Die Milliarden-Verschwender - wie Beamte, Bürokraten und Behörden unsere Steuergelder zum Fenster hinauswerfen
geschätzt werden. Das aber hat nichts mit Populismus zu tun, sondern ist eine Notwendigkeit, da das Problem des unwirtschaftlichen Umgangs mit Steuergeldern sonst verharmlost würde. Es ist für mich eine Selbstverständlichkeit und der Kerngedanke meiner Arbeit für den Bund der Steuerzahler gewesen: Diejenigen, die alle Ausgaben von Bund, Ländern und Kommunen finanzieren – die Steuerzahler –, haben ein Recht darauf zu erfahren, wie mit ihren, dem Staat anvertrauten Geldern umgegangen wird. Aller Erfahrung nach gibt es am Umgang mit öffentlichen Mitteln zu 95 Prozent nichts zu beanstanden. Doch der Bund der Steuerzahler richtet sein Augenmerk auf die restlichen fünf Prozent. Nach dessen Recherchen können diese Zahlen auch durch die Aussagen erfahrener Rechnungsprüfer belegt werden.
Der Landesrechnungshof Baden-Württemberg etwa teilt in einer Denkschrift aus dem Jahr 2004 mit, dass nach seinen Prüfungserfahrungen Baumaßnahmen um durchschnittlich fünf Prozent niedriger abgerechnet werden könnten.
In einer Pressemitteilung des Präsidenten des Rechnungshofes Berlin zum Jahresbericht 2004 heißt es, der Rechnungshof habe »auf unwirtschaftliches oder nicht ordnungsgemäßes Handeln sowie auf Versäumnisse, Fehler oder Einsparmöglichkeiten in einer Größenordnung von 1,2 Milliarden Euro« hingewiesen. Gemessen am durchschnittlichen Ausgabevolumen Berlins der Jahre 2002 und 2003, entspricht das rund 5,35 Prozent.
Der ehemalige Präsident des Europäischen Rechnungshofes, Professor Dr. Bernhard Friedmann, führte 1999 vor dem Europaausschuss des Deutschen Bundestages aus, dass »der Rechnungshof in der Vergangenheit viermal hintereinander kein positives Testat für den EU-Haushalt erteilen konnte, da dieser bei etwa fünf Prozent der Ausgaben mit schweren Unregelmäßigkeiten belastet war«.
Auch der ehemalige Vorsitzende des Haushalts- und Finanzausschusses im Saarländischen Landtag, Edmund Hein, hatte Jahre zuvor erklärt, dass nach seiner Erfahrung mit 90–95 Prozent aller öffentlichen Ausgaben korrekt verfahren würde.
Selbst der Bundesrechnungshof, der die von mir genannte Größenordnung von 30 Milliarden Euro als nicht nachvollziehbar kritisierte, sprach 2010 von einem »mit spitzem Bleistift« gerechneten Einsparvolumen von 24 bis 25 Milliarden Euro, das allein beim Bund erreicht werden könnte, wenn weniger Geld verschwendet würde. Doch der Bundesrechnungshof überprüft nur die Bundesbehörden, während ich mich bei meinen Schätzungen auf die Ausgaben von Bund, Ländern und Gemeinden beziehe. Daraus ergibt sich ein beachtlicher Unterschied. Ein weiterer Unterschied kommt hinzu: Der Rechnungshof bezog in seine Berechnungen auch Defizite im Steuervollzug ein und empfahl, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz und alle Steuersubventionen gründlich zu überprüfen. Dagegen konzentrierten wir uns ausschließlich auf die Kritik an den öffentlichen Ausgaben. Wenn der Bundesrechnungshof erhebliche Defizite im Steuervollzug feststellt, dann hat das angesichts unseres komplizierten Steuerrechts seine Berechtigung. Ich sehe jedoch keinen Grund dafür, jene Einnahmen einzubeziehen, die nach Meinung des Rechnungshofes dem Staat durch das komplizierte und kaum noch zu durchschauende Steuerrecht entgehen, wenn es darum geht, die öffentliche Verschwendung zu beziffern. Denn meiner Auffassung nach liegt Verschwendung nur dann vor, wenn die Bewilligung oder Ausgabe öffentlicher Mittel unzulässig ist, da gegen einschlägige Gesetze, Verordnungen oder sonstige Rechtsvorschriften verstoßen wurde. Oder dann, wenn eine bewilligte Ausgabe keinen wirtschaftlichen Nutzen hat.
1 www.spiegel.de/spiegel/print/d-49612723.html vom 20.11.2006 (letzter Aufruf 7.7.2012)
www.spiegel.de/wirtschaft/kinder-in-indien-klopfen-steine-fuer-deutschland-a-823128.html vom 26.3.2012 (letzter Aufruf 7.7.2012)
2 www.ndr.de/regional/hamburg/goodallunilever101.html (letzter Aufruf 7.7.2012)
3 www.ndr.de/regional/hamburg/goodallunilever101.html (letzter Aufruf 7.7.2012)
4 Focus vom 3.7.1995, BERLIN: Kohl will Reichstag umbenennen – weiter lesen auf FOCUS-ONLINE: www.focus.de/politik/deutschland/berlin-kohl-will-reichstag-umbenennen_aid_156177.html (letzter Aufruf 7.07.2012)
5 Genauer: die kreiseigene Kreisversorgungsbeteiligungsgesellschaft mbH auf Betreiben des CDU-Landrates Peter Walter
6 EuGH, Rechtssache C-440/03
7 »Fröhliches Schuldenmachen in Deutschland« von Matthias Benz, NZZ vom 15.5.2012
8 Zum Beispiel: ARD
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