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Dem Leben entrissen: Aktuelle authentische Kriminalfälle (German Edition)

Dem Leben entrissen: Aktuelle authentische Kriminalfälle (German Edition)

Titel: Dem Leben entrissen: Aktuelle authentische Kriminalfälle (German Edition) Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Claudia Puhlfürst
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umgebracht zu haben. Neben Mord lautet die Anklage auf schweren sexuellen Missbrauch, Vergewaltigung und gefährliche Körperverletzung.
    Der Prozessbeginn wird sich in den August verschieben. Daniel V. befindet sich in Untersuchungshaft. Er hat bisher keinen einzigen Hofgang mitgemacht – aus Angst vor seinen Mithäftlingen.
    Stattdessen schreibt er einen Brief an Michelles Familie, will sich bei ihnen entschuldigen. Die Eltern schicken ihn ungelesen zurück. Das sei keine angemessene Reaktion auf so eine Tat. Dafür gäbe es keine Entschuldigung, teilt die Anwältin von Michelles Familie mit.

Der Prozess
    Pressemitteilung des Landgerichtes Leipzig
vom Donnerstag, 13.8.2009
    Verfahren im Mordfall Michelle S.
    Für die Durchführung der Hauptverhandlung gegen Daniel V., dem die Staatsanwaltschaft Leipzig Mord zum Nachteil der 8-jährigen Michelle S. zur Last legt, wurden aufgrund des massiven öffentlichen Interesses an der Hauptverhandlung die Sicherheitsvorkehrungen verstärkt.
    Dabei hat der Vorsitzende der 3. Strafkammer eine aktualisierte sitzungspolizeiliche Verfügung getroffen, die insbesondere den Einlass zur Hauptverhandlung regelt. Die sitzungspolizeiliche Anordnung betreffend die Pressearbeit bleibt davon unberührt. Weiterhin hat der Herr Präsident des Landgerichts im Rahmen des Hausrechts ebenfalls eine Anordnung über die Sicherheitsvorkehrungen erlassen, die parallel zu den Anordnungen des Vorsitzenden der 3. Strafkammer zu beachten ist.
    Die Anordnungen sind als Anlage beigefügt.
    Ich bitte, die Anordnungen bereits bei der Planung der Berichterstattung zu beachten und weise darauf hin, dass Verstöße gegen die Anordnungen einen Ausschluss an der (weiteren) Verhandlung nach sich ziehen könnten. […]
    An die Besucherinnen und Besucher des Landgerichts Leipzig
    Der Präsident
    Leipzig, den 13.08.2009
    Aufgrund meines Hausrechtes erlasse ich für den Publikumsverkehr im Dienstgebäude des Landgerichts für den 17.08.2009 folgende Anordnungen:
Es ist verboten, Waffen und Gegenstände, die als Waffe benutzt werden können, in das Gerichtsgebäude mitzunehmen. Verboten sind auch Flüssigkeiten und Lebensmittel. Den im Dienstgebäude eingesetzten Polizeibeamten ist das Tragen von Waffen erlaubt.
Es ist verboten, Mobiltelefone, Fotoapparate, Filmkameras, Recorder und andere Aufzeichnungsgeräte in das Gerichtsgebäude mitzunehmen. Solche Geräte sind unaufgefordert den Justizwachtmeistern auszuhändigen. Ausnahmen gelten ausschließlich für Verteidiger, Nebenklagevertreter, Staatsanwaltschaft, Sachverständige und Vertreter der Presse.
Verboten sind politische Kundgebungen jeder Art.
Alle Besucher müssen sich durch gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen, Rechtsanwälte durch Anwaltsausweis, Pressevertreter durch Presseausweis.
Es finden Personenkontrollen durch die Justizwachtmeister und die Polizei statt.
Ergänzend gelten die Anordnungen des Vorsitzenden der 3. Strafkammer nach § 176 GVG.
Verstöße gegen diese Anordnung oder die Verweigerung von Kontrollen führen zum sofortigen Hausverbot.
    K. Schreine r
Präsiden t
Prozessbeginn: Montag, 17. August 2009
    Der 17. August ist ein sehr heißer Tag. Leipzig schwitzt bei über 30 Grad im Schatten. Schwitzt der angeklagte Daniel V. auch? Man sieht es ihm nicht an, man sieht ihm eigentlich gar nichts an, keine Regung zeigt sich auf dem breiten Gesicht. Daniel V. ist ein großer, kräftiger junger Mann mit kurzen braunen Haaren, der etwas weichlich wirkt. Er wird in den Saal 115 des Leipziger Landgerichts geführt, er trägt eine helle Jeans und ein kurzärmeliges graublau gestreiftes Hemd, die oberen Knöpfe sind offen. Die Arme sind an den Handgelenken aneinander gekettet. Ein Beamter führt ihn zu seinem Platz. Die Handschellen werden ihm abgenommen. Und da sitzt er nun, hinter ihm zwei Polizisten, während sich vor ihm Fotografen mit ihren Kameras aufbauen und Bilder schießen. Er rührt keine Miene, schaut ausdruckslos hinter seinen Brillengläsern geradeaus.
    Michelles Familie ist nicht gekommen. Sie wollen weder den Angeklagten sehen noch seine Entschuldigungen oder die rechtfertigenden Argumente seines Anwaltes hören und schon gar nicht mit den entsetzlichen Details der letzten Stunden ihrer Tochter konfrontiert werden.
    So bleibt ihnen auch der Anblick der unzähligen Plakate erspart, die die Rechtsextremen rund um das Landgericht aufgehängt haben. Es sind ehemalige Wahlplakate der NPD und auf jedem von ihnen steht »Todesstrafe

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