Bücher online kostenlos Kostenlos Online Lesen
Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung

Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung

Titel: Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Bernd Urban
Vom Netzwerk:
Lieferungen/Leistungen
952,00
8200/4200*
Erlöse
800,00
1770/3800
Umsatzsteuer
152,00
* Bei Verbuchung über ein Automatikkonto wird das Erlöskonto 8400/4400 mit dem Bruttowert verbucht. USt und Nettobetrag werden dann automatisch herausgerechnet/zugeordnet.
    Bei Zahlung kürzt K den Rechnungsbetrag um 2 %:
    952,00 EUR x 2 % = 19,04 EUR
    K schreibt auf den Überweisungsträger: Rechnungsbetrag 952,00 EUR – 19,04 EUR (2 % Skonto) = 932,96 EUR. 932,96 EUR überweist er auf das Bankkonto des L.
    L bucht bei Zahlung:
Konto DATEV SKR 03/04 Soll
Kontenbezeichnung
Betrag EUR
Konto DATEV SKR 03/04 Haben
Kontenbezeichnung
Betrag EUR
1200/1800
Bank
932,96
1400/1200
Forderungen aus Lieferungen/Leistungen
952,00
8736/4736*
Gewährte Skonti 19 %
19,04
* Automatikkonto – automatische Herausrechnung/Zuordnung der Umsatzsteuer, Nettobetrag
    Der Rechnungsbetrag ermäßigt sich um 19,04 EUR. Hierin sind 19 % Umsatzsteuer enthalten:
    19,04 EUR x 19/119 = 3,04 EUR
    Der Skontoaufwand beträgt daher: 19,04 EUR – 3,04 EUR = 16,00 EUR. Skontoaufwand und Umsatzsteuerschuld sind um 3,04 EUR zu mindern.
    L bucht:
Konto DATEV SKR 03/04 Soll
Kontenbezeichnung
Betrag EUR
Konto DATEV SKR 03/04 Haben
Kontenbezeichnung
Betrag EUR
1770/3800
Umsatzsteuer
3,04
8736/4736*
Gewährte Skonti 19 %
3,04
* Automatikkonto, hier Nettobetrag (s. o.)
    Aus Sicht des Kunden K bucht dieser bei Lieferung:
Konto DATEV SKR 03/04 Soll
Kontenbezeichnung
Betrag EUR
Konto DATEV SKR 03/04 Haben
Kontenbezeichnung
Betrag EUR
3200/5200
Wareneingang
800,00
1600/3300
Verbindlichkeiten aus Lieferungen/Leistungen
952,00
1570/1400
Vorsteuer*
152,00
* bei Verbuchung über ein Automatikkonto wird das Aufwandskonto 3400/5400 mit dem Bruttowert verbucht. Vorsteuer und Nettobetrag werden dann automatisch herausgerechnet/zugeordnet.
    K bucht bei Zahlung:
Konto DATEV SKR 03/04 Soll
Kontenbezeichnung
Betrag EUR
Konto DATEV SKR 03/04 Haben
Kontenbezeichnung
Betrag EUR
1600/3300
Verbindlichkeiten aus Lieferungen/Leistungen
952,00
1200/1800
Bank
932,96
3736/5736*
erhaltene Skonti 19 %
19,04
* Automatikkonto – automatische Herausrechnung/Zuordnung der Vorsteuer, Nettobetrag
    Praxis-Tipp: Im Regelfall skontieren
    Bei Zahlung unter Abzug von Skonto wird dem Kunden vom Lieferanten eine gewisse Kreditleistung in Form einer Valuta- und/oder Skontofrist erbracht. Auch wenn man für die Zahlung der Rechnung unter Abzug von Skonto das betriebliche Bankkonto über einen Kontokorrentkredit überziehen muss, lohnt es sich meist, da immer noch eine Ersparnis im Vergleich zu einem Lieferantenkredit entsteht und sich somit ein sehr hoher Zinssatz pro Jahr ergibt. Im Regelfall sollte man daher skontieren!
    Praxis-Beispiel: Skonto
    Zahlungsvereinbarung: „Einkauf von Handelswaren über 500 EUR brutto 30 Tage auf Ziel, bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto“
    Die Bank verlangt 12 % Zinsen bei Inanspruchnahme des Kontokorrentkontos.
In Prozent:
    Zinsen in % = (Skontoertrag in Euro × 100 × 360 Tage) : (Kapital × Tage die eher bezahlt werden)
    (15 × 100 × 360) : (500 × 16 Tage) = 67,5 %
    Bei dieser Zielvereinbarung entspricht der Abzug des Skontos einem Zinssatz von 67,5 %.
    Man sollte unbedingt das Skonto ausnutzen.
In Euro:
    Bank (Habenzinsen in Euro) = (485 EUR × 12 × 16 Tage) : (100 × 360) = 2,59 EUR
    Skonto: 500 EUR × 3 % = 15 EUR
    Ersparnis: 15 EUR ./. 2,59 EUR = 12,41 EUR
    Eine weitere Besonderheit stellen Preisnachlässe aufgrund von Mängeln oder zurückgewährte Entgelte dar:
    Kaufpreisminderungen sind z. B. vorzunehmen, wenn
die Ware mangelhaft ist,
zu wenig geliefert wurde oder
die Leistung nicht den Ansprüchen des Kunden entspricht.
    Oft werden in solchen Fällen vom Hersteller sog. Gutschriften erteilt, die jedoch keine Gutschriften i. S. d. § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG sind, sondern lediglich Rechnungskorrekturen darstellen (BMF-Schreiben v. 29.01.2004, IV B 7 – S-7280 – 19/04 BStBl. I 2004, 258).
    Bei Gewährung eines solchen Preisnachlasses sind nicht nur die Anschaffungskosten (§ 255 Abs. 1 Satz 3 HGB), sondern auch die darauf berechnete Umsatzsteuer ( Vorsteuer ) anteilig zu mindern, und zwar in dem Zeitpunkt, in dem der Anspruch tatsächlich realisiert wird. Dies ist in der Regel der Auszahlungszeitpunkt bzw. der Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Kundenkonto.
    Kaufpreisminderungen sind an Kunden gewährte Nachlässe, deswegen müssen sie beim Verkauf von Waren auf einem besonderen Konto, dem Erlösberichtigungskonto ( Erlösschmälerung ), erfasst

Weitere Kostenlose Bücher