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Dem Leben entrissen: Aktuelle authentische Kriminalfälle (German Edition)

Dem Leben entrissen: Aktuelle authentische Kriminalfälle (German Edition)

Titel: Dem Leben entrissen: Aktuelle authentische Kriminalfälle (German Edition) Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Claudia Puhlfürst
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sei.
    Holger Illing beantragt eine lebenslange Freiheitsstrafe mit besonderer Schwere der Schuld und anschließende Sicherungsverwahrung – auch wenn die Frist für die Heranziehung der vorhergehenden Taten seit 33 Tagen abgelaufen ist.
    L.s Verteidiger Dirk S., der an diesem 6. Januar noch anwesend ist, spricht sich gegen eine Sicherungsverwahrung aus. Er sieht dafür keine juristischen Gründe. Auch der Angeklagte selbst kommt zu Wort. Er kann sich die Tat »nicht erklären«.
    Medieninformation des Landgerichtes Zwickau
vom 9. Januar 2006
    […] Das Urteil im Strafverfahren gegen Mario L., welcher sich wegen Mordes an der 6jährigen Zwickauer Schülerin Ayla verantworten muss, wird am kommenden Mittwoch, dem 11.01.2006 […] gesprochen werden.
    Oberstaatsanwalt Holger Illing beantragte in seinem Plädoyer lebenslange Freiheitsstrafe, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sowie Sicherungsverwahrung für den Angeklagten. Die Nebenklagevertreter Rechtsanwalt […], welcher den Vater der Ayla, und Rechtsanwältin […], welche die Mutter des Kindes vertritt, schlossen sich mit unterschiedlicher rechtlicher Begründung diesen Anträgen an.
    Verteidiger Rechtsanwalt […] räumte in seinem Schlussvortrag ein, dass der Angeklagte wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt werden müsse. Er sah jedoch die formalen Voraussetzungen nicht als gegeben an, unter denen das Gesetz die Anordnung der Sicherungsverwahrung erlaubt. […]
9. Prozesstag: 11. Januar 2006
»Ayla hatte nie eine wirkliche Chance«
    Es ist soweit. Die Temperatur wird an diesem Mittwoch nicht über minus fünf Grad ansteigen. Nur die Sonne passt nicht so recht zu dem Geschehen im Landgericht Zwickau. Aber vielleicht kann man sie als Symbol sehen, als Zeichen dafür, dass heute ein Mann seine gerechte Strafe finden wird.
    Das Schwurgericht unter dem Vorsitzenden Richter wird heute das Urteil gegen Mario L. verkünden. Presse und Fernsehen belagern das Gerichtsgebäude. Übertragungswagen parken an allen nur möglichen Stellen. Der große Schwurgerichtssaal im Landgericht hat 60 Plätze. Schon Stunden vor der Urteilsverkündung stellen sich hunderte von Besuchern an.
    Drei Berufsrichter und zwei Schöffen des Zwickauer Schwurgerichtes sitzen im Präsidium.
    »Am 17. Mai vergangenen Jahres wurde der Alptraum aller Eltern wahr. Die Schülerin Ayla wurde auf dem Weg zur Schule entführt, vergewaltigt und anschließend grausam ermordet«, so beginnt der Vorsitzende Richter.
    Mario L. habe nicht das Gefühl vermittelt, er bereue seine Tat wahrhaftig, habe nicht zur Aufklärung des Verbrechens beigetragen und sich weder zu Motiven noch Hintergründen geäußert, sich statt dessen hinter »Blackouts« versteckt, hinter »gespieltem Vergessen«.
    Das Gericht habe sich bei der Rekonstruktion des Tatgeschehens nicht auf die Aussagen des Angeklagten verlassen können, sondern war auf Zeugenaussagen, Spuren am Tatort und DNA-Spuren angewiesen. Alles, was Mario L. zur Tat sagte, sei konstruiert gewesen, um sich selbst in einem besseren Licht darzustellen.
    Er habe die Tat kaltblütig geplant, habe Ayla gekannt, gewusst, wo sie wohnte und wann sie früh zur Schule ging. »Ayla hatte nie eine wirkliche Chance«, so der Vorsitzende Richter. Sie kannte ihren Vergewaltiger und Mörder, und das sei Mario L. von vornherein bewusst gewesen. Er hätte sie gar nicht laufen lassen können.
    Nach Aylas Ermordung habe er die Tat kaltblütig vertuscht, sich gesäubert, ihre Kleidung und persönliche Gegenstände verstreut, ein vorher vereinbartes Vorstellungsgespräch absolviert und einem Gartennachbarn geholfen.
    Wie schon die ganze Zeit folgt der adrett gekleidete Angeklagte den Worten des Richters scheinbar unbewegt. Seine Haltung ist stoisch, sein starrer Blick wirkt kalt.
    Die Zuhörer vor Gericht sind sich einig. Mario L. ist nicht nur ein eiskalter Mörder, er ist auch ein notorischer Lügner.
    Das Gericht erkennt in seinem Urteil auf »lebenslange Freiheitsstrafe«. Darunter versteht man in Deutschland Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch 15 Jahre. Danach kann der »Strafrest« zur Bewährung ausgesetzt werden. Einem Verurteilten muss in Deutschland grundsätzlich die Möglichkeit eingeräumt werden, irgendwann die Freiheit wiederzuerlangen.
    Bei Mario L. wird zusätzlich auf besondere Schwere der Schuld erkannt.
    Was bedeutet dies? Besondere Schuldschwere liegt zum Beispiel bei mehrfachem Mord, zügelloser Brutalität, grausamer

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