Die Pensionslüge: Warum der Staat seine Zusagen für Beamte nicht einhalten kann und warum uns das alle angeht (German Edition)
Verwaltungsrechtler und ersten deutschen Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Hans-Peter Bull) wären erst nach einer Änderung des Grundgesetzes umsetzbar gewesen – und dafür hätte die rot-grüne Regierung unter Ministerpräsident Peer Steinbrück (SPD) auf Bundesebene natürlich keine Mehrheit gefunden. Nach der Wahlniederlage von Peer Steinbrück (SPD) vom Mai 2005 zeigte die schwarz-gelbe Regierung unter Jürgen Rüttgers (CDU) zunächst kein weiteres Interesse an einer Dienstrechtsreform, obwohl den Ländern seit der Föderalismusreform mittlerweile die Gesetzgebungskompetenz für das Laufbahn-, Besoldungs-und Versorgungsrecht für ihre Beamten zustand. In Bayern, Baden-Württemberg und in den norddeutschen Ländern nutzte man diese Chance für erste zaghafte Versuche einer Reform. Doch Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) setzte andere Prioritäten. Erst im Jahr 2009 setzte er eine Expertenkommission unter Vorsitz des früheren Bundesinnenministers Rudolf Seiters (CDU) ein mit der Maßgabe, »die Wettbewerbsfähigkeit des Öffentlichen Dienstes zu stärken«. Eilig hatte es Rüttgers damit allerdings nicht. Und so geschah auch nichts – bis zur verlorenen Landtagswahl im Mai 2010 und dem Antritt der rot-grünen Minderheitsregierung unter Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) im Juli 2010, die nun mit einer »Dienstrechtsreform« Ernst machen will.
»Wir werden die Dienstrechtsreform im Dialog mit den Personalräten und Gewerkschaften auf den Weg bringen. Für uns gilt der Grundsatz ›Kooperation statt Konfrontation‹«, betont Kraft immer wieder. Was dabei herauskommen wird, lässt sich bereits heute erahnen: eine Abschaffung der vier Laufbahngruppen des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienstes. Wie bei den Bundesbeamten und schon in vielen Ländern werden dabei im größten Bundesland mit rund 300 000 Landes- und Kommunalbeamten wahrscheinlich künftig die Dienstaltersstufen in der Besoldungstabelle entfallen und in mindestleistungsbezogene »Erfahrungsstufen« umgewandelt werden sowie eine leichtere Übernahme von Pensionsanwartschaften für alle diejenigen eingeführt werden, die aus dem Öffentlichen Dienst ausscheiden und zum Beispiel in die Privatwirtschaft wechseln wollen.
»Der Öffentliche Dienst muss attraktiver werden, wenn er unter den Bedingungen des demografischen Wandels leistungsfähig bleiben will. Dazu tragen bessere Aufstiegschancen und eine höhere Mobilität entscheidend bei«, erklärte die Ministerpräsidentin. Das ist sicherlich alles nicht unwichtig. Aber man ahnt es schon: Billiger wird es so nicht – im Gegenteil. Das »Dienstrechtsreformwunderland« Bayern macht vor, was nun auch in anderen Ländern zu erwarten ist. Das Erste, wasim Vorfeld der Dienstrechtsreform geschaffen wurde, waren 18 000 Beförderungsstellen im Doppelhaushalt 2009 / 2010. Davon waren etwa die Hälfte sogenannte »funktionslose« Beförderungen, die unter anderem für Volksschul- und Realschullehrer vorgesehen waren, die andere Hälfte war für Mitarbeiter der allgemeinen Verwaltung. So wurden aus Gründen des Abstandsgebotes alle Schulleiter höher eingestuft, aber da, wo man eine Anhebung hätte erwarten können, bei der Eingangsbesoldung von Lehrern für Grund- und Hauptschulen etwa, blieb es bei der Eingangsbesoldung von A12, im Gegensatz zu Lehrern anderer Schularten, gelegentlich versehen mit einem »Z« wie Zusatzbesoldung. Rund die Hälfte der Stellenanhebungen wurden auf diese Weise bereits vollzogen, die andere Hälfte fiel der Sparrunde im bayerischen Doppelhaushalt 2011 / 2012 zum Opfer. [3]
Unnötig zu sagen, dass die Folge einer solchen Attraktivitätssteigerung mittels höherer Besoldung automatisch auch steigende Ausgaben für die Altersversorgung sein werden. Die Frage aber, wie bezahlbar ein Öffentlicher Dienst in den nächsten Jahren bei einer insgesamt schrumpfenden Bevölkerung werden wird, ist auch mit einem neuen Dienstrecht nicht beantwortet. Und von einer »wirkungsgleichen Umsetzung« der Rentenreformen auf die Beamtenpensionen kann immer noch nicht die Rede sein. Es lebe der – gar nicht so kleine – Unterschied!
Fazit
Bisher sind der Bund, aber auch die meisten Bundesländer in Deutschland eine schlüssige Antwort schuldig geblieben, wie sie angesichts des Dreiklangs von eigener Verschuldung, anstehender Schuldenbremse und einer drohenden Kostenlawine bei den Beamtenpensionen die öffentlichen
Weitere Kostenlose Bücher