Der Tod Kam Mit Der Post: Aus Der Geschichte Der BRD-Kripo
„Arbeit" fuhr, fiel er schon sehr bald auf. Zeugen sahen nämlich wiederholt in Tatortnähe einen parkenden französischen Kleinwagen Marke Dauphin von heller Farbe.
Die Polizei dehnte unter dem Codewort ..Schraubendampfer" ihre Fahndungsarbeit auf den hellen Dauphin aus. Die nächtlichen Fahrzeugkontrollen wurden verstärkt, bei der Kraftfahrzeugzulassungsstelle alle Eigentümer des gesuchten Autotyps aussortiert und vorgeladen, um unter einem Vorwand ihre Fingerabdrücke zu bekommen.
Im Zuge dieser Aktion meldete sich am 23. Oktober 1963 ein höflicher junger Mann bei der Verkehrspolizei. Man fragte ihn über einen Unfall aus, von dem er natürlich nichts wußte, und da er diesbezüglich ein reines Gewissen hatte, willigte er gern ein, seine Fingerabdrücke nehmen zu lassen, obwohl er den Dauphin nicht mehr besaß, sondern schon seit längerer Zeit einen Isabella fuhr.
Der junge Mann hatte sich als Fred Schütte ausgewiesen. Amüsiert sah er zu, wie der Beamte vom Erkennungsdienst jeden einzelnen seiner Fingerabdrücke musterte. Beim vierten Finger der rechten Hand gab es dem Beamten einen Ruck. Ungläubig huschte sein Blick zwischen dem Abdruck und der Vergrößerung hin und her, die über dem Abrollbock hing. Beide zeigten das gleiche „zufällige Muster". Kurze Zeit später stand es fest: Fred Schütte war der gesuchte Villenschreck!
Freddy war clever. Die Vernehmer mußten erst mit handfesten Trümpfen aufwarten, ehe er sich geschlagen gab. Dann allerdings zeigte der 23jährige Fred Schütte ein erstaunliches Erinnerungsvermögen. An jedes Detail seiner Einbrüche und der Einbruchsorte, und das waren allein in Bremen 317. konnte er sich erinnern, sobald man ihm nur einen winzigen Anhaltspunkt gab.
Von Beruf eigentlich Gerüstbauer, war er der bis dahin aktivste Einbrecher der Bundesrepublik. Vor ihm wurde dieser traurige Rekord von einem Münchner Berufsverbrecher gehalten, der es aber „nur" auf 250 schwere Diebstähle gebracht hatte. Fred Schütte war kein Berufsverbrecher. Bis zu seinem 19. Lebensjahr hatte er den geraden, aber weniger einträglichen Wad der Tugend nicht verlassen. Erst dann kam er auf die Idee, seine beruflich erworbenen Fähigkeiten im Klettern auch außerberuflich zu verwerten. Anfangs ging es ihm nicht einmal um Geld, sondern vielmehr darum, schlafende Frauen, möglichst jung und appetit-
Villeneinbrecher Schütte (rechts) und das nach Zeugenangaben von ihm angefertigte „Phantombild"
lich, zu betrachten und ein klein wenig zu streicheln. Nur vier der Gestreichelten hatten sich dadurch beleidigt gefühlt.
Die Dritte Große Strafkammer am Landgericht Bremen verurteilte Fred Schütte am 30. Juni 1964 zu sechs Jahren Zuchthaus und 160 DM Geldstrafe und erkannte ihm für drei Jahre die bürgerlichen Ehrenrechte ab. Das Urteil berücksichtigte nur 206 schwere und einfache Diebstähle und Diebstahlsversuche. Es heißt, die geschädigten Herren hätten das Urteil mit Befriedigung, etliche Damen jedoch mit Bedauern aufgenommen.
Schüttes Gesamtbeute betrug 45 828 DM, pro Diebstahl im Durchschnitt also 222 Mark. Ein armseliges Sümmchen, verglichen mit den rund 300 000 DM, die die Justiz und andere staatliche Stellen im Bundesland Schleswig-Holstein einem steckbrieflich gesuchten Massenmörder, dem SS-Standartenführer und Leiter des faschistischen Euthanasieprogramms, Professor Dr. Werner Heyde, in den fünfziger Jahren als Honorar zahlten. Heyde, im Nürnberger Ärzteprozeß vor dem Internationalen Gerichtshof des Mordes an mehr als 100000 Menschen angeklagt, 1947 mit Hilfe ehemaliger Nazis auf dem Wege ins Gerichtsgebäude geflohen, konnte trotz Ausschreibung im Fahndungsbuch und Bundeskriminalblatt unter dem Namen Dr. Fritz Sawade in
Schleswig-Holstein ganz offen als gerichtlicher Gutachter fungieren. Sowohl der Präsident des Landessozialgerichts von Schleswig-Holstein, Buresch, sein hauptsächlicher Auftraggeber, als auch Generalstaatsanwalt Voß und der Ministerialrat Heigl sowie 18 weitere prominente Juristen. Mediziner und Regierungsbeamte hatten gewußt, welcher Verbrecher sich hinter dem Namen Sawade verbarg, und ihn dennoch vorsätzlich der Bestrafung entzogen.
Gegen 14 Juristen und beamtete Mediziner wurden zwar Ermittlungsverfahren eingeleitet, doch elf davon sofort eingestellt. In den restlichen Fällen lehnte das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens ab. Nur der Landessozialgerichtsrat Dr. Meinicke-Pusch wurde mit einem Verweis und Senatspräsident Michaelis
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