer/Leistenden und dem Kunden in der Praxis somit regelmäßig erst bei der Zahlung gebucht.
    Beim Entstehen der Verbindlichkeit aus L + L wird diese, wie vorstehend dargestellt, daher in voller Höhe eingebucht. Dies gilt auch für die korrespondierende Forderung aus L + L.
    Das nachfolgende zusammenfassende Praxisbeispiel berücksichtigt den Lieferanten (Realisierung der Forderung) und den Kunden (Entstehung der Verbindlichkeit).
    Praxis-Beispiel: Rechnungsbegleichung mit Skonto
    L liefert für 800,00 EUR zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Waren an K. In der Rechnung heißt es: „Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen gewähren wir 2 % Skonto“. Der Kunde K begleicht die Rechnung innerhalb von 10 Tagen unter Inanspruchnahme von Skonto.
    Bei Lieferung bucht L:
Konto DATEV SKR 03/04 Soll
Kontenbezeichnung
Betrag EUR
Konto DATEV SKR 03/04 Haben
Kontenbezeichnung
Betrag EUR
1400/1200
Forderungen aus

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