Die Milliarden-Verschwender - wie Beamte, Bürokraten und Behörden unsere Steuergelder zum Fenster hinauswerfen
davonlaufen. Eilfertig deutet er auf den Schwarzen Peter: Neue gesetzgeberische Maßnahmen vor allem des Bundes, so argumentiert er, bürdeten der Stadt neue Lasten auf, ohne dafür einen entsprechenden finanziellen Ausgleich zu leisten. Nachdem der Schuldige ausgemacht ist, fällt es leicht, die Situation in einem zweiten Schritt als schicksalhaft und aussichtslos darzustellen. An der Aufnahme neuer Schulden führe kein Weg vorbei, führt der Kämmerer weiter aus, denn alle Einsparmöglichkeiten seien erschöpft. Es sei denn, Schwimmbäder würden geschlossen, Zuwendungen an soziale Einrichtungen ebenso wie an Vereine gekürzt, Straßen nicht mehr repariert usw. Der Kämmerer malt das Menetekel eines Haushaltslochs an die Wand, in das alle, Stadträte, Bürger und Wirtschaft entsetzt hineinstarren. Natürlich wird dieses Loch von Tag zu Tag größer. Nun ist der Boden vorbereitet für den entscheidenden Schritt: Es folgt die erste Ankündigung, Erhöhungen der Gewerbe- und Grundsteuer sowie einiger Gebühren würden der Stadt aus dem Dilemma helfen. Eine spontane Empörungswelle verebbt schnell, denn das Haushaltsloch droht sich noch mehr auszuweiten, da die Konjunktur lahmt und die Einnahmen aus der Gewerbesteuer wegzubrechen drohen. Niemand sieht genau hin und bemerkt, dass die Gewerbesteuereinnahmen auch nach dem befürchteten Einbruch so hoch bleiben wie nie zuvor. Alle Verantwortlichen und Betroffenen starren stattdessen weiter in das rasant wachsende Haushaltsloch. Ratlosigkeit macht sich breit. Doch da fällt dem schlauen Kämmerer wieder eine neue, letzte Rettung ein: Steuererhöhungen sind das Heilmittel, auf dessen Wirkung jetzt alle setzen. So werden diese schließlich beschlossen, und die Gans hat nur ansatzweise gezischt.
Mit Steuern steuern
Eine bewährte Strategie, den Bürger ohne große Gegenwehr finanziell zu rupfen, kommt vor allem auf Bundesebene hin und wieder zum Einsatz. Dazu bedarf es zunächst einer guten Idee – einer Steueridee. Ziel ist es, durch die Erhebung einer neuen Steuer das Verhalten der Steuerzahler in eine bestimmte Richtung zu lenken. Mit Steuern also zu steuern und damit eine wünschenswerte Wirkung zu erzielen. Teilt die Bevölkerung die Idee, akzeptiert sie auch die Steuer.
Musterbeispiel für eine solche Steueridee ist die sogenannte Ökosteuer. In Wahrheit handelte es sich um einen wenig aufsehenerregenden Vorgang: Es ging schlicht um eine Erhöhung der Mineralölsteuer in mehreren Schritten. Doch war zu befürchten, dass dies angesichts einer in Deutschland starken Fraktion von Autofahrern und -lobbyisten auf einigen Widerstand stoßen würde. Deshalb dachte die Politik sich eine Marketingstrategie aus, indem sie der Steuererhöhung das Etikett »Umweltschutz« aufklebte, sie also mit ökologischen Zielen begründete. Der Verbrauch knapper werdender Energieressourcen sollte reduziert, die Umwelt geschont werden. Ein hehres Ziel! Zudem wurde die neue Steuererhöhung auch noch an die Sicherung der Renten gekoppelt. Damit hatte man zwei Besteuerungsziele, die versprachen, in der Bevölkerung auf Zustimmung zu stoßen. Mit dem »Gesetz zur Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform« aus dem Jahr 2002 wollte man also zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen, indem man den Umweltverbrauch verteuerte und den Faktor Arbeit entlastete. 16 Der Sinn einer solchen Verbindung völlig artfremder Zwecke wurde jedoch gehörig bezweifelt, und schon bald geriet das Projekt Ökosteuer unter dem flotten Slogan vom »Rasen für die Rente« in Misskredit. Am Ende stellten manche fest, dass die ökologische Steuerreform weder »öko« noch »logisch« sei.
Ähnlich klaglos wurden in der Regel Erhöhungen der Tabaksteuer hingenommen, mit Ausnahme vielleicht der Tabakindustrie, die jedoch angesichts einer immer dominanter werdenden Gesundheitsdoktrin keine guten Karten hatte. Manche halten die Zigarette für eine »zusammengedrehte Finanzamtsquittung«, da der Steueranteil (Tabaksteuer + Mehrwertsteuer) bei einer Schachtel Zigaretten zum Preis von 5,00 Euro 72,97 Prozent bzw. 3,65 Euro beträgt. Nachdem die Politik verkündete, die Mehreinnahmen zur Finanzierung der stark gestiegenen Kosten im Gesundheitswesen verwenden zu wollen, gab es auch bei der letzten Anhebung der Tabaksteuer kaum Proteste. Im Anschluss an das »Rasen für die Rente« konnte sich der deutsche Steuerzahler nun auch das »Rauchen für die Gesundheit« auf die Fahnen schreiben. Mit einem gewissen Galgenhumor schlugen
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