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Den letzten Abschied selbst gestalten

Den letzten Abschied selbst gestalten

Titel: Den letzten Abschied selbst gestalten Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Magdalena Koester
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»kostengünstige Beseitigung der Biomasse Leichnam«. Geriete denn wirklich unsere »Bestattungskultur« ins Wanken, wenn sich fünf Prozent der Deutschen dafür entschieden, die Asche nach eigenen Vorstellungen aufzubewahren oder zu verstreuen? Denn mehr sind es zumindest nach Umfragen und den Erfahrungen in anderen Ländern gar nicht.
    In Deutschland bleibt die Bestattungspflicht für die Asche der Toten also bis auf weiteres bestehen. Außer uns kennen nur noch die Österreicher eine solche Reglementierung. Kein Wunder, dass findige Angehörige und Bestattungsunternehmer nach Auswegen suchen. Einer der Pioniere auf diesem Gebiet ist Bernd Bruns, der sich mit dem Friedhofszwang für Urnen nicht abfinden wollte. Auf seiner wunderbar eigensinnigen Webseite (siehe Anhang) erklärt Bruns detailliert, wie man vorgehen muss, um über Anbieter im Ausland am Ende wieder an die Urne zu gelangen. Inzwischen gibt es auch eine Reihe von Bestattern, die darüber ganz pragmatisch auf ihren Webseiten informieren und im Gespräch Einzelheiten nennen. Auf diesem Gebiet ist allerdings so viel in Bewegung, dass man sich immer wieder aktuell informieren und auch die vielen neuen Anbieter auf Seriosität abklopfen sollte.
    Umweg Schweiz
    Der Deutsche Dietmar Kapelle kam 2002 in seinem Ferienhaus im Wallis auf die Idee, diese Markt- bzw. Gesetzeslücke konsequent zu nutzen. Er kaufte einige Waldstücke und Almwiesen auf 1400 Metern und nannte das Ganze »Oase der Ewigkeit«.
    Das Zauberwort heißt »Urnenübergabe« und so sieht der Ablauf aus: Der Leichnam wird in einem deutschen Krematorium eingeäschert. Dann bittet ein Angehöriger entweder den Bestatter seines Vertrauens, das Weitere zu veranlassen oder erteilt selbst einem mit diesem Procedere vertrauten Bestattungsunternehmen in der Schweiz den Auftrag, die Urne des Verstorbenen beim Krematorium xy zur Beisetzung anzufordern. Daraufhin wird die Urne vom Krematorium an die Schweizer Adresse geschickt und kann dort einige Wochen stehenbleiben, damit die Angehörigen noch einmal bedenken, welche Bestattung sie wirklich wollen. In dieser Zeit können die Angehörigen dem Schweizer Bestatter schriftlich mitteilen, man wolle die Urne nun doch lieber in Deutschland beisetzen. Dann holt man die Urne entweder selbst dort ab oder sie kommt auf dem Postweg zu den Angehörigen nach Deutschland zurück.
    Interessanterweise heißt dieses Schweizer Angebot »Urnenübergabe an einen Angehörigen zur freien Verfügung mit späte-rer Almwiesenbestattung«. Man bezahlt in jedem Fall für diese Aktion 430 Euro, egal, wie man sich später entscheidet. So kann man nach einer persönlichen Trauerzeit die Urne auch wieder zurückschicken, um sie in der Schweiz doch noch bestatten zu lassen. Offiziell heißt es hierzu: »Die Bestattung auf der Almwiese, gern mit Angehörigen, wird dann kostenlos durchgeführt, da die Nutzung der Alm bereits vor der Urnenübergabe bezahlt wurde.«
    Ein ähnliches Procedere bietet auch das Institut Urban in Embrach über seine Webseite an. Hier werden ganz pragmatische Vorschläge gemacht: Übergabe der Urne im Züricher Raum 210 Euro, Versand der Urne mit der Post 180 Euro, Asche im Wind oder Bach verstreuen 240 Euro.
    Eine weitere Adresse für eine Almverstreuung ist der Verein Alp Spielmannda im schweizerischen Freiburgerland, auf dessen Webseite auch gleich die entsprechenden Vertragsformulare zu finden sind (siehe Anhang).
    Über diese neueren Anbieter ist noch nicht so viel bekannt. Seriöse deutsche Bestatter behalten aber den Schweizer Markt im Auge und kennen die besten Adressen für eine Urnenübergabe.
    Umweg Niederlande
    Als Beispiel seien die Krematorien Slangenburg, Heerlen und Geleen nicht weit von der deutschen Grenze genannt. Hier gilt ein ähnliches Procedere wie in der Schweiz. Wenn die Kremierung in Deutschland stattgefunden hat, schickt man allein oder mit Hilfe des Bestatters ein ausgefülltes Auftragsformular an das niederländische Krematorium, mit der Bitte um die Urnenanforderung zur Bestattung im Ausland. Die Urne wird dann per Post dorthin versandt und nach niederländischem Gesetz vier Wochen aufbewahrt, um Angehörigen genug Ruhe zum Überlegen zu geben. Während dieser Zeit können die Angehörigen (wie beim Umweg über die Schweiz) in einem Schreiben an die Leitung des Krematoriums bekunden, dass man die Bestattung nun doch lieber in Deutschland durchführen möchte. Danach kann man je nach Vereinbarung die Urne selbst abholen oder mit der

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