Depression: Erkennen, verhindern, bewältigen
stufenweise Wiedereingliederung an. Diese kann über den behandelnden Arzt angefragt werden. Große Betriebe haben auch einen Betriebsarzt, der eingeschaltet werden kann.
In allen Fällen muss letztendlich das Gespräch gesucht werden. Wenn ein kleines Unternehmen keine Zugeständnissen machen kann und man seinen Job verliert, können das Arbeitsamt und/oder die Rentenversicherung mit berufsfördernden Maßnahmen weiterhelfen. Hier empfiehlt es sich, einen Sozialverband wie den VdK einzuschalten, um sich beraten zu lassen.
Letztendlich muss nach längerer Krankschreibung das Gespräch mit dem Arbeitgeber gesucht werden, um zu klären, ob und unter welchen Bedingungen eine Rückkehr möglich ist. Idealerweise wird dazu der Betriebsarzt mit eingeschaltet. Die betrieblichen Interessen müssen hierbei gegen die zu erwartenden Einschränkungen abgewogen werden. Eventuell wird eine vorübergehende Umsetzung nötig. Bei Gefährdung der Leistungsfähigkeit ist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zuständig, um die Berufsförderung zu überprüfen. Eventuell wird dazu vorher eine stationäre Rehamaßnahme eingeleitet. In sehr schweren Fällen können entsprechende Gutachter eine Berufsunfähigkeit feststellen.
Welche Möglichkeiten hat ein Arbeitgeber, um eine Depression bei einem Mitarbeiter zu erkennen und anzusprechen? Normalerweise bemerkt ein Vorgesetzter, ob ein Mitarbeiter sich verändert. Eine Wesensveränderung bei einem langjährigen Mitarbeiter fällt einfach auf. Der Kollege ist dann „nicht so wie sonst“.
Als Vorgesetzter oder als Kollege würden Sie vielleicht bemerken, dass der Mitarbeiter
niedergeschlagener wirkt als sonst,
gereizter oder aggressiver ist als sonst,
sich nicht mehr so für die Arbeit interessiert wie sonst,
„energielos“ ist,
sich zurückzieht und z. B. nicht mehr mit zum Essen in die Kantine geht,
Konzentrationsstörungen beklagt,
im Gegensatz zu früher Probleme hat, Entscheidungen zu treffen.
Sollte ein „Stimmungstief“ (Tagesform) vorliegen oder eine Trauerreaktion (weil z. B. ein Angehöriger verstorben ist), wäre das zeitlich begrenzt und läge nicht jeden Tag vor und auch nicht fast den ganzen Tag über. Außerdem könnte man es problemlos ansprechen.
Als Daumenregel gilt: Wenn die Auffälligkeit länger als zwei Wochen anhält (fast den ganzen Tag, beinahe jeden Tag) und den Betroffenen erheblich einschränkt, sollte man hellhörig werden. Werden bei der Arbeit vermehrt Fehler gemacht oder sinkt die Arbeitsleistung erheblich, bietetsich als sofortige Maßnahme ein Mitarbeitergespräch an. Dieses sollte nicht anklagend und vorwurfsvoll sein, sondern den Sachverhalt klären.
Weisen Sie den Mitarbeiter darauf hin, dass Ihnen eine Veränderung aufgefallen ist und dass Sie ihm helfen möchten. Fragen Sie, ob Sie an der Arbeitsorganisation (z. B. an den Arbeitszeiten) oder an der Arbeitsgestaltung etwas verändern können, um den Mitarbeiter zu entlasten. Fragen Sie, ob es evtl. Konflikte im Team gibt und ob Sie einschreiten sollen. Bieten Sie Hilfe an oder verweisen auf eine Vertrauensperson, die der Mitarbeiter ansprechen kann, z. B. im Betriebsrat. Erwähnen Sie auch den Betriebsarzt als möglichen Ansprechpartner. Signalisieren Sie Verständnis, wenn der Mitarbeiter sich in medizinische Behandlung begibt und eine längere Auszeit wie z. B. eine Rehamaßnahme ankündigt.
Eine weitere Möglichkeit, die in den letzten Jahren immer wichtiger geworden ist, ist das sogenannte betriebliche Gesundheitsmanagement im Sinne der Prävention. Da wegen der demografischen Entwicklung die Mitarbeiter immer länger arbeiten müssen, ist es für die Unternehmen wichtig, die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu fördern und zu erhalten. Dazu empfiehlt es sich, entsprechende Abläufe einzurichten und Ansprechpartner zu benennen, die solche Programme implementieren.
Zu derartigen Maßnahmen gehören z. B. Gefahrenanalysen der Arbeitsplätze, die nicht nur physikalische Gefahren (wie z. B. Lärm und Chemikalien), sondern auch psychische Belastungen (wie z. B. emotionaler Stress) erfassen. In Zusammenarbeit mit den Betriebsärzten können dann in Gesundheitszirkeln im Unternehmen Maßnahmen abgeleitet werden, um die Mitarbeiter vor solchen Belastungen besser zu schützen.
Beim betriebsärztlichen Check-up, der idealerweise jährlich stattfinden würde, könnte mit entsprechenden Fragebögen gescreent werden, welche Mitarbeiter zurzeit besonders belastet sind. Ein Beispiel für einen solchen
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