Deutsche Geschichte Von 1815-1870
vorgelegt wurden, keine Einheit aufzubauen. Das beste an der östreichischen Denkschrift war, daß sie mit anerkennenswerther Schärfe und Offenheit die schwachen Seiten von Deutschland's allgemeiner Lage auseinandersetzte. Im Uebrigen drehten sich die Reformpläne wieder um die alten, abgebrauchten Palliativmittel, während doch nichts Anderes helfen konnte, als die kräftige, entschlossene Lostrennung eines Gliedes, welches seinen Schwerpunkt schon seit lange nicht mehr in Deutschland gesucht hatte und auch, so lange es blieb wie es war, nicht mehr dort finden konnte. – Als Spitze des Staatenbundes – einen Bundesstaat wollte man nicht – war wieder ein Directorium und zwar jetzt ein fünfköpfiges vorgeschlagen, unter diesem sollte ein Bundesrath stehen und ein Bundesgericht, neben ihm ein Ober- oder Fürstenhaus, und ein Volkshaus, gebildet aus Delegirten der deutschen Kammern. Das Erheblichste an diesem Vorschlag war die endliche Anerkennung einer nationalen Volksvertretung, wenn sie auch dürftig genug sollte ausgeführt werden. Ueber dieses Project wurde nun von den Fürsten persönlich berathen und mit Berathungen, die etwa 14 Tage währten, wechselten grandiose Feste ab, welche ihnen die Stadt Frankfurt, die benachbarten Höfe oder sie sich selbst untereinander gaben.
Endlich wurde der, in manchen Einzelnheiten revidirte Entwurf von der Mehrzahl der Fürsten angenommen; Baden jedoch verwarf ihn im Ganzen, weil sein Fürst keinen verbesserten Staatenbund, sondern einen wahren Bundesstaat zu gründen verlange und aus sehr verschiedenen Gründen schloß sich ihm Mecklenburg an, dem die Volksvertretung mißfiel.
Der Entwurf wurde jetzt noch einmal Preußen vorgelegt, jedoch verworfen und Oestreich machte wirklich einen Augenblick Miene denselben trotzdem durchzuführen, was Bismarck als Kriegsfall zwischen beiden Mächten anzusehen entschlossen war. So weit kam es aber jetzt noch nicht, denn noch einmal sollten Beide zuvor gemeinschaftlich für eine nationale Sache kämpfen. – In den baltischen Herzogthümern sah es traurig aus, Dänemark machte einen Uebergriff über den Andern nach jenen Rechten, die ihnen das Londoner Protokoll gewährt und schon um 1858 hätte von Rechtswegen eine Bundesexecution gegen Dänemark stattfinden müssen, wenn der Hader zwischen Oestreich und Preußen nicht so groß gewesen wäre. Die dänische Regierung ließ nichts unversucht Schleswig von Holstein definitiv loszutrennen und wollte es jetzt zwingen, eine Verfassung, die sich Dänemark gegeben, anzunehmen. So freisinnig diese nun auch war, hätte diese Annahme doch die factische Trennung Schleswig's von Holstein zur Folge gehabt, und die Herzogthümer wendeten sich darum klagend an den Bund. Dieser berieth den Fall in seiner schlotterigen Weise und so schleppte der Streit sich fort, bis zu dem Tode Friedrich's VII. der am 15. November 1863 erfolgte. Sein Nachfolger war, wie uns bekannt, der Gemahl von Friedrich's Nichte, der Prinz Christian von Glücksburg, dem das Londoner Protokoll mit Umgehung des dänischen Erbfolgerechts die Thronfolge gesichert hatte, und der jetzt als Christian IX. die Krone überkam. Damit war das Band vollends zerrissen, welches bis dahin die Herzogthümer an Dänemark gefesselt, ihr letzter Herzog war mit Friedrich hingegangen, und Christian, den sie natürlich nicht anerkannten, ließ sich durch den Einfluß der Eiderdänen hinreißen, Alles zu bestätigen, was durch die früheren Regierungen gegen die Rechte der Herzogthümer war unternommen worden. Schon wenige Tage nach seinem Regierungsantritt unterzeichnete er die völlige Lostrennung Schleswig's von Holstein, durch eine Octroyirung der dänischen Verfassung, nicht bedenkend, daß er damit das Londoner Protokoll verletze, welches ihm die Wahrung der Verfassung der Herzogthümer zur Pflicht machte, und sich, bei einem neu ausbrechenden Kampfe, den Beistand England's sowohl, wie Frankreich's verscherze.
Aber auch außerdem hatte dieses Protokoll ein großes Loch, denn der Herzog von Augustenburg, der Sohn desjenigen, welcher sich in London sein Recht hatte abkaufen lassen, trat nun als nächstberechtigter Agnat und Erbe auf. Um seine Person schaarte sich augenblicklich der Nationalverein, dem damit ein Feld practischer Thätigkeit geboten war; er trat für die Rechte von Herzog Friedrich ein und setzte in den Herzogthümern eine lebhafte Agitation für ihn in's Werk, ihm eine Popularität zu erringen, die er persönlich nicht besaß. Auch
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