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Die Joghurt-Luege

Titel: Die Joghurt-Luege Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Vlad D. Georgescu , Marita Vollborn
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entweder direkt über das Gentech-Futter oder den eingeatmeten Staub, der beim Aufwirbeln des Futters entstanden war. 43 Bis dahin hatte man angenommen, dass der tierische Organismus gentechnisch veränderte Pflanzenteile oder Bruchstücke gänzlich abbauen kann und nichts davon in Fleisch oder Milch übergeht. Weil bei den Sojagenen »nur relativ kurze Gen-Abschnitte aufgespürt worden waren und nicht die längeren Gen-Abschnitte« auftauchten, gingen die Greenpeace-Leute vom Worst-Case-Szenario aus: Die Gene müssten aus verdautem Futter stammen. Für diese These spricht, dass bei einer der beiden Proben die Gene nicht gleichmäßig in der Milch verteilt waren. Sie traten nur in Milchzellen und in den fetten Anteilen der Milch auf. Die Pflanzengene können auf folgende Weise in die Milch gelangen: Leukozyten, die für die Immunabwehr zuständigen weißen Blutkörperchen, fangen die Gene im Blut ab und transportieren sie ein Stück weit durch den Körper. Bei der Kuh ist bekannt, dass Leukozyten auch aktiv in das Euter einwandern können, vor allem dann, wenn sie dort Entzündungen bekämpfen müssen. Offensichtlich schleusen sie dabei auch die fremden Gene Huckepack in das Euter und damit direkt in die Milch ein – ebenso wie Gene aus Pflanzen, in deren Erbgut der Mensch nicht eingegriffen hatte. Dass eine Kontamination offenbar nicht ausgeschlossen werden kann, ist aus Verbrauchersicht fatal. Denn nach der EU-Verordnung für gentechnisch veränderte Lebensmittel besteht keine Kennzeichnungspflicht für tierische Produkte. Das heißt im Klartext: Wer als Landwirt seine Kühe mit Gentech-Futter mästet, braucht die Milch nicht als gentechnisch verändert zu deklarieren, und der Käufer hat keine Wahlmöglichkeit mehr.
    Eine weitere Studie, die sich mit den Folgen des Konsums von Gentech-Mais befasste, heizte im Jahr 2005 die Gemüter auf. Um Mais gegen den Westlichen Maiswurzelbohrer zu schützen, entwickelte der US-Konzern Monsanto die Maissorte MON 863. Das darin eingebaute Gen produziert ein Gift gegen Raupen 44 – und verträgt das ebenfalls von Monsanto vertriebene Herbizid Roundup. Verschiedene Behörden attestierten dem Genprodukt indes Unbedenklichkeit. Sowohl das Robert-Koch-Institut in Berlin als auch der wissenschaftliche Ausschuss bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit |231| (EFSA, European Food Safety Authority) waren der Meinung, MON 863 sei unbedenklich. Zugelassen für den europäischen Markt ist die Sorte jedoch bislang nicht. Ein entsprechender Kommissionsvorschlag fand keine Mehrheit, es kam allerdings auch kein verbindliches Nein zustande. Deutschland stimmte zwar für die Zulassung von MON 863, gab aber zu Protokoll, dass die Bundesregierung weitere Untersuchungen zur Gesundheitsverträglichkeit für erforderlich hält; Belgien schloss sich dem an.
    MON 863 war in die Kritik geraten, weil sich Monsanto geweigert hatte, den Zulassungsbehörden den Genmais betreffende Unterlagen über einen Fütterungsversuch zur Verfügung zu stellen. Monsanto selbst hatte die umstrittene Studie durchgeführt. Der Test mit 400 Ratten sollte die Unbedenklichkeit von MON 863 bestätigen. Ein Teil der Nager, die 90 Tage lang mit MON 863 gefüttert worden waren, zeigten Veränderungen im Blutbild und an den Nieren, die im Vergleich zu den Kontrolltieren, die konventionelles Futter erhielten, durchschnittlich um 7 Prozent kleiner waren und Zeichen von Entzündungen aufwiesen – ein Hinweis darauf, dass das Immunsystem in Mitleidenschaft gezogen war. Monsanto zufolge bewegten sich die Ergebnisse innerhalb der üblichen Streubreite; angeblich lieferten sie keinen Grund, MON 863 zu verteufeln. Die Veröffentlichung der Untersuchung 45 war erst wenige Tage vor der EU-Ratstagung per Gerichtsentscheid erzwungen worden. In letzter Instanz hatte das Oberverwaltungsgericht Münster im Juni 2005 eine Entscheidung des Kölner Gerichts bestätigt. Bis dahin hatte sich Monsanto geweigert, das gesamte, rund 1 000 Seiten umfassende Dossier vorzulegen – mit der Begründung, es handele sich um Unternehmensinterna. Für die Öffentlichkeit hatte Monsanto nur eine Zusammenfassung der Fütterungsversuche zugänglich gemacht. Greenpeace verlangte jedoch Einsicht in die vollständige Studie, was die Richter unterstützten. Ihrer Auffassung nach nehme das Gentechnik-Gesetz die »Beurteilung der vorhersagbaren Wirkungen, insbesondere der schädlichen Auswirkungen auf menschliche Gesundheit und Umwelt« vom

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