Der Tod Kam Mit Der Post: Aus Der Geschichte Der BRD-Kripo
zwei Jahre später in ein zweites, in dem sich auch schwererziehbare Jungen befanden und in dem eine strenge, geradezu preußisch-militärische Zucht herrschte. In dieser Atmosphäre von Juchten und Weihrauch entdeckte Jürgen seine religiösen Neigungen. Er wurde Meßdiener, und schließlich erfuhr er, von einem Pater dazu angelernt, auch noch die homosexuelle Liebe. Die alleinseligmachende Erfüllung schien es jedoch nicht gewesen zu sein, denn er verschwand zweimal heimlich aus dem Heim, wurde nach dem ersten Mal wieder zurückgebracht, durfte nach dem zweiten Male aber zu Hause bleiben. Auf Wunsch seines Vaters nahm er bei einem Fleischermeister die Metzgerlehre auf, die er dann im väterlichen Betrieb vollendete. Dieser Beruf machte Jürgen jedoch keinen Spaß, das Schlachten von Tieren ekelte ihn. Besonders Kälber konnte er nicht töten, „weil die so ängstlich guckten".
Mit 17 Jahren begann er zu trinken, mitunter bis zu zwanzig Schnäpse an einem Abend, und fühlte sich dann als richtiger Mann. Ungeachtet dessen wurde er zu Hause immer noch als Kind behandelt, sollte pünktlich daheim sein, wurde ängstlich von allem ferngehalten, was mit dem Sexualleben zu tun hatte, und mußte manchmal sogar zwischen „Vati" und „Mutti" im Bett liegen.
In seinem Kopf aber rumorten sexuelle Phantasien. Seine Versuche, von und bei Mädchen das zu lernen, was man in der Schule nicht lernt, aber doch zur Arterhaltung braucht, erlitten Schiffbruch. Es zog ihn nicht zu Mädchen, sondern zu Jungen, und zwar zu solchen, die schwächer waren als er. Jürgen wollte die Jungen ja nicht einfach lieben, sondern quälen und martern. Er hatte stark ausgeprägte sadistische Neigungen und Vorstellungen, die in dem gipfelten, was er seinen „Generalplan" nannte, nämlich den Partner nicht schlechthin zu Tode zu quälen, sondern bei noch lebendigem Leibe zu zerstückeln. Bei Frank Beck hatte er im Juni 1961 zum ersten Mal versucht, „seinen Generalplan zu realisieren". Die Beamtin von der Kriminalpolizei hatte das freilich nicht erkannt. Schon kurze Zeit nach der Einstellung des damaligen Ermittlungsverfahrens überfiel Jürgen Bartsch erneut einen Jungen, der aber zu stark für ihn war und entkommen konnte. Seine Mutter stellte Frau Bartsch zur Rede, die die Angelegenheit schleunigst mit 20 DM Schmerzengeld bereinigte.
Wenige Monate danach lockte Jürgen Bartsch nach der Berufsschule einen Jungen in seine Höhle. Er bedrohte ihn mit der Spielzeugpistole, kam aber nicht zu weiteren Taten, weil ihm vor Aufregung plötzlich so übel wurde, daß er sich übergeben mußte. Er ließ daher den Jungen laufen und gab ihm sogar noch Fahrgeld.
Einige Tage später beging er den Mord an Klaus Jung. Schon viele Monate vorher gab es also Hinweise auf seine perverse Aggressivität. Sie wurden nur nicht ernst genommen. Vier Kinder mußten diese Nachlässigkeit mit dem Leben bezahlen; eine detailliertere Schilderung der bestialischen Grausamkeit, mit der Bartsch vorging, verbietet sich von selbst.
Als Malermeister Beck am 21. Juni 1966 die Polizei nun erneut auf Jürgen Bartsch hinwies, fuhr endlich gegen 6 Uhr 30 ein Funkwagen zur Siedlung „Glaube und Tat", wo die Familie Bartsch wohnte. Jürgen rasierte sich gerade, als die Beamten eintrafen. Er wurde festgenommen und mit dem gegen ihn vorliegenden Verdacht konfrontiert. Höflich, aber sehr bestimmt stritt er alles ab. Daher wurde er zusammen mit sieben gleichaltrigen Männern, die ebenso gekleidet waren wie er, Peter Frese vorgestellt. Der Junge identifizierte Jürgen Bartsch auf Anhieb.
Der so Entlarvte legte ein Geständnis ab. Ausführlich und in allen Einzelheiten protokollierte die Kripo die Entführung und Ermordung der vier Knaben. Als das Gericht später die Tatabläufe in gewohnter juristischer Sachlichkeit im Urteil festhielt, füllte allein die Beschreibung des Sterbens des elfjährigen Manfred Grossmann drei maschinengeschriebene Seiten. Insgesamt umfaßte die Urteilsbegründung 160 Seiten.
Jürgen Bartsch, der seinen ersten Mord mit 15, den letzten mit 19 Jahren begangen hatte, wurde am 15. Dezember 1967 von der Jugendstrafkammer am Landgericht Wuppertal unter Anwen-dungdes Erwachsenenstrafrechts zu lebenslänglichem Zuchthaus verurteilt. Drei namhafte psychiatrische Sachverständige hatten seinen Geisteszustand untersucht und Jürgen Bartsch für überdurchschnittlich intelligent befunden. Sie charakterisierten ihn als sadistischen Trieb- und Hangtäter, dessen kriminelle
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