Der lange Weg zur Freiheit
unprofessionelles und unehrenhaftes Verhalten zu werten. Dies geschah zu einer Zeit, in der die Anwaltskanzlei Mandela und Tambo florierte und ich dutzendemal in der Woche vor Gericht auftrat.
Die entsprechenden Dokumente wurden mir in mein Büro zugestellt, und sobald das Verfahren gegen mich bekannt wurde, erhielt ich Unterstützungs- und Hilfsangebote. Sogar eine Anzahl prominenter burischer Anwälte erklärte sich bereit, mir zu helfen. Viele dieser Männer waren zwar Anhänger der Nationalistischen Partei, doch sie hielten den Ausschließungsantrag für unfair und voreingenommen. Ihre Reaktion verriet mir, daß selbst im rassistischen Südafrika professionelle Solidarität manchmal die Farbbarriere überwinden konnte und daß es immer noch Anwälte und Richter gab, die sich weigerten, Werkzeuge eines unmoralischen Regimes zu sein.
Meine Sache wurde gekonnt vertreten von Anwalt Walter Pollack, dem Vorsitzenden der Johannesburger Anwaltskammer. Mir war geraten worden, noch einen zweiten Rechtsvertreter zu nehmen, der mit unserem Kampf in keinerlei Verbindung stand, denn das könne das urteilende Gremium positiv beeinflussen. Zu diesem Zweck instruierten wir als beratenden Anwalt William Aaronsohn, der einer der ältesten Anwaltskanzleien in Johannesburg angehörte. Beide Männer vertraten mich ohne Entgelt. Unsere Argumentation lautete, der Antrag sei ein Affront gegen den Gedanken der Gerechtigkeit und ich hätte ein angestammtes Recht, für meine politischen Überzeugungen zu kämpfen, ein Recht, das allen Menschen zustünde in einem Rechtsstaat.
Doch das Argument mit dem größten Gewicht war der von Pollack angeführte Fall eine Mannes namens Strijdom, der während des Zweiten Weltkriegs zusammen mit B. J. Vorster (dem späteren Premierminister) festgenommen worden war. Beide wurden wegen ihres Eintretens für die Nazis interniert. Nach einem mißglückten Ausbruchversuch wurde Strijdom des Fahrzeugdiebstahls für schuldig gesprochen. Nach seiner Entlassung beantragte er später seine Zulassung als Rechtsanwalt. Trotz seiner Verbrechen und erheblicher Einwände der Anwaltskammer entschied das Gericht, ihn als Anwalt zuzulassen, und begründete seine Entscheidung damit, daß sein Vergehen politischer Natur sei und daß ein Mann nicht aufgrund seiner politischen Überzeugungen von der Tätigkeit als Anwalt ausgeschlossen werden könne. Pollack erklärte: »Natürlich gibt es Unterschiede zwischen Strijdom und Mandela. Mandela ist kein Nationalist, und Mandela ist nicht weiß.«
Richter Ramsbottom, vor dem der Fall verhandelt wurde, war das Musterbeispiel eines Richters, der es ablehnte, ein Sprachrohr der Nationalisten zu sein, und der die Unabhängigkeit der Rechtsprechung hochhielt. Sein Urteil in diesem Fall stützte völlig unsere Auffassung, daß ich das Recht hatte, für meine politischen Überzeugungen zu kämpfen, auch wenn sie gegen die Regierung gerichtet waren, und er wies den Antrag der Law Society ab und bürdete ihr auch, eine Seltenheit, die Kosten auf.
Die Kampagne gegen die Räumung von Sophiatown war ein langwieriger Kampf. Wir blieben fest, doch die Regierung auch. Von 1954 bis 1955 wurden zweimal wöchentlich Versammlungen abgehalten, jeweils mittwochs und sonntags abends. Redner auf Redner fuhr fort, die Pläne der Regierung zu verurteilen. Der ANC und die Ratepayers Association (»Bund der Steuerzahler«) unter der Leitung von Dr. Xuma protestierten in Briefen und Eingaben an die Regierung. Wir stellten die Kampagne unter den Slogan »Nur über unsere Leichen«, ein Motto, das oft von den Rednertribünen gerufen und von den Zuhörern als Echo erwidert wurde. Eines Abends brachte dies sogar den ansonsten vorsichtigen Dr. Xuma dazu, den aufpeitschenden Slogan auszustoßen, mit dem im Jahrhundert zuvor afrikanische Krieger zur Schlacht gerufen worden waren: »Zemk’ inkomo magwalandini!« (»Der Feind hat das Vieh erbeutet, ihr Feiglinge!«)
Die Regierung hatte die Räumung für den 9. Februar 1955 angesetzt. Als der Tag näherrückte, waren Oliver und ich jeden Tag in der Township, trafen uns mit lokalen Führern, besprachen Pläne und waren auch in unserer beruflichen Eigenschaft tätig, als Rechtsvertreter für Bewohner, die zwangsevakuiert wurden oder angeklagt waren. Vor Gericht versuchten wir nachzuweisen, daß die Begründungen der Regierung häufig inkorrekt und viele Räumungsbefehle daher ungesetzlich waren. Aber das war nur eine zeitweilige Maßnahme; die Regierung
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