Die Macht der Macht
diese Übergriffe öffentlich zu machen. Sexuelle Belästigung beginnt mit Anstarrenund anzüglichen Bemerkungen, sie geht über in Belästigungen per Telefon oder Computer und mündet in unerwünschte und körperliche Übergriffe. Viele Opfer verharmlosen oder verschweigen die sexuelle Belästigung aus Angst vor Verleumdung oder Arbeitsplatzverlust. Gegen sexuelle Belästigungen können sich Betroffene rechtlich zur Wehr setzen: Den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz regelt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Wer in Zusammenhang mit seinem Beschäftigungsverhältnis von sexueller Belästigung betroffen ist, hat nach dem AGG das Recht, sich beim Betriebsrat und bei Vorgesetzten zu beschweren. Diese sind verpflichtet, aktiv zu werden. Wird dagegen verstoßen, können Abmahnungen, Versetzungen oder auch Kündigungen des Verantwortlichen erfolgen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Arbeitgeber sogar zum Schadensersatz verpflichtet.
Wie verhalten Sie sich richtig, wenn Sie im Arbeitsalltag Opfer von unangemessenen Annäherungsversuchen werden? Das englische Wort für bestimmtes und sicheres Verhalten ist »assertiveness«. Es meint Durchsetzungsvermögen und noch ein bisschen mehr: Gemeint ist die Absicht, einen entschiedenen Eindruck zu vermitteln, bestimmt aufzutreten und das gewünschte Ergebnis zu erzielen. Wirkungsvolles Verhalten beinhaltet die Durchsetzung Ihrer legitimen Interessen. Dies beinhaltet Ihr Recht, Ihre eigenen Bedürfnisse als wichtig anzusehen, ohne Schuldgefühle »nein« zu sagen, der eigenen Position Gehör zu verschaffen und Nachdruck zu verleihen. Wirkung zu erzielen bedeutet, Ihre eigenen Prioritäten zu setzen.
Der Gegenpol dazu ist »submissiveness« oder gehorsames Verhalten als Verzicht auf die eigenen Rechte. Dieses Verhalten kann dazu führen, dass Ihnen permanent unerfreuliche Arbeiten angetragen werden oder Sie im schlimmsten Fall sexuelle Belästigung erfahren müssen. Am Ende verlieren Sie Ihr Selbstbewusstsein und das Gefühl für den eigenen Wert.
Treten Sie also entschieden für Ihre Interessen ein. Formulieren Sie klar und präzise. Sprechen Sie laut und deutlich, nehmen Sie Blickkontakt mit dem Angesprochenen auf. Wird Ihre Bemerkung ignoriert, so wiederholen Sie diese ein wenig lauter und setzen den Namen des Angesprochenen ein. Sprechen Sie das kritische Verhalten offen an und überlassen Sie es dem anderen, sich zu erklären. Zeigen Sie keine falsche Scheu! Störendes oder aggressives Verhalten Ihnen oder anderen gegenüber dürfen und sollten Sie zum Thema machen. Je länger Sie einen Angriff dulden, umso schwerer wird es Ihnen fallen, sich zur Wehr zu setzen. Benennen Sie das Verhalten und fragen Sie: »Warum tun Sie das?«, »Ist Ihnen noch gar nicht aufgefallen, dass Sie mich damit belästigen?« Lassen Sie sich durch Beschwichtigungsversuche nicht irritieren. Wiederholen Sie Ihr Anliegen und bestehen Sie auf einer Klärung. Wenn diese Interventionen nicht fruchten, weisen Sie den anderen auf die Konsequenzen seines Tuns hin. Denken Sie im Zweifel an mögliche Eskalationen: Binden Sie den nächsthöheren Vorgesetzten ein und die Mitarbeitervertretung.
Körpersprachlich unterstützen Sie wirkungsvolles Handeln durch eine klare und ausreichend laute Stimme. Sprechen Sie deutlich und verständlich. Formulieren sie einfache, kurze Sätze. Sprechen Sie eher langsam, werden Sie weder schneller noch lauter. Bleiben Sie angemessen in der Wortwahl! Gerader Stand oder aufrechtes Sitzen und offene Körperhaltung sind wichtig. Nehmen Sie Blickkontakt auf und verwenden Sie den Namen des Angesprochenen. Die persönliche Distanz sollte auf keinen Fall unterschritten werden. Vermeiden Sie aggressive Gesten.
WENN SIE ZUM OPFER VON SEXUELLER MACHT WERDEN – WAS KÖNNEN SIE TUN?
Weisen Sie ein entsprechendes Ansinnen energisch und deutlich zurück.
Kündigen Sie an, sich zu beschweren und den Angriff öffentlich zu machen.
Machen Sie zur Sicherheit schriftliche Aufzeichnungen.
Informieren Sie Arbeitgeber und/oder Betriebsrat bzw. Gleichstellungsbeauftragte.
Schalten Sie gegebenenfalls einen Anwalt ein.
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