Bücher online kostenlos Kostenlos Online Lesen
Der Tod Kam Mit Der Post: Aus Der Geschichte Der BRD-Kripo

Der Tod Kam Mit Der Post: Aus Der Geschichte Der BRD-Kripo

Titel: Der Tod Kam Mit Der Post: Aus Der Geschichte Der BRD-Kripo Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Gerhard Feix
Vom Netzwerk:
Bundesgerichtshof hob Ende November 1969 tatsächlich das Urteil gegen Jürgen Bartsch auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung an die Jugendstrafkammer am Landgericht Düsseldorf. Dem Revisionsantrag des Verteidigers hatte sich auch Bundesanwalt Schuhmacher angeschlossen. Das Wuppertaler Gericht, dessen Sachfeststellungen nicht angefochten worden waren, hätte, wie es in der Begründung heißt, dem Antrag der Verteidigung auf Hinzuziehung eines Sexuologen stattgeben müssen.
    Bartsch indessen blieb in Haft. Er unterzog sich später im Krankenhaus in Eickelborn freiwillig einer Kastration. Dabei ist er am 28. April 1976 verstorben. Die Ärzte diagnostizierten Herzversagen als Todesursache. Die Staatsanwaltschaft hat zur Klärung der Angelegenheit ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
    Mit seinem Tod war die umstrittene Frage, ob Bartsch heilbar und besserungsfähig war oder nicht, gegenstandslos geworden.
    Da jedoch immer wieder Sexualverbrechen begangen werden -in der BRD waren es 1969 z. B. 57670 - bleibt das Problem des Triebtäters und seiner Besserungsfähigkeit vorerst aktuell.
    Ende 1968. Anfang 1969 machte beispielsweise der als „Siegburger Halstuchmörder" apostrophierte 20jährige Bernhard Nepute von sich reden. Er hat am 19. Dezember 1968 die 19 Jahre alte Zahntechnikerin Barbara Lohmann vergewaltigt, mit ihrem Schal erdrosselt und ausgeraubt. Normalerweise hätte dieser Mord gar nicht geschehen dürfen, denn Nepute war zur Tatzeit Häftling der Jugendhaftanstalt Siegburg. Im Mai 1967 war er wegen zweifacher vollendeter und vierfacher versuchter Notzucht in Tateinheit mit schwerem Raub zu fünf Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Schon nach 15 Monaten wurde ihm jedoch von der Anstaltsleitung der Status eines „zivilen Freigängers" eingeräumt. Von da ab durfte er jeden Morgen unbewacht die Haftanstalt verlassen, um einer Arbeit außerhalb des Gefängnisses nachzugehen. Auf dem Weg zur Arbeit beging er den Mord an Barbara Lohmann.
    Es sind schon eigenartige Verhältnisse, wenn ein solcher Strafgefangener während seiner Haftzeit außerhalb der Gefängnismauern so einfach eine zufällig des Wegs daherkommende Frau vergewaltigen und umbringen kann.

Millionär auf Staatskosten
    Als der Aufseher vom Block C im Untersuchungsgefängnis „Ulmer Höh" am frühen Morgen des 11. November 1969 durch den Spion in die Einzelzelle 34 sah, war das Bett des Häftlings leer. Der Aufseher, Schlimmes ahnend, alarmierte den Sanitäter. Gemeinsam betraten sie die Zelle und stellten fest, daß sich der Gefangene Friedrich Wilhelm Ermisch mit Hilfe eines Handtuchs neben der Tür am Heizungsrohr erhängt hatte.
    Dieser Selbstmord erregte Aufsehen, denn der Verstorbene war der Hauptangeklagte eines seit sieben Monaten vor dem Düsseldorfer Landgericht anhängigen Betrugsprozesses. Oberstaatsanwalt Heydenreich berief eiligst eine Pressekonferenz ein, um bekanntzugeben. Ermisch hätte „keine Angaben" über sein Selbstmordmotiv hinterlassen.
    Das war merkwürdig. Wer den Prozeß verfolgt hatte, mußte wissen, daß Ermisch seinen Selbstmord angedroht hatte, weil er sich ungerecht behandelt fühlte. Er hatte sich wiederholt beklagt, daß er widerrechtlich aus Mexiko in die BRD gebracht worden war und sein Prozeß nicht fair verlief. In Ermischs Zelle wurde ein halbes Dutzend Abschiedsbriefe gefunden, worin er ebenfalls Klage führte. Einer dieser Briefe war an den Staatsanwalt, ein anderer an den Gerichtsvorsitzenden gerichtet.
    Nun mögen die Klagen über die Prozeßführung nichts weiter als der Versuch eines in die Enge getriebenen Gauners gewesen sein, seine Position vor Gericht zu verbessern. Was jedoch das von Ermisch behauptete Kidnapping in Mexiko angeht, so beklagte er sich keineswegs grundlos. Ermisch war tatsächlich von Staatsanwalt Dr. Pieh und dem Düsseldorfer Kriminalhauptkommissar Fabelje am 4. März 1968 unter Täuschung der mexikanischen Behörden und Umgehung der internationalen Auslieferungsbestimmungen aus Mexiko-City mit einer Lufthansamaschine nach Köln-Wahn geholt worden. Daß sich zwei Staatsbeamte der BRD dieser Mühe und dem damit verbundenen Skandalrisiko aussetzten, kam nicht von ungefähr.
    Friedrich Wilhelm Ermisch hatte den westdeutschen Staat innerhalb von sechs Jahren um runde 12 Millionen DM geprellt und ihn obendrein der Lächerlichkeit preisgegeben, also seinem Ansehen geschadet. Zur Wahrung ihres Prestiges aber haben Staatsorgane und Politiker der BRD schon ganz andere Lügen

Weitere Kostenlose Bücher