Die Joghurt-Luege
Deutschland sind Lebensmittel »Stoffe, die dazu bestimmt sind, in unverändertem, zubereitetem oder verarbeitetem Zustand vom Menschen verzehrt zu werden; ausgenommen sind Stoffe, die überwiegend dazu bestimmt sind, zu anderen Zwecken als zur Ernährung und zum Genuss verzehrt [zu] werden« 36 . Arzneimittel dagegen werden definiert als »Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die dazu bestimmt sind, durch Anwendung am oder im menschlichen oder tierischen Körper Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden zu heilen, zu lindern, zu verhüten oder zu erkennen sowie die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktion des Körpers oder die seelischen Zustände zu beeinflussen« 37 . Doch spätestens seit Unilever seine cholesterinsenkende Margarine Becel pro-activ auf den Markt gebracht hat, gehören Lebensmittel mit Beipackzetteln zum Standardsortiment. Für solche Produkte fehlen die entsprechenden Rahmenbedingungen; der Verbraucher ist nur unzureichend vor falschen oder irreführenden Behauptungen der Hersteller geschützt. Bislang ist nicht einmal der Bereich der gesundheitsbezogenen Aussagen reguliert; in der Europäischen Union |73| gibt es bis heute keine harmonisierte Gesetzgebung, nur Kennzeichnungsrichtlinien. Diese untersagen es, Lebensmitteln Eigenschaften, einer Krankheit vorzubeugen, sie behandeln oder heilen zu können, zuzuschreiben, und so interpretiert jedes Land die Kennzeichnungsrichtlinien auf seine Weise. In den verschiedenen Mitgliedsstaaten der EU haben sich unterdessen Initiativen gebildet, um die Verwendung gesundheitsbezogener Aussagen zu erleichtern, wie die Joint Health Claimes Initiative (JHCI) in Großbritannien. Jüngste Entwicklung ist der Codex Alimentarius, ein gemeinsames Programm der UN-Organisationen für Nahrung und Landwirtschaft (FAO) und Gesundheit (WHO), der erst in Ansätzen vorhanden ist. Später soll er für die Gesetzgebung in den einzelnen Ländern als Basis genutzt werden. Die konzertierte Aktion FUFOSE (Functional Food Science in Europe) soll wissenschaftlich fundierte Methoden finden, die belegen können, dass das entsprechende funktionelle Lebensmittel auch tatsächlich einen positiven Effekt auf die Gesunderhaltung hat oder sogar heilend in den Krankheitsprozess eingreift. FUFOSE unterstützt zwei Arten von Gesundheitsaussagen, 38 die sich auf jene Menge an Nahrungsmitteln beziehen müssen, die üblicherweise verzehrt werden:
Aussagen des Typus A, »Erhöhte Funktion«, nehmen keinen Bezug zu Krankheiten, dafür werden hier Aussagen über die Wirkung auf Körperfunktionen getroffen, zum Beispiel: »Koffein kann die kognitive Leistung verbessern« oder »Inulin verbessert die Kalziumaufnahme«.
Dagegen betreffen Aussagen des Typus B, »Verringerung eines Krankheitsrisikos«, Nahrungsmittel oder deren Bestandteile, die das Risiko für eine bestimmte Krankheit reduzieren können, zum Beispiel: »Folat kann das Risiko eines Neuralrohrdefekts beim Ungeborenen vermindern« oder »ausreichend Kalzium kann das Osteoporoserisiko im Alter minimieren«.
Allerdings ist bis heute die Nennung von Krankheiten im Zusammenhang mit Lebensmitteln in der EU generell verboten, und zwar unabhängig davon, ob die Behauptung durch wissenschaftliche Erkenntnisse gestützt werden kann oder nicht, ob sie der Realität entspricht oder ein Hirngespinst ist.
|74| Obwohl es zurzeit kein europäisches Gesetz über die Sicherheit funktioneller Lebensmittel gibt, ist die Europäische Union der Auffassung, dass die bestehenden Bestimmungen hierfür ausreichen. Für Functional Foods gilt das Lebensmittelrecht. Sie müssen folgenden Ansprüchen genügen: 39
Sie müssen gesundheitlich unbedenklich sein.
Neuartige Lebensmittelzutaten im Sinne der Novel-Food-Verordnung vom Mai 1997 oder Zusatzstoffe müssen ein Genehmigungsverfahren durchlaufen.
Der Nachweis einer Wirkung muss möglichst aus Untersuchungen am Menschen abgeleitet sein und wissenschaftlichen Standards entsprechen.
Die Werbung darf nicht mit dem Verbot der krankheitsbezogenen Werbung kollidieren.
Wie schwierig es häufig ist, Functional Food richtig einzuordnen und zu beurteilen, zeigt die Praxis. Gesundheitlich unbedenklich sind längst nicht alle auf dem Markt erhältlichen funktionellen Lebensmittel. Das gilt insbesondere für solche, deren Wirksubstanzen nur bis zu einer gewissen Obergrenze aufgenommen werden sollten. Hierzu zählen die Vitamine A, C und E ebenso wie Eisen oder sekundäre Pflanzenstoffe. Auch hängt
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