Die Milliarden-Verschwender - wie Beamte, Bürokraten und Behörden unsere Steuergelder zum Fenster hinauswerfen
der Stadt Wittlich in der Eifel intensiv mit Konzepten zur Entwicklung der Innenstadt. Wittlich hat eine Altstadt, deren Häuser aus dem 17. und 18. Jahrhundert stammen, deren historische Substanz also unbedingt zu erhalten ist. Ihre Instandhaltung ist ein lohnendes Projekt, in das der Steuerzahler vermutlich gerne investiert. Doch offenbar fehlt bis heute das für die Sanierung notwendige Geld in der Stadtkasse. Denn noch im Mai 2012 ist auf der Website der Stadt zu lesen: »Die dynamische Entwicklung der Stadt Wittlich zeugt von einer Funktionsfähigkeit der vorhandenen Stadtstruktur, die jedoch durch hohen Sanierungsstau und nicht mehr zeitgemäße Wohn- und Gewerbeflächen stark beeinträchtigt ist.« Es sind solche Verhältnisse, vor deren Hintergrund die Dreistigkeit mancher Stadtväter besonders empört. Denn auch 25 Jahre zuvor müssen den Wittlichern der Sanierungsbedarf ihrer Altstadt und die damit verbundenen Kosten bewusst gewesen sein. Das hielt den Rat der Stadt nicht davon ab, seinen Mitgliedern eine »Informationsfahrt« nach München zu sponsern, die, so die offizielle Begründung, der Besichtigung der Fußgängerzone diente. Die Dienstreise ihrer städtischen Beamten kostete die Bürger Wittlichs 18 000 Mark. Eine notwendige Ausgabe? Der Steuerzahler sollte glauben, dass man sich für die Stadtplanung mal ein richtiges Erfolgsmodell zum Vorbild nehmen wollte. Ist es denn so unwahrscheinlich, dass Wittlich zu einem Touristenmagneten aufblüht, der mit der Münchner Innenstadt mithalten kann? Erwog man gar eine Kopie des Hofbräuhauses?
Wenn der Bürger entscheidet (1995)
Eine Stadt hat einen Plan, und da sie auch über die Mittel verfügt, steht seiner Umsetzung nichts im Wege. Meistens. Manchmal passiert es aber doch, dass aufmerksame Bürger sich, nachdem sie die Pläne der Stadtväter genauer besehen, querstellen. Sie greifen dann zur Waffe des Bürgerentscheids und votieren plötzlich gegen ein Vorhaben, das bereits in Sack und Tüten schien. Solche Vorgänge erzeugen meist eine Reihe von Konflikten, die, je länger sie sich hinziehen, umso schwerer zu kontrollieren sind. Als Horrorszenario steht uns allen der Bau des Stuttgarter Bahnhofs vor Augen, der es geschafft hat, höchste politische Ebenen zu erklimmen und so zum Sinnbild der Auseinandersetzung zwischen Politik und Bürger zu werden. Selbst ein neues Wort hat diese unendliche Geschichte hervorgebracht. Denn die Wutbürger gab es natürlich auch schon vorher, nur waren sie vielleicht nicht immer ganz so wütend.
In Wiesbaden trug sich einst ein solcher Streitfall zu. Die Stadtverordnetenversammlung hatte die Bebauung eines zentralen Platzes, des sogenannten Dernschen Geländes, in Angriff genommen. Einige Bürger stellten das Projekt infrage, und so sollte bald ein Bürgerentscheid über seine Reali sierung entscheiden. So weit, so gut. Natürlich war man von seiten der Stadt über den Widerstand nicht erfreut. Doch Wahlkampf ist Wahlkampf, und hier sollten für beide Seiten dieselben Bedingungen gelten. Das aber schien den Verantwortlichen nicht klar. Sie wendeten 190 000 Mark aus der Stadtkasse auf, um die anstehende Wahlentscheidung zugunsten des von ihnen vorgeschlagenen Entwurfs zu beeinflussen. Oder sollte man sagen: Bevor der Bürgerentscheid über das endgültige Schicksal entschieden hatte, wollte man schnell noch etwas Geld investieren – ehe das Projekt dann möglicherweise gekippt wurde. Man ließ also ein bereits im Maßstab 1 : 500 vorhandenes Modell des Bebauungskonzeptes in ein detaillierteres Modell im Maßstab 1:200 umbauen. Auch der Architekt sollte seine Pläne verbessern und erhielt dafür erneut ein Honorar. Mit dem Willen von Wutbürgern ist es indessen so eine Sache. Sind sie einmal gegen etwas aufgebracht, lassen sie sich nicht so schnell von ihrer Meinung abbringen. Das zusätzliche aufgewendete Geld verpuffte daher wirkungslos, denn der Volksentscheid fiel gegen das Bauprojekt aus.
Berlin, Berlin (2000)
Braucht Berlin in Berlin eine Vertretung für Berlin? Natürlich, jedes Bundesland hat eine sogenannte Landesvertretung in der Hauptstadt, eine Art Botschaft der Region. Gemäß Artikel 50, der »Aufgabenvorschrift« des Grundgesetzes über den Bundesrat, wirken die Länder bei der Gesetzgebung und der Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit. Dazu gilt es, vor Ort zu sein, Lobbyarbeit betreibt man nicht aus der Ferne. Es leuchtet jedem ein, dass die mit diesen Aufgaben
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