Die Pensionslüge: Warum der Staat seine Zusagen für Beamte nicht einhalten kann und warum uns das alle angeht (German Edition)
somit die Versorgungsrücklage die Mehrbelastungen infolge vieler Ruhestandseintritte abfedern. Das Bundesfinanzministerium geht nach heutigem Stand davon aus, dass die Rücklage etwa 15 Jahre reichen und dabei den Bundeshaushalt jährlich um rund 500 Millionen Euro entlasten wird. Ab 2020 greift dann auch der Versorgungsfonds. Langfristig sollen die Versorgungsleistungen des Bundes komplett aus dem Fonds beglichen werden. Außerdem, darauf verweist der DBB, hätten die Versorgungsempfänger des Bundes durch mehrere Nullrunden in den Jahren 2005 bis 2007, vergleichbar den Nullrunden in der gesetzlichen Rentenversicherung, einen deutlichen Beitrag zur Konsolidierung des Bundeshaushalts erbracht. Die Beamten haben also in den letzten Jahren durchaus ihren Beitrag zur Etatkonsolidierung geleistet.
Sie müssen mehr zu ihrer eigenen Altersvorsorge beitragen als früher. Doch von einer wirkungsgleichen Übertragung der Rentenkürzungen auf die Pensionen kann, sosehr der Beamtenbund und auch die Gewerkschaft ver.di dies immer wieder behaupten, auch heute noch immer keine Rede sein. Mit Gerechtigkeit hat das Verhältnis zwischen Renten und Pensionen immer noch nicht viel zu tun, meint Winfried Fuest: »Jemand, der heute verbeamtet und morgen in den Ruhestand versetzt wird, bekommt eine höhere Pension als ein durchschnittlicher Arbeitnehmer, der 45 Jahre gearbeitet hat.« Denn: Eine Pensionszahlung von rund 1300 Euro bekommt ein Beamter bereits nach fünf Jahren Staatsdienst.
Bei der »Pension mit 67«, die für den Bund und seine Bundesbeamten bereits beschlossene Sache ist, tun sich auf Länderseite ausgerechnet hoch verschuldete Länder wie Berlin, Bremen oder das Saarland schwer. [2] Während die »Rente mit 67« ab dem Jahr 2012 zum ersten Mal (bis zum Jahr 2029) greift, ist es für eine zeitgleiche Umsetzung der »Pension mit 67« in vielen Ländern bereits zu spät. Und der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung diskutiert sogar noch über viel weiter gehende Pläne. Er denkt bereits über die »Rente mit 70« nach, während neun von 16 Bundesländern keinerlei oder nur wenige Anstalten machen, die Regelaltersgrenze für ihre Staatsdiener heraufzusetzen beziehungsweise aufwendige Dienstrechtsreformen planen, die die wirkungsgleiche Einführung der »Pension mit 67« erst einmal über Jahre hinaus ins Leere laufen lassen.
Brandenburg bleibt zurzeit noch bei einer Pensionsgrenze von 65 Jahren. Rot-Grün hat in Rheinland-Pfalz im neuen Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2011 angekündigt, in Zukunft auch die Landesbeamten zwei Jahre länger arbeiten zu lassen. Passiert ist aber bis heute noch nicht viel. Sachsen-Anhalt hat mitgeteilt, dass es für seine Beamten die stufenweise Verlängerung der Lebensarbeitszeit erst ab dem Jahr 2015 einführen will. Dann trifft es die derzeitige Beamtengeneration nicht mehr so hart, wenn sie in den Ruhestand wechselt. NR W-Finanzminister Walter Borjans (SPD) hat sich bereits für die Beibehaltung der längeren Lebensarbeitszeit für Beamte ausgesprochen. Abzuwarten bleibt jedoch, ob die rot-grüne Regierung in Nordrhein-Westfalen unter der Führung von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) das Gesetz zur Einführung der »Pension mit 67« wieder zurücknimmt, das unter ihrem Vorgänger Jürgen Rüttgers (CDU) beschlossen wurde, denn die Minderheitsregierung bereitet eine große Dienstrechtsreform vor. Das lässt nichts Gutes ahnen: Anders als NR W-Finanzminister Borjans äußerte sich Anfang Januar 2012 NR W-Innenminister Ralf Jäger (SPD), die Regierung plane keine weiteren Kürzungen im Landesdienst und werde sich in wichtigen Fragen bald mit den Gewerkschaften einigen. Es sei derzeit noch offen, ob auch für beamtete Lehrer und Polizisten in Nordrhein-Westfalen die Altersgrenze auf 67 angehoben wird.
Dabei hatte man eigentlich in Nordrhein-Westfalen Großes vor: In Düsseldorf wollte man den bisher ambitioniertesten Vorstoß zur Umgestaltung des Öffentlichen Dienstes wagen. Kern der Reform sollte eine weitgehende Abschaffung des Berufsbeamtentums und die Einführung eines einheitlichen Status für alle Beschäftigten beim Land sein – Arbeiter und Angestellte eingeschlossen. Sogar das Streikrecht sollten die Staatsdiener erhalten. Und außerdem sollte ein Entgeltsystem eingeführt werden, das die tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung stärker berücksichtigt. Manche Ideen der sogenannten »Bull-Kommission« (benannt nach dem Staats- und
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