Des Christliche Teutschen Herkules [...] Wunder-Geschichte
Herrn gehorsam wider alle seine Feinde und Beleidiger; und weil der Sachsen GroßFürst sich als einen solchen / durch Unwerdhaltung der Heyraht mit seiner Fräulein Tochter / gegen meinen mächtigen Fürsten. Aber es ward ihm alhie gebohten zuschweigen / und musten die Häscher mit ihm hinweg eilen / da dieser Bube noch wol über Gewalt / und Gehörs Verwegerung sich beschweren durffte. Die Fürsten fasseten eine geschwinde Urtel in die Feder / gingen davon / und hinterliessen Neda / dieselbe dem gefangenen vorzulesen / und ohn Verzug / auch ungeachtet alles einwendens /selbe an ihm zuvolstrecken; Welcher dann den gefangenen vor sich foderte / und ihm diesen Todes Spruch vortrug: Demnach des Wendischen Fürsten Kriegs Bedieneter / Nahmens Niklot / nicht allein freiwillig gestehet / sondern es noch als eine lobwirdige Tahtrühmet / daß er den herschenden GroßFürsten aus Teutschland durch falschen äidschwuhr von seinem Schlosse gelocket / und wider versprochene Träue / nebest seinem Gemahl und Frl. Tochter / nicht ohn spötliche Verhönung gefänglich angenommen /auch seine Diener mördlich erschlagen / und man überdas gnugsame Nachricht hat / daß er solches unredliche Vorhaben nicht allein gut geheissen / sondern es seinem Fürsten selbst an die Hand gegeben / und dessen alles ungeachtet gar keine Demuht und Reue erscheinen lassen / noch einige Gnade begehret / Als sol ihm auch das gestränge Recht ohn Gnade wiederfahren / und sein hohes Räuberisches und Menschendiebisches Verbrechen dergestalt eingebracht werden /daß man ihn zwanzig Schrit von dieser Gerichtsstelle nach dem Lager zu / lebendig spiessen sol / und solches von Rechtswegen / andern dergleichen gottlosen Buben zum Beyspiel / uñ ihm selbst zur wolverdienten Straffe. Der Räuber entsetzete sich über dieser Urtel / daß er zitterte und bebete / dann er hatte ihm nicht einbilden können / daß ihm ein hårteres als das Richt Schwert dürffte angemuhtet werden. Zwar er wolte nunmehr anfahen sich zustellen / als währe ihm sein Verbrechen leid / und hielt umb Gnade an / aber es wahr zu spåht / dann Neda wahr mit Leches und Prinsla schon davon gangen / und seumeten die Henkers Buben nicht / die Urtel zuvolstrecken / da sie ihm anfangs die Hände auff den Rücken bunden / ihn oben auff den spitzige Pfahl setzeten / und ihn darauff zogen / daß die Spitze ihm zur rechten Schulder ausging / und er etliche Stunden lang unsäglichen Jammer trieb. Unterdessen berahtfragete sich unsere Fürstliche Geselschafft / mit was vor Straffe der Verrähter Krito solte beleget werden / da von König Ladisla an / welcher seine Meynung zuerst sage muste /biß an den alten GroßFürsten / welcher ihm den Schluß vorbehielt / alle Stimmen dahin gingen / es solte / könte und müste das grobe Verbrechen nicht gelinder als mit dem Leben gebusset werden; womit der GroßFurst einig wahr / und dabey anzeigete / wie er willens währe / diesen Menschendieb mit sich nach Teutschland gefangen zuführen / und ihn auf der Stelle enchäupte zulassen / woselbst er den verrähterischen Raub begangen hatte. Welches alle anwesende in des GroßFürsten freyen Willen stelleten /ohn allein Valiska hielt solches nicht vor rahtsam /und brachte dagegen dieses vor: Gnädigster Herr Vater; ich bin zu jung und unverständig / Eurer Gn. Willen und Vortrag zutadeln oder zuverbessern / erinnere mich auch meines weiblichen Geschlechtes / daß mir nicht geziemen wil / in dergleichen Gerichtligkeiten mich einzumengen; aber eure väterliche Gewogenheit gegen mich / gibt mir die Kühnheit / meinem Herr Vater dieses zubedenken vorzustellen; obs nicht vorträglicher seyn würde / daß der boßhaffte Räuber vor unserm Auffbruche seinen Lohn empfinge; dann also würden die Land Stände dieses Reichs nicht vorzuschützen haben / ihr Reichs-Verwalter / dem sie mit äid und Pflichten verbunden / lebete noch / und ob er gleich gefangen währe / hätte man doch Hoffnung zu seiner Erledigung / welches die Handelung gewaltig auffzihen und hinterhalten / und wol ursach zu allerhand Ungelegenheit geben dürffte. Ja wie bald könten sich etliche zusammen rotten / einen sonderlichen Dank / nicht allein bey ihm / sondern auch bey dem Dänischen Könige seinem Schwager zuverdiene / als welcher schon damit schwanger gehet seinem Sohn dieses Königreich / nicht ohn Nachteil und Gefahr des Teutschen Reichs / in die Hand zuspielen / wie er darzu vermeynet nicht wenig ursach und recht zuhaben / nachdem der ohn Leibes Erben
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