Die Affäre Mollath: Der Mann, der zu viel wusste (German Edition)
Bankenskandals beitragen, nun ja, nicht richtig wahrhaftig. Jedenfalls dann nicht, wenn Pfäfflin zuvor alles richtig protokolliert hat. Mollath hat ihm schlicht seine Geschichte erzählt. Diese ist eine fundamentale Voraussetzung für seine aktuelle Situation. Deswegen hat er seine Geschichte erzählt. Und nicht, weil sich der Gutachter Pfäfflin als kleiner Sherlock Holmes betätigen soll.
Des Gutachters Suada steigert sich nun zum Höhepunkt, fast möchte man »Bitte festhalten« rufen. Ungeachtet dieser Feststellung, dass es nämlich nicht Sache des Gutachters ist, behauptete Tatsachen des Untersuchten zu überprüfen, müsse im Gutachten selbstverständlich darauf aufmerksam gemacht werden, wenn im Rahmen der Untersuchung Informationen auftauchten, die zum Zeitpunkt des Einweisungsurteils noch nicht bekannt waren und »die Zweifel an der Täterschaft des Begutachteten begründen«.
Neue Unterlagen bzw. Informationen habe Mollath »nicht vorgelegt«.
Kann es sein, dass da einer Scherze macht? Oder ist es dem Gutachter einfach noch nicht aufgegangen, dass dem besagten Herrn M. seit fast fünf Jahren seine Freiheit entzogen wurde? Und es ihm von dort auch nicht ganz einfach sein dürfte, mal rasch neue Unterlagen bzw. Informationen vorzulegen. Gut versteckt in der Registratur der Hypovereinsbank schlummert zum Zeitpunkt, als der Gutachter Pfäfflin das so bekundet, seit sieben Jahren eine ziemlich relevante »Unterlage«. Wer könnte diese beschaffen? Mollath?
Immerhin: Dass Mollath »viel Insiderwissen über grenzüberschreitende Finanzaktionen« habe, das ist Pfäfflin in dem Gespräch aufgegangen. Er ist insofern offenbar weiter als die Staatsanwaltschaft, die ja weder die HVB noch die Steuerfahnder und schon gar nicht mögliche Kunden mit lästigen Anfragen über Gebühr belästigen wollte. Pfäfflin hält es sogar für »nicht ausgeschlossen«, dass Mollath »auch Wissen über illegale Praktiken erworben hat«. Es folgt der Satz, auf den sich die Juristen seither berufen: »Diese sind aber nicht Gegenstand des Verfahrens, sondern die ihm selbst vorgeworfenen Taten.«
Ach ja? Einer der wichtigsten Punkte, wenn nicht gar der wichtigste Punkt, um Mollath für wahnkrank zu erklären, war dessen angebliche »Schwarzgeldkreis«-Paranoia. Könnte es sein, dass es zu mühsam ist, Mollaths Geschichte und die darin beinhalteten Vorwürfe zu überprüfen? Und dass deshalb an der Stelle leichthin behauptet wird, die Frage sei nicht Gegenstand des »Verfahrens«? Es ist richtig: Die Schwarzgeldvorwürfe waren nicht Gegenstand von Ermittlungen, schlimm genug. Aber im Urteil gegen Mollath spielten sie eine maßgebliche Rolle.
Mollath weite den Kreis derer, die in das Unrechtssystem verstrickt seien, sukzessive aus, so dass »immer mehr Personen als Verfolger bzw. als an dem Unrechtssystem aktiv Beteiligte identifiziert werden«. Das stimmt natürlich. Warum aber? Weil der Berliner Gutachter Kröber beispielsweise ursprünglich nicht von Mollath als einer benannt wurde, der ihm unrecht getan hat. Nachdem Kröber aber sein Gutachten aus der Ferne geschrieben hatte, schon. Ist das wahnhaft?
Wie aber kommt Pfäfflin zu seiner Diagnose, dass Mollath auch weiterhin unter einer »wahnhaften Störung« leide? Ganz einfach: Pfäfflin bezieht sich auf das »Einweisungsgutachten von Dr. Leipziger«: Die dort verarbeiteten schriftlichen Quellen, insbesondere die dort erwähnten Zitate von Mollath sowie dessen Verhalten, böten »ausreichend einschlägiges Material, um die Diagnose zu begründen«. Weiter: »Inhaltlich braucht das nicht alles wiederholt zu werden«, schreibt Pfäfflin. Muss Mollath also weiter in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden? Ja, urteilt Pfäfflin: Mollath habe sich »bisher noch nicht von seinen als wahnhaft eingestuften Überzeugungen entfernt«.
Pfäfflins Gutachten aus Kollegensicht
Klemens Dieckhöfer hat auch dieses Gutachten methodenkritisch analysiert. Sein Urteil fällt vernichtend aus. Es soll hier nur kurz angerissen werden. Dieckhöfer urteilt: »Das Gutachten vermeidet in geradezu grotesker Weise jegliche eigene Meinungsbildung, insbesondere durch Einholung echter, nachprüfbarer fremdanamnestischer Angaben aus dem Umfeld des Herrn Mollath, nur um auf jeden Fall die Diagnose einer Wahnkrankheit felsenfest zu perpetuieren.« Pfäfflin bediene sich dabei einer »geradezu lächerlichen unwissenschaftlichen Argumentation« und »absurder diagnostischer Äußerungen«. Der
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