Des Christliche Teutschen Herkules [...] Wunder-Geschichte
sie ein unbilliches Wort oder Geberde von ihm vernehmen würde / ihm nur kühnlich /und hart genug einredete / weil die Reuter ingesamt sich zu ihrem Schutze / auch wider ihren Herrn selbst / äydlich mit ihm verbunde hätte. Ey Gott lob sagte sie / so ist mir dieser schwere Stein vom Herzen genommen / stellete sich auch freymühtig / und lies gerne zu / daß der freche Bube sich wieder zu ihr auf die Gutsche setzete / weil er darumb anhielt. Er hätte gerne gesehen / daß man mit der Reise so heftig nie eilen mögen / wendete ein / die Pferde könten es nicht ertragen / und würden bald tod nider fallen. Aber da half nichts zu; dann Wolfgang antwortete / man hätte an dem erbeuteten und andern geschmeide Mittel gnug / frische Pferde zukauffen / wann diese gleich drauff gehen würden / weil ihre Wolfahrt auf der eile bestünde; daß er also nicht weiter wiedersprechen durfte. Auf der Gutsche fing er an sein Unglük zubeklagen / daß er in so nidrigem Stande hätte müssen gebohren werden; der Himmel hätte ihm wol eine so ädle und unüberwindliche Seele gegeben / als mannichem nicht / der ein Fürstentuhm besässe; aber was diesen wol anstünde / und von jederman an ihnen gelobet würde / durften er und seines gleichen kaum mit Gedanken überlegen; woraus leicht zuerkennen währe / daß es einem tapferen Manne und hohen Geiste nicht allein am Lebens- sondern vielmehr an Standes-Glucke gelegen währe / wañ man empor schweben wolte. Das Fråulein erkennete hieraus seinen Hochmuht /und was er darunter verdeckete / verließ sich auf Wolfganges Vertröstung / und gab ihm diese Antwort: guter Freund / es hat unser Gott selbst der Stände Vnterscheid gesetzet / daher sie kein Mensch vermischen muß / sondern ein jeder ist billich mit dem seinen zufrieden / bloß darumb / weil dem allerhöchsten es nit gefallen hat / ihn in einen andern zusetzen; welches ich nicht darumb sage / ob solte niemand nach Ehren und Standes Besserung trachten; dañ was hat rechtschaffene Tugend sonst vor Lohn als Ehre? nur dieses wird ein jeder Vernünftiger gestehen / daß nicht ein jeder tapferer Mann könne zum FürstenStande gelangen; und noch dannoch hat er seine Ehre und Ruhm vor der Welt; dz also alle und jede / in was Stande sie auch leben / Gelegenheit haben können /ihre Tugend und gutes Herz zu üben. Daß er aber sich beschweret / ein ander dürfte sich dessen nicht unterfahen / was einem Fürsten erläubet ist / solches muß trauen mit Unterscheid gesagt werden; from uñ ehrlich leben / ist allen Menschen frey gegeben / ja sie sind durch die eingepflanzeten Gesetze darzu verbunden. Aber wann etwa ein Bürger oder ädles Standes /Fürstlichen Häuptern dasselbe nachtuhn wolte / was sie als Fürsten vornehmen / würde ein grosses Stük der wahnwitzigen Tohrheit seyn. Dann heissets nach dem bekantem Sprichworte; Wann zween ungleiches Standes / eines tuhn / das ist nicht einerley. Zum Beyspiel: Ein Fürst gebeut den Inwohnern seines Landes /mit dem Gewehr auf zuseyn / und einen Zug gegen den Feind mit ihm zutuhn. Wann dessen aber ein ander sich unterstehen wolte / dürfte er spot oder Schläge zu Lohn tragen. Also ordnet ein König oder Fürst in seinem Lande allerhand Gesetze; ein ander muß es trauen wol bleiben lassen / ob er gleich tausendmahl bessere Gesetze geben könte / als dieser mit allen seinen Rähten. Ein ander Beyspiel: Ein Fürst trachtet nach der Heyraht einer Fürstliche Fraülein /als die Standes ihm gleich ist; wurde nun ein ädler oder Bürgersmañ / wie tapfer / reich / und ansehnlich er gleich seyn möchte / ihm solches ungescheuet nachmachen wollen / hätte er an stat der Braut entweder eine NarrenKappe / oder die Striegel / wo nicht wol gar den Staupbesem zugewarten / nachdem er die Sache angreiffen würde. Also sehet ihr nun / Reichard / daß ihr und eures gleichen euch billich etlicher Sachen enthalten müsset / die Königen und Fürsten allein zustehen / wo nicht sonst eine Verwirrung aller Stände und Ordnung in die Welt solte eingefuhret werden. So beklaget euch nun nicht / wegen eurer angebohrnen Nidrigkeit / sondern strebet der Erbarkeit und Tugend nach / als weit euer Stand / in welchen euch Gott selbst gesetzet hat / reichen kan / und versichert euch als dann / daß ihr nicht umsonst euch bemühen / sondern ohn Zweifel in einen höhern (kans gleich nit der höchste seyn) Stand schreiten werdet. Ich wil nur euer jezt bevorstehendes Gluk euch vor Augen stellen: Ihr seid Bürger Standes der Geburt nach /
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